- Einbahnstraße
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Beschilderung von Einbahnstraßen Der Begriff Einbahnstraße (veraltet auch: Einrichtungsstraße) oder Einbahn (in Österreich) bezeichnet eine Straße, in der sich Fahrzeuge nur in eine Richtung bewegen dürfen. Durch eine entsprechende Beschilderung wird der Verkehrsteilnehmer auf diese Verkehrsregelung hingewiesen. Die Einbahnstraßenregelung gilt im Normalfall für alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger ausgenommen), für bestimmte Verkehrsteilnehmer kann durch eine Zusatzbeschilderung die Fahrt entgegen der Einbahnstraße freigegeben sein. Grundsätzlich ist zwischen einer echten und einer unechten Einbahnstraße zu unterscheiden. Unechte Einbahnstraßen verbieten zwar die Einfahrt auf einer Seite, dürfen aber innerhalb in beiden Richtungen befahren werden. Das Gegenteil einer Einbahnstraße ist die Gegenverkehrs- oder Zweirichtungsstraße.
Das Prinzip der Einbahnstraße war bereits im antiken Rom bekannt und wurde dort zur Regelung des Verkehrs innerhalb der schmalen Gassen der Stadt verwendet.[1][2] Die erste Einbahnstraße der Neuzeit wurde am 23. August 1617 in London eingerichtet. Wegen des verstärkten Verkehrsaufkommens ließ der damalige Polizeipräsident von Berlin Traugott von Jagow in Berlin-Mitte die erste Einbahnstraße für Automobile in Deutschland einrichten: Die Friedrichstraße durfte zwischen Unter den Linden und Behrenstraße nur in südliche Richtung befahren werden.
Inhaltsverzeichnis
Zweck
Eine Einbahnstraße kann aus folgenden Gründen eingerichtet werden:
- Erhaltung der Flüssigkeit des Verkehrs bei schmaler Fahrbahn und hoher Verkehrsstärke,
- Verringerung des Durchgangsverkehrs (so genannter Schleichverkehr) durch umwegreiche Führung. (Verkehrsberuhigung),
- Ermöglichung hoher Geschwindigkeiten durch Reduzierung der Kollisionsgefahr mit dem Gegenverkehr (beispielsweise: Schnellstraßen) sowie
- Vermeidung von Unfallgefahren durch unübersichtliche Verkehrssituationen.
Gesetzliche Regelungen
Das Fahrverhalten innerhalb einer Einbahnstraße und deren Beschilderung werden in den Straßenverkehrsgesetzen der jeweiligen Länder geregelt und sind weltweit weitgehend einheitlich angelegt. Durch ein Verkehrszeichen mit Pfeil-Piktogrammen und ggf. Beschriftung wird dem Verkehrsteilnehmer die Richtung der Einbahnstraße angezeigt. Das Verbot der Einfahrt (Einfahrtsverbot) in die Gegenrichtung wird in der Regel mit einem Sperrbalken („Spardosenschild“) oder einem durchgestrichenem Pfeil (beispielsweise: Irland) gekennzeichnet. Ist die Nutzung beispielsweise für Radfahrer entgegen der Einbahnstraße zugelassen, so wird dies mit Hilfe eines Zusatzzeichens freigegeben. Eine Freigabe für den Radverkehr kann in Deutschland erfolgen, wenn die Einbahnstraße ausreichend breit ist, die zulässige Höchstgeschwindigkeit maximal 30 km/h beträgt und keine unübersichtlichen Knotenpunkte darin liegen. Das Rückwärtsfahren, mit Ausnahme des Einparkens oder Umkehrens ist in Einbahnstraßen nicht zulässig. Einsatzfahrzeuge sind von diesen Vorschriften ausgenommen. Zudem kann das Parken auf der linken Seite der Einbahnstraße erlaubt sein (§ 12 StVO).
Kreisverkehre und Autobahnen (Richtungsfahrbahn) sind streng genommen keine Einbahnstraßen im eigentlichen Sinne, da die entsprechende Beschilderung fehlt. Die Verkehrsregeln definieren allerdings für diese Straßen einen Einrichtungsverkehr.
Kritik und Nachteile
Kritiker bemängeln die unnötige Überregulierung des innerörtlichen Verkehrs aufgrund der Einrichtung von Einbahnstraßen. Es können lange Umwegstrecken anfallen und damit an manchen Stellen neue Verkehrsbelastungen entstehen. Besonders umwegempfindliche Verkehrsteilnehmer, wie etwa Radfahrer, werden bei einer fehlenden Freigabe für die Fahrt in Gegenrichtung behindert. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden kann.
Oftmals kommt es aufgrund Unachtsamkeit (unübersichtliche Beschilderung) oder Vorsatz zu Falschfahrten in die Gegenrichtung. Durch entsprechende auffällige Beschilderung oder andere bauliche Maßnahmen wird versucht, dieser Problematik entgegenzusteuern.
Kurioses
In Hamburg gibt es eine Richtungsstraße, eine „unechte“ Einbahnstraße, auf der tageszeitabhängig die Fahrtrichtung gewechselt wird. Die Sierichstraße kann man zwischen 4 Uhr morgens und 12 Uhr mittags nur stadteinwärts benutzen und zwischen 12 Uhr mittags und 4 Uhr morgens nur stadtauswärts. Dabei handelt es sich streng genommen nicht um eine Einbahnstraße, da nur an jeder Kreuzung entgegen der jeweiligen Verkehrsrichtung ein Schild Verbot der Einfahrt angebracht ist. Bis zur jeweils nächsten Kreuzung dürfen zum Beispiel Autofahrer, die geparkt hatten, die Straße sehr wohl gegen die Verkehrsrichtung benutzen, um nicht wenden zu müssen.
Der Messeschnellweg in Hannover wird z.B. für den An- und Abreiseverkehr während großer Messen in weiten Teilen als Einbahnstraße geregelt.
Weblinks
Commons: Beschilderung von Einbahnstraßen – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWiktionary: Einbahnstraße – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- Einbahnstraße, auto mobil, VOX (RTL)
- Untersuchungsbericht zu Radverkehr in unechten Einbahnstraßen (PDF-Datei; 4,15 MB)
- Der erläuterte Verkehrszeichenkatalog: Zeichen 220 Einbahnstraße
- Verwaltungsvorschrift zur StVO
- Rechtsvorschriften der Straßenverkehrsordnung in Österreich
- Strassenverkehrsgesetz in der Schweiz
Einzelnachweise
- ↑ Maxwell G. Lay: Die Geschichte der Straße. Vom Trampelpfad zur Autobahn. Frankfurt am Main, New York 1994.
- ↑ Andreas Austilat: Fahrverbot im alten Rom, Tagesspiegel, 30. Dezember 2007.
Kategorien:- Straßenverkehrsordnungsrecht
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