Dulden

Dulden

Duldung ist das Gewährenlassen (Dulden) der Handlungen oder Haltungen Anderer (s. a. Toleranz).

Inhaltsverzeichnis

Duldung im Recht

Speziell im Recht wird von einer Duldung gesprochen, wenn das Verhalten eines Dritten oder ein Zustand zugelassen wird.

Duldung im Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht kann zuständigen Behörden Ermessen zur Duldung eines an sich rechtswidrigen Zustandes eingeräumt sein. So liegt es im Baurecht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörden einen Schwarzbau gegebenenfalls zu dulden. Hieraus kann sich nach hinreichender Duldung ein Vertrauensschutz ergeben und zur Selbstbindung der Verwaltung führen. Hierbei kann die Duldung ausdrücklich etwa in Form eines Verwaltungsaktes (Duldungsverfügung) erfolgen oder aber stillschweigend erfolgen. Erfolgt die Duldung stillschweigend, dann muss, um Vertrauensschutz herbeiführen zu können, dies bewusst geschehen. Nichtwissen der Behörden kann insofern nicht zum Vertrauensschutz führen.

Eine besondere Bedeutung hat die Duldung im Ausländerrecht, siehe hierzu den Hauptartikel Duldung (Aufenthaltsrecht).

Duldung im Strafrecht

Im Strafrecht hat der Begriff der Duldung vor allem im Bereich der Umweltdelikte und bei der Nötigung (und den auf der Nötigung aufbauenden Delikten wie Freiheitsberaubung, Erpressung, sexuelle Nötigung) eine gewisse Bedeutung.

Nach dem Wortlaut des § 240 StGB setzt die Nötigung voraus, dass das Opfer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt wird.

Im Umweltstrafrecht erlangt wegen der Verwaltungsakzessorität vieler Delikte (z.B. Gewässerverunreinigung § 324 StGB) die behördliche Duldung eine gewisse Bedeutung. Da diese Delikte häufig unbefugte Handlungen zu Lasten der Umwelt unter Strafe stellen kann die behördliche Duldung zu einer Befugnis zu derartigen Handlungen führen. Hierdurch kann die Strafbarkeit entfallen. allerdings soll hierzu die bloße Untätigkeit der Behörden nicht ausreichen.

Duldung im Zivilrecht

Auch das Zivilrecht kennt den Begriff der Duldung. So sind ortsüblich zum Beispiel Immissionen auf ein Grundstück nach § 906 BGB dulden, der Mieter hat Maßnahmen zur Erhaltung der Mietsache zu dulden (§ 554 BGB).

Im Zwangsvollstreckungsrecht ist der Duldungstitel ein Vollstreckungstitel, durch den jemand dazu gezwungen wird, eine bestimmte Handlung zu dulden. Duldungstitel können in jeder Form vollstreckbarer Urkunden vorkommen, z. B. als Urteil oder notarielle Urkunde.

Parlamentarismus

Siehe Tolerierung.

Soziologie

„Duldung“ ist in der Soziologie (auch) eine Form des sozialen Handelns.

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  • dulden — Vsw std. (8. Jh.), mhd. dulden, dulten, ahd. thulten, dulten, mndd. dulten, mndl. dulden Stammwort. Aus wg. * þuld ija Vsw. dulden , auch in ae. geþyldi(ge)an, afr. th(i)elda, denominativ zu * þuldi das Dulden (Geduld). Das denominative Verb… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Dulden — Dulden, verb. reg. act. 1) Überhaupt, mit Gelassenheit leiden oder ertragen. Er duldet alles Unglück willig und gern. Man verfolget uns, so dulden wir, 1 Cor. 4, 12. Besonders Widerwärtigkeiten mit Gelassenheit ertragen. Dulden wir, so werden wir …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • dulden — dulden: Das Verb (mhd., ahd. dulten) ist eine südwestdt. Neubildung des 8. Jh.s zu dem Verbalabstraktum ahd. ‹gi›dult (s. u.), das seinerseits zu dem im Dt. untergegangenen gleichbed. gemeingerm. Verb mhd. doln, ahd. dolēn, got. Þulan, engl. to… …   Das Herkunftswörterbuch

  • dulden — V. (Mittelstufe) jmdm. ungerne erlauben, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, etw. ohne Widerspruch geschehen lassen Synonyme: zulassen, tolerieren (geh.) Beispiele: Sie konnte ihn nicht mehr dulden. Er konnte keine Kritik dulden …   Extremes Deutsch

  • dulden — ↑tolerieren …   Das große Fremdwörterbuch

  • dulden — [Network (Rating 5600 9600)] Auch: • erlauben • gestatten Bsp.: • In der Kirche ist Fotografieren nicht gestattet …   Deutsch Wörterbuch

  • Dulden — 1. Besser hie ein wenig dulden, denn dort ewig leiden. – Henisch, 764. 2. Duld viel vnd danck dazu, wiltu zu Hoff haben ruh. – Petri, II, 155. 3. Dulde, so duldet man dich wieder. – Petri, II, 155. 4. Dulden, schweigen vnd lachen hilfft viel… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • dulden — ertragen; erdulden; erleiden; zulassen; über sich ergehen lassen; durchmachen; Nachsicht üben; gefallen lassen; konnivieren; hinnehmen; …   Universal-Lexikon

  • dulden — dụl·den; duldete, hat geduldet; [Vt] 1 etwas dulden zulassen, dass etwas (mit dem man nicht einverstanden ist) geschieht ≈ tolerieren: In dieser Sache dulde ich keinen Widerspruch || NB: meist verneint! 2 jemanden (irgendwo) dulden jemandes… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • dulden — 1. akzeptieren, annehmen, billigen, durchgehen lassen, einräumen, sich einverstanden erklären, einverstanden sein, einwilligen, gelten/geschehen lassen, gestatten, gewähren lassen, hinnehmen, zugeben, zugestehen, zulassen; (bildungsspr.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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