Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Kreditprüfung)

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Kreditprüfung)

Die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ist ein wesentlicher Teil der Bonitätsprüfung von Banken bei der Kreditprüfung. Hierbei werden die nachhaltig erzielbaren Einkünfte gegen die Ausgaben (Pfändungsfreigrenzen) gehalten und so ein „freies Einkommen“ („pfändbares Einkommen“) ermittelt. Die Rate ist nur dann vom Kreditnehmer tragbar, wenn sie niedriger ist als das freie Einkommen.

Inhaltsverzeichnis

Verwendung

Die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung findet insbesondere im Privatkundengeschäft bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen Anwendung.

Auch im Bereich der Finanzierungen von Selbstständigen und Unternehmen werden Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen durchgeführt. Da hier jedoch die (künftigen) Einkommen ungewiss sind, ist hier eine Prüfung Kreditwürdigkeitsprüfung wesentlicher.

Keine Anwendung findet die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung bei Lombardkrediten und anderen Krediten, die ausschließlich auf den Wert der Kreditsicherheiten abgestellt sind.

Einnahmen/Ausgaben-Rechnung

Die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ist zunächst einmal einfach:

Summe der nachhaltig erzielbaren Einnahmen
./. Summe der Ausgaben
= Freies Einkommen
./. Kreditrate
= Freies Einkommen nach Abzug der Kreditrate

Dieses freie Einkommen muss höher sein als die vorgesehene Kreditrate. Je höher das freie Einkommen nach Abzug der Kreditrate ist, umso geringer ist die Ausfallwahrscheinlichkeit für den Kredit.

Schwierig ist jedoch, das nachhaltig erzielbare Einkommen sowie die Ausgaben des Kreditnehmers zu ermitteln.

Nachhaltig erzielbares Einkommen

Basis der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung sind die Angaben in der Selbstauskunft und die Einkommensnachweise. Die dort nachgewiesenen Einkommen werden von der Bank jedoch nur insofern in die Einnahmen/Ausgaben-Rechnung übernommen, sofern sie nachhaltig (d.h. mindestens während der Laufzeit des Kredites) erzielbar sind. Hierbei legen die einzelnen Banken unterschiedliche Maßstäbe an. Oftmal wird in als nicht nachhaltig erzielbar Abzug gebracht:

Ebenfalls bewerten manche Banken Arbeitseinkommen als nicht nachhaltig erzielbar, wenn

Kindergeld und Sozialleistungen werden teilweise nur befristet gezahlt und werden ggf. als nicht nachhaltig klassifiziert, wenn der Kredit länger läuft, als die entsprechenden Leistungen.

Ausgaben des Kreditnehmers

Während die Einnahmen nachgewiesen werden können, sind Banken bei der Feststellung der Ausgaben auf die Angaben der Kunden und eigene Erfahrungen angewiesen. Es besteht oftmals das Risiko, dass Kreditkunden (gerade bei Ratenkrediten) ihre eigenen Ausgaben unterschätzen und zu hohe Kreditraten zu akzeptieren bereit sind.

Meist gehen Banken daher hier so vor, dass große und stabile Ausgabenpositionen (Miete, Versicherungen) einzeln in Ansatz gebracht werden und die eigentlichen Lebenshaltungskosten mit Pauschalen abgedeckt werden. Diese Pauschalen orientieren sich in der Praxis zum einen an den Sozialhilfesätzen (als Mindestbetrag) und zum anderen als Prozentsatz des Einkommens.

Pfändbares Einkommen

Entsprechend der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung kann auch das Pfändbare Einkommen ermittelt werden:

Summe der nachhaltig erzielbaren Einnahmen
./. Pfändungsfreigrenzen
= Pfändbares Einkommen

Für den Fall der Kreditkündigung besteht die Möglichkeit Einkommen in dieser Höhe zu pfänden. Je höher das pfändbare Einkommen ist, umso geringer ist die Ausfallwahrscheinlichkeit für den Kredit.


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