Electronic cash

Electronic cash
Vorder- und Rückseite einer EC-Bankkarte mit Chip und Magnetstreifen

electronic cash ist das Debitkarten-System des Zentralen Kreditausschusses (ZKA), der Vertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände Deutschlands. Karten mit dem electronic cash-Logo werden nur von Kreditinstituten ausgegeben, üblicherweise in Verbindung mit einem Girokonto. Bei electronic cash erfolgt die Kartenzahlung durch Eingabe der PIN (Persönliche Identifikationsnummer) durch den Karteninhaber an einem sogenannten EFT-POS-Terminal (Electronic-Funds-Transfer-Terminal, Elektronische-Wert-Übertragungs-Terminal). Die Bezeichnung EC stammt ursprünglich von Eurocheque, einem europaweiten, einheitlichen Scheckzahlungssystem in Verbindung mit einer Bankgarantie. Ähnliche Debitkarten-Systeme sind Maestro und Visa Electron. Electronic cash Debitkarten werden von den ausgebenden Kreditinstituten oft zusätzlich mit Maestrokarten-Funktionalität ausgestattet und dann als EC/Maestro-Karten bezeichnet. Zu erkennen sind solch kombinierte Karten am zusätzlichen Maestro-Logo auf der Karte.

Inhaltsverzeichnis

Akzeptanzzeichen

Die Akzeptanzzeichen von electronic cash sind die Piktogramme „electronic cash PIN-Pad“ und „girocard“. Der „Technische Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen) ([1])“ enthält die Verpflichtung des Händlers, an neu eingerichteten Kassen-Standorten bis auf weiteres „electronic cash PIN-Pad“ und „girocard“ als Akzeptanzzeichen parallel zu verwenden. Auf den Debitkarten der Banken und Sparkassen werden die electronic cash-Akzeptanzzeichen ebenfalls aufgebracht.

Die Markenrechte an den Akzeptanzzeichen (girocard Akzeptanzzeichen und electronic cash PIN-Pad Akzeptanzzeichen) werden von der EURO Kartensysteme GmbH für den ZKA gehalten.

In einer Übergangsphase ist noch das Pictogramm „ec electronic cash“ auf Debitkarten der deutschen Kreditwirtschaft und an POS-Terminals als Akzeptanzzeichen zu finden. Dieses Zeichen wurde für die Übergangsphase von Eurocheque (beleghaftes Zahlen mit Scheck) auf Zahlen mit ec-Karte (kartenbasiertes Zahlen mit PIN) verwendet. Nach Abschaffung des Eurocheque-Verfahrens wurde die Ausgabe von ec-Karten durch die deutsche Kreditwirtschaft eingestellt und die Markenrechte an Eurocheque an Mastercard verkauft. Das Zeichen „ec electronic cash“ wird von der deutschen Kreditwirtschaft nicht mehr offiziell als Akzeptanzzeichen für electronic cash verwendet. Die noch vorhandenen Karten werden im Rahmen des normalen Kartenaustausches mit den Zeichen „electronic cash PINPad“ und/oder „girocard“ ausgestattet. Neuaufgestellte electronic cash-POS-Terminals tragen ebenfalls die Zeichen „electronic cash PINPad“ und/oder „girocard“.

Hardware und Software

Ein älteres Karten-Terminal

Ein Karten-Terminal (auch: Händlerterminal oder EFT-POS-Terminal) setzt sich aus Hardware- und Software-Komponenten zusammen. Die Hauptkomponenten im Bereich der Hardware sind das Sicherheitsmodul, das PIN-Pad, der Drucker, das Display, der Magnetkartenleser, der Chipkartenleser sowie das Kommunikationsmodul und die Energieversorgung.

Die Software setzt sich hauptsächlich aus dem Betriebssystem, der Kommunikationssoftware, der Software des Sicherheitsmoduls sowie diverser Softwaremodule für OPT, EMV sowie Zusatzapplikationen (Prepaid, Kundenbindungssysteme, Fernwartung) zusammen. Das wichtigste Element ist hierbei das sogenannte Sicherheitsmodul. Ohne dieses ist das Terminal nur für den elektronischen Lastschriftverkehr (ELV) geeignet.

