- Einziehung (Bargeld)
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Unter Einziehung wird die Rücknahme von ausgegebenen Banknoten und Münzen durch die ausgebende Zentralbank nach einer öffentlichen Ankündigung der Ungültigkeit verstanden.
Deutschland
In § 14 Abs. 2 des Bundesbankgesetzes ist eine Einziehung von durch die Deutsche Bundesbank ausgegebenen Noten (also: Eurobanknoten) vorgesehen. Eine eventueller Schadensersatz für die Banknoten-Besitzer ist ungeklärt.
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