- Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission
-
Die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission (französisch Commission fédérale de la protection des données et de la transparence, italienisch Commissione federale della protezione dei dati e della trasparenza) war gemäss Art. 33 Datenschutzgesetz eine Schieds- und Rekurskommission der Schweizerischen Bundesverwaltung im Sinne von Artikel 71a–c Verwaltungsverfahrensgesetz. Administrativ gehörte sie zur Bundeskanzlei. Ab 2007 ist für die Aufgaben der Kommission das Bundesverwaltungsgericht zuständig.[1]
Inhaltsverzeichnis
Entscheidungen
Sie entschied über
- Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, die den Privatbereich betreffen und ihr vorgelegt werden (Art. 29 Abs. 4 Datenschutzgesetz);
- Beschwerden gegen Verfügungen der Bundesorgane und Kantone in Datenschutzfragen, ausgenommen solche des Bundesrates;
- Beschwerden gegen Verfügungen der Kommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung (Art. 321bis StGB2);
- Beschwerden gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide, die sich auf öffentlichrechtliche Vorschriften des Bundes über den Datenschutz stützen.
Die Urteile können ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Mitglieder
Alle Mitglieder der Kommission wurden vom Bundesrat für die Amtsdauer bis zum 31. Dezember 2007 gewählt. Danach waren die Mitglieder des Bundesverwaltungsgericht zuständig.
- Präsident: Rainer J. Schweizer, Professor für öffentliches Recht, Universität St. Gallen,
- Vizepräsident: Paul-Henri Steinauer, Professor an der Universität Freiburg (Schweiz)
- Mitglied: Vera Delnon, Rechtsanwältin
- Mitglied: Alexandre Flückiger, Hochschullehrer
- Mitglied: Tiziana Mona, Affari generali TV
- Mitglied: Gérald Page, Advokat
- Mitglied: Widmer Ursula, Anwältin
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorien:- Datenschutzbehörde
- Behörde (Schweiz)
Wikimedia Foundation.