- Eidgenössische Datenschutzkommission
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Die Schweizer Eidgenössische Datenschutzkommission (SED) ist gemäss Art. 33 DSG (Datenschutzgesetz) eine Schieds- und Rekurskommission der schweizerischen Bundesverwaltung im Sinne von Artikel 71a–c des VwVG (Verwaltungsverfahrensgesetz). Administrativ gehört sie zur Bundeskanzlei.
Sie entscheidet über:
- a. Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, die den Privatbereich betreffen und ihr vorgelegt werden (Art. 29 Abs. 4);
- b. Beschwerden gegen Verfügungen der Bundesorgane und Kantone in Datenschutzfragen, ausgenommen solche des Bundesrates;
- c. Beschwerden gegen Verfügungen der Kommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung (Art. 321bis StGB2);
- d. Beschwerden gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide, die sich auf öffentlichrechtliche Vorschriften des Bundes über den Datenschutz stützen.
Die Urteile können ans schweizerische Bundesgericht weitergezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
Mitglieder
- Präsident: Rainer J. Schweizer, Professor für öffentliches Recht Universität St. Gallen,
- Vizepräsident: Paul-Henri Steinauer, Professor an der Universität Freiburg (Schweiz)
- Mitglied: Vera Delnon, Rechtsanwältin
- Mitglied: Alexandre Flückiger, Hochschullehrer
- Mitglied: Tiziana Mona, Affari generali TV
- Mitglied: Gérald Page, Advokat
- Mitglied: Widmer Ursula, Anwältin
Alle Mitglieder der Kommission sind vom Bundesrat für die Amtsdauer bis zum 31. Dez. 2007 gewählt worden.Sekretariat
- Gilles Monnier
- M. Sterchi
Siehe auch
Literatur
- Schweizerische Eidgenossenschaft (Hrsg.): Der Bund kurz erklärt. 29. Auflage, Bern 2007 [1]
Weblinks
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