Alle Karten-Terminals nach dem electronic cash Verfahren müssen vom ZKA für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zertifiziert sein. Terminals, die ausschließlich das ELV unterstützen, benötigen keine Zertifizierung durch den ZKA. Der Betrieb eines Karten-Terminals setzt einen Providervertrag mit einem Netzbetreiber voraus. Der Provider (technischer Netzbetreiber) führt die weitere Verarbeitung der durch das Terminal gesammelten Daten durch. Durch einen Serviceprovider (kaufmännischer Netzbetreiber) wird der gewerbliche Nutzer (Geschäftsinhaber, Händler) während der Nutzungsdauer des Terminals betreut, kann eine Hotline nutzen, erhält technische Unterstützung und Gewährleistungsdienstleistungen durch Techniker vor Ort und hat einen Ansprechpartner bei Fragen zu Abrechnung, Transaktionscontrolling, Vertragsbetreuung, etc.

Bezahlvorgang

Hauptmerkmal einer electronic cash-Zahlung ist die sogenannte Online-Autorisierung der Zahlung. Diese findet in ähnlicher Form auch bei Maestro/Visa Electron- sowie bei den meisten Kreditkarten-Zahlungen statt. Grundsätzliche Merkmale von electronic cash-Zahlungen: Während der Online-Autorisierung wird die verwendete Karte gegen eine Sperrdatei geprüft, die eingegebene PIN wird auf Validität geprüft, der eingegebene Zahlbetrag wird dem verfügbaren Betrag (Guthaben plus Dispokredit abzügl. vorgemerkte Abbuchungen) des Kontoinhabers gegenübergestellt. Bei negativer Prüfung eines der genannten Punkte wird die Zahlung abgewiesen. Die Autorisierung sowie die Prüfung der Kontodeckung und der Einhaltung des Tageslimits werden von der Rechenzentrale des kartenausgebenden Instituts durchgeführt.

Allgemeiner Ablauf einer electronic cash-Zahlung:

  1. Betrag wird eingegeben.
  2. Karte wird verlangt und mit Hilfe des Kartenlesers (Chipleser oder Magnetleser) ausgelesen.
  3. Das Sicherheitsmodul wird aktiviert und verlangt die Eingabe der Geheimzahl.
  4. Das Kommunikationsmodul baut die Verbindung zum Provider auf und meldet sich dort für den Datenaustausch an.
  5. Per Datenaustausch werden über die Kommunikationsverbindung die Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.
  6. Ein Eintrag der verwendeten Karte in der Sperrdatei, eine falsch eingegeben Geheimzahl sowie ein Zahlbetrag, der den verfügbaren Finanzrahmen übersteigt führen dazu, dass die Zahlung nicht autorisiert werden kann.
  7. Das Kommunikationsmodul meldet sich beim Provider ab und beendet die Verbindung.
  8. Der Drucker erstellt ein Protokoll über Zahlung bzw. Abweisung. Das Display zeigt entsprechendes an.
  9. Das Ergebnis „Zahlung erfolgt“ garantiert dem Händler (bei rechtzeitiger Einreichung) seine Zahlung.

Kosten

Die Kosten einer EC-Zahlung richten sich nach der Höhe des zu zahlenden Betrags. Sie betragen 0,3 % des Umsatzes, mindestens aber 8 Cent.[1] Hinzu können beispielsweise Kosten für die technische Bereitstellung kommen, die vom jeweiligen Netzbetreiber erhoben werden.

