- Deutscher Reichstag
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Mit dem Begriff Reichstag werden folgende parlamentarische Vertretungen sowie historische Fürsten- und Gesandtenversammlungen bezeichnet.
Im deutschsprachigen Raum
- Reichstag des Heiligen Römischen Reiches
- Reichstag des Norddeutschen Bundes
- Reichstag des Deutschen Kaiserreichs
- Reichstag der Weimarer Republik
- Reichstag in der Zeit des Nationalsozialismus
- Reichstag im Kaisertum Österreich 1848/49
- für die im Rahmen der nicht implementierten Paulskirchenverfassung geplante Institution Reichstag, siehe dort
Übersetzung
- Dänemark: Rigsdag (bis 1953, für die Gesamtheit beider Kammern des Parlaments)
- Schweden: Riksdag (Einkammerparlament)
- Finnland: Eduskunta, (schwedisch: Riksdag) (Einkammerparlament)
- Estland: Riigikogu (Einkammerparlament, wird häufig auch mit Staatsversammlung oder Reichsversammlung übersetzt)
- Japan: Kokkai (für die Gesamtheit beider Kammern des Parlaments)
Gebäude
Die Bezeichnung der Institution Reichstag war mitunter auch für das jeweilige Tagungsgebäude namensgebend.
- Berlin, Deutschland: das Reichstagsgebäude, Sitz des Deutschen Bundestages, vormals als „Reichshaus“ Tagungsort der Reichstage und des Bundesrates des wilhelminischen Kaiserreiches und der Weimarer Republik
- Helsinki, Finnland: das finnische Reichstagshaus (Eduskuntatalo/Riksdagshuset), Neoklassizismus, erbaut von J. S. Sirén
- Stockholm, Schweden: das schwedische Reichstagshaus Riksdagshuset, erbaut 1897–1905
Siehe auch: Parlamentsgebäude
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