- Traugott von Jagow
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Traugott Achatz von Jagow (* 18. Mai 1865 in Perleberg, Brandenburg; † 15. Juni 1941 in Berlin) war ein deutscher Verwaltungsbeamter und Politiker.
Leben
Jagow wurde als Sohn des preußischen Politikers Julius von Jagow geboren. Nach dem Schulbesuch schlug er eine Laufbahn als Bankkaufmann ein und studierte Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen. Seit 1885 war er Angehöriger, seit 1935 Ehrenmitglied des Corps Saxonia Göttingen.[1]
Jagow wurde 1895 Landrat des heimatlichen Kreises Westprignitz. 1906 wurde er als Oberregierungsrat zur Regierung Potsdam versetzt.
Von 1906 bis 1916 war er Polizeipräsident von Berlin. Zum geflügelten Wort wurde sein Kommentar zur Anmeldung einer linken Demonstration: „Die Straße gehört dem Verkehr. Ich warne Neugierige.“ Bereits 1902 war in Berlin eine Straße nach ihm benannt worden.[2] Wegen des verstärkten Verkehrsaufkommens ließ von Jagow in Berlin-Mitte die weltweit erste Einbahnstraße für Automobile einrichten: Die Friedrichstraße durfte zwischen Unter den Linden und Behrenstraße nur in südliche Richtung befahren werden.
1911 griff Alfred Kerr in der Zeitschrift Pan Jagow in einer Retourkutsche für die Zensurierung der Zeitschrift an: Er machte öffentlich, dass Jagow die Gattin von Kerrs Verleger Paul Cassirer, Tilla Durieux, bedrängt hatte. Diese Affäre wurde von allen Beteiligten gütlich beigelegt, und es hätte keine Notwendigkeit bestanden, noch daran zu rühren. Kerr machte aus einer privaten eine politische Affäre im Kaiserreich. Jagows Karriere tat sie keinen Abbruch.
Von 1916 bis 1918 war Jagow Regierungspräsident des Regierungsbezirkes Breslau. Nach seiner Verabschiedung war er Direktor des Pommerschen Landbunds.[3]
Als Major d. R. zählte er 1920 zu den Initiatoren des Kapp-Putsches. In der kurzlebigen „Regierung der Ordnung, der Freiheit und der Tat“, die von Wolfgang Kapp während des nach ihm benannten Putsches gebildet wurde (13. bis 17. März 1920), war er „Minister des Innern“. Da Jagow sich führend am Putsch beteiligt hatte, wurde er am 21. Dezember 1921 wegen Beihilfe zum Hochverrat vom Reichsgericht zu einer Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft verurteilt, die er im pommerschen Gollnow verbüßte. In diesem Urteil hieß es einerseits sinngemäß, dass § 81 Abs. I Nr. 2 StGB (Hochverrat) die jeweils gültige Verfassung des Deutschen Reichs und damit auch die neue Weimarer Verfassung schützen solle. Auf der anderen Seite hieß es: „Bei der Strafzumessung sind dem Angeklagten [gemeint ist Traugott von Jagow], der unter dem Bann selbstloser Vaterlandsliebe und eines verführerischen Augenblicks dem Rufe von Kapp gefolgt ist, mildernde Umstände zugebilligt worden.“ Ende 1924 wurde er begnadigt und vorzeitig aus der Haft entlassen.
Weblinks
- Literatur von und über Traugott von Jagow im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Traugott von Jagow in der Online-Version der Edition Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Corpslisten, 45, 365
- ↑ Jagowstraße. In: Straßennamenlexikon des Luisenstädtischen Bildungsvereins
- ↑ Wolfgang von der Groeben: Verzeichnis der Mitglieder des Corps Saxonia zu Göttingen 1844 bis 2006. Düsseldorf 2006
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