- Dr.-Ing.
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Beim Dr.-Ing. (Doktor-Ingenieur) handelt es sich um den akademischen Grad des Doktors der Ingenieurwissenschaften.
Die Einführung des Dr.-Ing. erfolgte zusammen mit dem Diplomgrad 1899 an den Technischen Hochschulen Preußens auf einen „Allerhöchsten Erlaß“ des Königs von Preußen anlässlich der Hundertjahrfeier der Technischen Hochschule Berlin am 19. Oktober 1899.
In den Folgejahren erfolgte auch in anderen Ländern des Deutschen Reiches die Einführung des Dr.-Ing.:
- im Großherzogtum Hessen-Darmstadt am 25. November 1899,
- im Großherzogtum Baden am 10. Februar 1900,
- im Königreich Sachsen am 12. Februar 1900,
- im Königreich Württemberg per Verordnung vom 22. Februar 1900
- im Königreich Bayern am 10. Januar 1901.
Wegen des Widerstandes der damaligen klassischen Universitäten gegen das Promotionsrecht im Bereich Ingenieurwissenschaften galt für den Titel die deutsche Schreibweise mit Bindestrich, nicht die lateinische. Der Titel wird in Deutschland bis heute in dieser Schreibweise vergeben.
In Österreich-Ungarn wurde die Doktorwürde für Ingenieure mit der k.u.k. Verordnung vom 13. April 1901 eingeführt, allerdings entschied man sich dort für den Terminus „doctor technicarum“, abgekürzt zu „Dr. techn.“.
Literatur
- Bredt, Julius: Die Doctor-Promotion an technischen Hochschulen und die Bedeutung der wissenschaftlichen Arbeit für die organisch-chemische Technik : Rede gehalten zur Vorfeier des Geburtstages Sr. Majestät Kaiser Wilhelm II. am 26. Januar 1900 in der Aula der Kgl. Technischen Hochschule zu Aachen. [1]
- Ulf Hashagen: Walther von Dyck (1856-1934). Mathematik, Technik und Wissenschaftsorganisation an der TH München (= Boethius. Texte und Abhandlungen zur Geschichte der Mathematik und der Naturwissenschaften; Bd. 47), Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2003, XIV + 802 S., ISBN 978-3-515-08359-1
Kategorien:- Doktorgrad
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- Abkürzung
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