Dienst nach Vorschrift

Dienst nach Vorschrift

Dienst nach Vorschrift bezeichnet ein Verhalten, bei dem die Beschäftigten zwar ihren Arbeitsplatz nicht verlassen, bei ihrer Tätigkeit aber nur die für sie geltenden Anweisungen umsetzen oder Dienstvorschriften anwenden. Auf Eigeninitiative zur Lösung der Aufgaben, z. B. den „kurzen Dienstweg“, telefonische Hinweise an Beteiligte bei Problemen et cetera wird verzichtet. Das Motto lautet: Keine Weisung – keine Veranlassung. Zudem lassen Gesetze oder Vorschriften bewusst, oder da sie oft einfach schlecht gefasst sind, einen gewissen Auslegungs- oder Ermessensspielraum zu. Beschäftigte sind dabei nicht mehr bereit, diesen Spielraum auch in Fällen, in denen dies sinnvoll erscheint, bis an die Grenzen wahrzunehmen, zumal der Entscheidungsträger mit der weitgehenden Ausnutzung seiner Kompetenzen sich und seine Entscheidung tendenziell angreifbar macht. Als Folge verzögern sich Verfahren, sind für beide Seiten mit mehr Aufwand verbunden und erreichen oft nicht das optimale Ergebnis.

Im öffentlichen Dienst sind – zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Form der Bediensteten als unterster Ebene der Exekutive – die jeweilige Organisation und die Rechte und Pflichten der Bediensteten formal geregelt. Diese haben daher willkürliche Benachteiligungen weniger zu befürchten, sodass insbesondere dort „Dienst nach Vorschrift“ vorkommt.

Inhaltsverzeichnis

Beispiele

  • Zollbeamte können bei der Auswahl der von ihnen durchsuchten Reisenden ihre Intuition und konkret schwer greifbare Verdachtsanzeichen ignorieren und sich auf sture Kontrollschemata beschränken mit der Folge, dass die Fahndung nach Schmuggelware zu weniger Erfolgen führt.
  • Bibliothekare können darauf verzichten, von ihrem persönlichen Bildungshorizont Gebrauch zu machen, und die Bibliotheksbenutzer stur mit den oft undurchschaubaren Systematiken der Bibliotheken arbeiten lassen, statt die eigene Arbeit im gesellschaftlichen Kontext zu begreifen und die Arbeit der Nutzer entsprechend zu fördern.

Gründe für „Dienst nach Vorschrift“

  • Als Mittel des Arbeitskampfes: Das Beamtenrecht sieht eine Möglichkeit des legalen Streiks für Beamte nicht vor. Als Ersatz für den Streik können Beamte jedoch den Dienst nach Vorschrift androhen. Da Beamte einer Vielzahl von Vorschriften unterliegen, deren Einhaltung oft den betrieblichen Erfordernissen entgegensteht, kann die Einhaltung aller Vorschriften, mithin der Dienst nach Vorschrift, zu einem streikähnlichen Zustand führen, bis hin zum Erliegen des Betriebes. Beispiel: Jedermann, der ein Kraftfahrzeug führt, hat dieses vor jeder Inbetriebnahme auf Verkehrssicherheit zu überprüfen. Obgleich es unpraktisch ist, vor jeder Fahrt eine Inspektion des Fahrzeuges vorzunehmen, kann diese Vorschrift zur Verlangsamung der Tätigkeit des Beamten führen, wenn sie tatsächlich umgesetzt wird.
  • Unzufriedene Mitarbeiter verrichten „Dienst nach Vorschrift“ als bewusstes Nachlassen des beruflichen Engagements. Steigerung ist die „innere Kündigung“. Diese kann mit dem Burn-out-Syndrom verwechselt werden, unterscheidet sich aber dadurch, dass bei der inneren Kündigung der Mitarbeiter nicht willens zu stärkerem Einsatz ist, während er hierzu beim Burn-out-Syndrom nicht fähig ist. Nur 13 Prozent der deutschen Mitarbeiter sind emotional an ihre Unternehmen gebunden. 19 Prozent gaben an, bereits innerlich gekündigt zu haben. Befragt wurden rund 1800 Mitarbeiter deutscher Unternehmen durch das Forschungsinstitut Gallup.[1]
  • „Dienst nach Vorschrift“ entsteht außerdem in hierarchisch geordneten Systemen durch Überbetonen der Einhaltung von Vorschriften, auch wenn diese unsinnig oder an der entsprechenden Stelle überholt sind. In diesen Fällen sind es entweder Resignation oder Protest gegen die Behinderung des Engagements.

Öffentlich bekannt gewordene Fälle

  • Im Jahre 2004 wollten so Finanzbeamte gegen die verordnete Verlängerung der Wochenarbeitszeit protestieren. Aufgrund der massiven Androhung von disziplinarrechtlichen Maßnahmen durch den Dienstherrn, der sich u. a. auf das „Fluglotsenurteil“ berief, wurden die geplanten Aktionen jedoch abgebrochen.
  • Der Bundesgerichtshof sah 1973 ein derartiges Verhalten von deutschen Fluglotsen, die als Beamte nicht regulär streiken durften, als rechtswidrig an. „Dienst nach Vorschrift“ ist als Arbeitskampfmittel besonders wirkungsvoll bei Berufsgruppen, die an zentralen Schaltstellen des Arbeitslebens sitzen. In Österreich, Frankreich und Spanien u. a. wird dies von den Fluglotsen auch heute noch als Arbeitskampfform praktiziert.

„Dienst nach Vorschrift“ in der Literatur

Im bereits 1931 erschienenen ersten Band von Robert Musils Der Mann ohne Eigenschaften wird für die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg von einem – fiktiven – Streik der Telegrafenbeamten in Österreich berichtet, der mit diesem Verfahren arbeitet, dort aber Passive Resistenz genannt wird.

Einzelnachweise

  1. »www.focus.de«: Arbeitsmoral in Deutschland gering (16. März 2007), eingesehen am 21. Oktober 2011

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