Dienstherrenfähigkeit

Dienstherrenfähigkeit

Dienstherr ist gem. § 121 Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) die beamtenrechtliche Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt oder Stiftung), die das Recht hat, Beamte zu beschäftigen. Bund, Länder und Gemeinden haben dieses Recht originär, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes nur dann, wenn ihnen dieses Recht – üblicherweise durch ein Gesetz – zugestanden wird.


Dienstherr der unmittelbaren Bundesbeamten ist die Bundesrepublik Deutschland, für unmittelbare Landesbeamte das jeweilige Bundesland. Bei mittelbaren Beamten, sofern diese Unterscheidung im jeweiligen Bundesland getroffen wird, ist es die jeweilige dienstherrenfähige juristische Person des öffentlichen Rechts, wie Gemeinden oder Gemeindeverbände, ebenso, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften, Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts oder Ortskrankenkassen.

Bei den Beamten der Kirchen spricht man daher auch von Kirchenbeamten, um damit deutlich zu machen, dass diese nicht in einer Abhängigkeit vom Staat stehen.

Da Dienstherr per Definition immer eine juristische Person ist, handelt diese durch ihre Organe. Für die Bundesbeamten sind dies:

  1. Oberste Dienstbehörde, § 3 Abs. 1 BBG
  2. Dienstvorgesetzter, § 3 Abs. 2 BBG
  3. Vorgesetzter, § 3 Abs. 2 BBG

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • BRRG — Das Beamtenrechtsrahmengesetz war ein deutsches Rahmengesetz nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1 Grundgesetz, das Bestimmungen zum Beamtenrecht enthielt, die der Bund und die Länder bei Erlass ihrer jeweiligen Beamtengesetze zwingend zu beachten hatten.… …   Deutsch Wikipedia

  • NKPA — Die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt (NKPA) wurde am 1. Januar 2005 als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Braunschweig gegründet. Sie besitzt Rechts und Dienstherrenfähigkeit und ist demnach nicht Teil der unmittelbaren… …   Deutsch Wikipedia

  • Referendar — Das Referendariat ist ein Vorbereitungsdienst (eine Ausbildungszeit) für Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes beim Staat (Gebietskörperschaften, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder sonstigen Trägern… …   Deutsch Wikipedia

  • Referendare — Das Referendariat ist ein Vorbereitungsdienst (eine Ausbildungszeit) für Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes beim Staat (Gebietskörperschaften, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder sonstigen Trägern… …   Deutsch Wikipedia

  • Referendarzeit — Das Referendariat ist ein Vorbereitungsdienst (eine Ausbildungszeit) für Beamtenlaufbahnen der Laufbahngruppe des höheren Dienstes beim Staat (Gebietskörperschaften, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts) oder sonstigen Trägern… …   Deutsch Wikipedia

  • Amtsrat — Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamte — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtendienst — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenlaufbahn — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

  • Beamtenlaufbahn in Deutschland — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Begriff des Beamten (weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) wird unterschiedlich verstanden. Man unterscheidet… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”