- Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen
-
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e.V. (abgekürzt: DPR) hat am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgaben sind im Bilanzkontrollgesetz (§§ 342b bis 342e HGB) festgelegt und bestehen in der Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen (Enforcement). Anlass für ihre Einrichtung war die öffentliche Kritik im Zusammenhang mit den Bilanzskandalen der letzten Jahre. Die DPR hat ihren Sitz in Berlin. International tritt die DPR unter der englischen Bezeichnung Financial Reporting Enforcement Panel (kurz FREP) auf.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Geprüft werden die Jahresabschlüsse und Jahresberichte von Unternehmen, deren Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes an einer inländischen Börse zum Handel im amtlichen oder geregelten Markt zugelassen sind.
Die Prüfstelle prüft, ob der zuletzt festgestellte Jahresabschluss und der zugehörige Lagebericht oder der zuletzt gebilligte Konzernabschluss und der zugehörige Konzernlagebericht eines Unternehmens in vorstehendem Sinne gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) oder den sonstigen durch Gesetz zugelassenen Rechnungslegungsstandards (IAS, IFRS, HGB) entspricht.
Die Prüfstelle wird nicht nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften tätig, sondern hat auch ohne besonderen Anlass die Abschlüsse entsprechender Unternehmen stichprobenweise zu prüfen.
Gesetzliche Grundlage der DPR sind die §§ 342b HGB ff., die durch das Bilanzkontrollgesetz vom 15. Dezember 2004, BGBl. I S. 3408, in das HGB eingefügt worden sind. Das Bilanzkontrollgesetz ist mit Wirkung vom 21. Dezember 2004 in Kraft getreten. Prüfungen durch eine anerkannte Prüfstelle im Sinne von § 342b Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs finden nach Artikel 56 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch frühestens ab dem 1. Juli 2005 statt.
Die Gesellschaften arbeiten auf dem Prinzip der Freiwilligkeit mit der Prüfstelle zusammen. Sollte sich eine Aktiengesellschaft jedoch weigern, dieser Prüfung zuzustimmen, dann wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) tätig. Die Bafin ist berechtigt, mit Zwangsmaßnahmen eine Bilanzprüfung durchzusetzen und eventuelle Fehler darin zu korrigieren.[1]
Mitglieder
Der Verein wurde am 14. Mai 2004 von 15 Berufs- und Interessenvertretungen gegründet und am 10. September 2004 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragem. Er zählt heute 17 Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist auf den Kreis von Berufs- und Interessenvertretungen von Rechnungslegern und Rechnungsleger-Nutzern beschränkt.
Gründungsmitglieder
- Bundesverband der Deutschen Industrie
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
- Bundesverband deutscher Banken
- Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
- Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
- Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband
- Deutscher Gewerkschaftsbund
- Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband
- Deutsches Aktieninstitut
- Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Institut der Wirtschaftsprüfer
- Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger
- Wirtschaftsprüferkammer
Später beigetretene Mitglieder
- Bundessteuerberaterkammer
- Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Joachim Jahn, Auch kleine Fehler meldepflichtig, Frankfurter Zeitung, 11. Februar 2009
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.