Dread-Disease-Versicherung

Dread-Disease-Versicherung

Die Dread-Disease-Versicherung (übersetzt in etwa „Versicherung gegen gefürchtete Krankheiten“; auch: „Schwere-Krankheiten-Vorsorge“ oder „Critical Illness“) ist eine Personenversicherung, deren Leistung bei Eintritt von (fest definierten) schweren Krankheiten der versicherten Person ausgezahlt wird (z. B. Krebs).

Inhaltsverzeichnis

Herkunft / Geschichte

Die erste Dread-Disease-Versicherung wurde 1983 in Südafrika von Marius Barnard, einem Herzchirurgen entwickelt und breitete sich von dort über den angloamerikanischen Raum aus[1].

In Deutschland ist die Versicherungsform erst seit 1993 zum Vertrieb zugelassen und wird erst von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass dieses Produkt künftig von mehr Gesellschaften angeboten werden wird.

Versicherte Risiken

Die deutsche Bezeichnung Schwere-Krankheiten-Vorsorge ist insofern etwas irreführend, da bei dieser Versicherung nicht nur Krankheiten im eigentlichen Sinne (wie z. B. schwere Formen von Krebs, Multiple Sklerose, Lebererkrankungen, Lungenerkrankungen, Parkinson-Krankheit, Arthritis, etc.) versichert sind, sondern auch andere Vorkommnisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Folgen schwerer Unfälle in der Deckung einer solchen Police enthalten sein können. Welche Risiken abgesichert sind, hängt konkret vom jeweiligen Tarif ab. Die Anzahl, die Art und versicherungsrelevante Definition der versicherten Risiken variiert demnach und ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Manche Tarife enthalten bspw. lediglich 5 Krankheitsbilder, andere wiederum bis zu 46.

Tarifmerkmale

Die Höhe des Beitrages resultiert aus für Versicherungsverträge mit biometrischen Risiken üblichen Faktoren (z. B. Alter, Geschlecht, Versicherungssumme, Laufzeit oder Vorerkrankungen). Vorerkrankungen können wie bei Krankenversicherungen z. B. einen Zuschlag, einen Ausschluss oder eine Ablehnung bewirken. In der Ausgestaltung der weiteren Tarifmerkmale (Warte- und Karenzzeiten, Dynamik) ist die Versicherung den Krankenversicherungen und Lebensversicherungen ähnlich.

Bei einigen Dread-Disease-Versicherungen sind auch Bausteine wie z. B. Todesfallschutz, Erwerbsunfähigkeitsschutz, Pflegeschutz oder auch ein Berufsunfähigkeitsschutz einschließbar.

Ein möglicher betrieblicher Einsatz ist die Verwendung einer Dread-Disease-Versicherung als sogenannte „Keyperson-“, "Keyman-" bzw. „Schlüsselkraftversicherung“. Hierbei werden Führungskräfte oder Spezialisten eines Unternehmens versichert, um bei einem Ausfall einen möglichen finanziellen Verlust des Unternehmens auszugleichen. Bei dieser Konstellation ist das Unternehmen Versicherungsnehmer und die "Keyperson" die versicherte Person. Im Leistungsfall fließt die Versicherungssumme daher an das Unternehmen.

Abgrenzung zu ähnlichen anderen Versicherungen

Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird keine monatliche Rente ausgezahlt, sondern in der Regel eine fest vereinbarte Versicherungssumme einmalig nach der Diagnosestellung, unabhängig davon, ob die Arbeitskraft der versicherten Person eingeschränkt ist oder nicht.

Steuerliche Behandlung

Eine Dread-Disease-Versicherung ist im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in Deutschland ggf. steuerlich absetzbar, sofern die Höchstbeiträge nicht durch z. B. Sozialversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft sind. Die Auszahlung der Versicherungssumme ist in Deutschland für Privatpersonen in der Regel steuerfrei; bei Gesellschaften (siehe unten: Keyman-Versicherung) gelten solche Versicherungsleistungen in der Regel als Betriebseinnahmen. Die Beiträge können damit ggf. als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Nutzen / Kritik

Ein Vorteil der Dread-Disease-Versicherung kann sein, dass die Prüfung des Leistungsfalls möglicherweise einfacher und nicht so zeitaufwendig ist, wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Absicherung wichtiger Schlüsselpositionen in Unternehmen ist eine Dread-Disease-Versicherung der Berufsunfähigkeit aus Unternehmenssicht unter Umständen vorzuziehen.

Häufig wird diskutiert, ob die Dread-Disease-Versicherung ein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt. In diese Diskussion werden oft die sogenannten Bürotätigkeiten einbezogen, da in diesen Berufsgruppen eine Berufsunfähigkeit deutlich seltener eintritt als in handwerklichen Berufen und deshalb teilweise die Dread-Disease-Versicherung sinnvoller erscheint. Da diese beiden Formen der Arbeitskraftabsicherung zwar im Leistungsspektrum Überschneidungen aufweisen, jedoch grundsätzlich unterschiedliche Leistungsfälle abdecken, ist immer die individuelle Situation der zu versichernden Person zu berücksichtigen.

In diesem Zusammenhang raten bspw. der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz dazu, nicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zugunsten einer Dread-Disease-Versicherung zu verzichten, sondern diese höchstens als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung anzusehen. Als Begründung hierfür wird herangezogen, dass Erkrankungen des Rückens oder der Gelenke nicht versichert sind und ebenso wenig psychische Erkrankungen. Diese Erkrankungen zählen jedoch auch zu den Hauptursachen von Arbeitskraftverlust.

Für Personen, für die ein Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht oder nicht ohne Ausschluss möglich ist (häufig der Fall, wenn in der jüngeren Vergangenheit psychologische oder psychotherapeutische Beratungen in Anspruch genommen wurden), kann die Dread-Disease-Versicherung eine Alternative sein, da für einen Abschluss aktuelle oder vergangene psychische Beschwerden in der Regel ohne Konsequenzen bei der Risikobeurteilung bleiben.

Siehe auch

Quellennachweise

  1. http://www.actuaries.org.uk/__data/assets/pdf_file/0009/31320/Barnard.pdf

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