- EBITDA
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Das EBITDA ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die eine Angabe zur Rentabilität eines Unternehmens macht.
EBITDA ist die Abkürzung für englisch: earnings before interest, taxes, depreciation and amortization. Das bedeutet „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (auf Sachanlagen) und Abschreibungen (auf immaterielle Vermögensgegenstände)“. Es ist somit eine Beschreibung der operativen Leistungsfähigkeit vor Investitionsaufwand.
In der Praxis muss beachtet werden, dass Unternehmungen zum Erhalt des Geschäftes häufig Erhaltungsinvestitionen in Anlagen und Maschinen tätigen müssen, die im EBITDA definitionsgemäß nicht abgebildet sind. Ein positives EBITDA sagt somit wenig über die langfristige Leistungsfähigkeit und Stabilität eines Unternehmens.
Weiterhin wird teilweise von einem „adjusted“ (angepassten) EBITDA gesprochen, der um sogenannte 'außerordentliche Kosten' korrigiert ist. Die Intention dieser Kennzahl ist es, darzustellen, wie das eigentliche operative Geschäft ohne Sondereinflüsse dasteht. Da es ganz im Ermessen der Firma liegt, welche Posten als „außerordentlich“ bezeichnet werden - etwa Kosten für Rechtsstreitigkeiten, Marketing-Aktionen, Abfindungen, Restrukturierungen - ist ein solcher „adjusted EBITDA“ jedoch für sich genommen von nochmals geringerer Aussagekraft als der EBITDA.
Der englische Begriff amortization (Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände) ist nicht mit dem deutschen Begriff „Amortisation“ gleichzusetzen, der sich in der Betriebswirtschaftslehre nur auf Firmenwert-Abschreibungen bezieht[1][2], nicht jedoch auf Abschreibungen z. B. von Lizenzen, Patenten und Software.
Inhaltsverzeichnis
Berechnung
Aus dem Jahresüberschuss (EAT, Net Income) wird das EBITDA wie folgt berechnet:
EAT (Jahresüberschuss) + Steueraufwand - Steuererträge = EBT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) + Zinsaufwand - Zinsertrag = EBIT + Abschreibungen auf das Anlagevermögen - Zuschreibungen zum Anlagevermögen = EBITDA + außergewöhnliche Aufwendungen - außergewöhnliche Erträge = adjusted EBITDA Anwendung
In Deutschland findet der EBITDA mit der Unternehmenssteuerreform 2008 Eingang in das Steuerrecht. Die als Zinsschranke bezeichnete Regelung beschränkt die Abzugsfähigkeit des Nettozinsaufwands auf einen Betrag, der maximal 30 % „des Gewinns vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (EBITDA)“ beträgt.
Zur Zeit des Neuen Marktes wurde das adjusted EBITDA von manchen unprofitablen Unternehmen zur Verschleierung einer Verlustsituation genutzt, da es durch das Bereinigen des Ergebnisses um zahlreiche Aufwandspositionen unter Umständen trotzdem positive Werte liefert. Unterstützt wurde ein solches Reporting von der Möglichkeit, Umsätze vor der eigentlichen Warenauslieferung und Rechnungslegung zu verbuchen. Der EBITDA kann zudem durch Aktivierung von Eigenleistungen künstlich erhöht werden.[3] Im Extremfall kann eine Firma ein positives EBITDA ausweisen, ohne einen tatsächlichen Zufluss an Zahlungsmitteln erwirtschaftet zu haben.
Die EBITDA-Kennzahl ist dennoch relevant; eine Aussage über die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens kann letztlich aber nur durch Analyse mehrerer Kennzahlen erreicht werden.
EBITDA-Marge
Die EBITDA-Marge (englisch: EBITDA margin) ist das Verhältnis von EBITDA zu Umsatz (EBITDA geteilt durch Umsatz). Ob die EBITDA-Marge eine sinnvolle Aussage ergibt, ist umstritten und hängt auch sehr stark von der Art des Geschäfts ab.
Quellen
- ↑ Jürgen Weber, Einführung in das Controlling
- ↑ Gabler Wirtschaftslexikon in 8 Bänden, Band Bf-E
- ↑ Fredmund Malik, manager-magazin.de, Kritik an der falschen Verwendung von EBITDA
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