- Disziplinarvorgesetzter
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Ein Disziplinarvorgesetzter ist der Vorgesetzte eines Beamten oder einer gleichgestellten Dienstkraft, der die Dienstaufsicht über ihn führt und Disziplinarmaßnahmen einleiten kann.
Im Bereich der Bundeswehr ist dies ein einem anderen vorgesetzter Soldat, der über Disziplinarbefugnis nach der Wehrdisziplinarordnung verfügt. Während praktisch jeder militärische Vorgesetzte im Rahmen des Reglements des Erlasses Erzieherische Maßnahmen gegenüber Untergebenen in bestimmtem Umfang erzieherisch tätig werden kann, sind einfache Disziplinarmaßnahmen den Disziplinarvorgesetzten vorbehalten. In den gängigen Fällen sind die Einheitsführer (Kompaniechefs) die nächsten Disziplinarvorgesetzten (Disziplinarstufe I). Danach folgen als nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte (Disziplinarstufe II) die Bataillons- bzw. Regimentskommandeure und danach (Disziplinarstufe III) die jeweiligen Führer der nächsthöheren militärischen Organisationsstufe bis hinauf zum Inspekteur der jeweiligen Teilstreitkraft.
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