Im Mineralölsektor beträgt der Grundbetrag nur 0,2 % des Umsatzes und mindestens 4 Cent.[2]

Die Gebühren tragen grundsätzlich die Händler, jedoch legen diese zum Teil einen Mindestumsatz von beispielsweise 5 Euro fest, unter dem keine EC-Zahlung möglich ist. Dies steht im Widerspruch zu den Händlerbedingungen, nach denen von Händlerseiten die Karten „zu Barzahlungspreisen und -bedingungen zu akzeptieren“ sind.

electronic cash mit Chip, Chip-offline

Seit 2000/2001 wird das electronic cash-Verfahren mit Magnetstreifen durch den electronic cash-Chip ergänzt. Viele Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und einige Privatbanken haben bis jetzt ihre electronic cash-Karten mit Chip ausgestattet, so dass derzeit (2008) über 70 % der ausgegebenen electronic cash-Karten über einen Chip verfügen. Zum Zahlvorgang wird dabei nicht mehr der Magnetstreifen, sondern ein Chip (Chipkarte) genutzt.

Bei der ersten Nutzung der Karte über das electronic cash-Verfahren wird auf dem Chip etwa folgende Information gespeichert: „Mein Kunde ist seiner Bank derzeit für Zahlungen über 500 € (Betrag kann zwischen Banken variieren) gut. Diese Information gilt nur drei Monate“. Diese Information nennt man Zahlungsfreigabe (Autorisierung).

Ein Beispiel: Bei der ersten electronic cash-Transaktion werden 30 Euro verfügt – Das Terminal fragt bei der Bank an und speichert die Zahlungsfreigabe (siehe oben) und den Zahlbetrag auf dem Chip. Im Geschäft nebenan werden 70 Euro wieder mit electronic cash bezahlt, eine Anfrage bei der Bank ist nicht notwendig, weil die Zahlungsfreigabe bereits auf dem Chip gespeichert ist. Im dritten Geschäft sollen 410 Euro mittels electronic cash bezahlt werden. Jetzt ist der von der Bank versprochene Betrag aufgebraucht, das Kartenzahl-Terminal baut wieder die Verbindung zur Bank auf und fragt erneut an.

Vorteil für den Händler: Nicht bei jedem Bezahlvorgang fallen Leitungskosten an.

Nachteil für die Bank: Die Bank gibt dem Kunden zusätzlich zum Dispo einen weiteren Kreditrahmen.

Nach drei PIN-Falscheingaben ist der Chip gesperrt. Die Bank kann den Chip mit Hilfe eines BSFT (Bankensonderfunktion) Terminals entsperren.

Weitere Zahlverfahren mit Debitkarten (ec-Karten)

Mit den meisten Karten mit electronic cash-Logo können daneben auch die Zahlungsverfahren OLV und ELV (EC-Lastschrift) sowie, bei Chipkarten, die elektronische Geldbörse Geldkarte abgewickelt werden. Während electronic cash und Geldkarte dem kartenakzeptierenden Händler eine Zahlungsgarantie bieten, sind OLV- und ELV-Zahlungen ungarantiert und damit mit einem potenziellen Ausfallrisiko verbunden.

  • OLV (Online-Lastschriftverfahren), bei dem jede Zahlung online bei einem Netzbetreiber gegen eine bundesweite Sperrliste und Scoring-Parameter geprüft wird. Gegen Ausfälle (Rücklastschriften) kann ein Vertrag über Forderungsankauf abgeschlossen werden. In der Regel wird dies von großen Warenhäusern genutzt, deren Kasse ohnehin eine Online-Anbindung zur Zentrale hat. Dort wird gegen einen Server geprüft, der täglich die Daten mit der zentralen Sperrliste abgleicht.
  • ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren), bei dem auf eine Telefonverbindung und Prüfung verzichtet wird. Es ist für Händler die preiswerteste Methode. Aus dem Magnetstreifen bzw. dem Chip werden wie bei allen Verfahren einzig die Kontonummer und die Bankleitzahl ausgelesen. Der Kunde erteilt abweichend zum electronic cash aber identisch mit POZ/OLV mit seiner Unterschrift eine Lastschrift mit Einzugsermächtigung. Gegen Ausfälle (Rücklastschriften) kann ein Vertrag über Forderungsankauf abgeschlossen werden. Im Gegensatz zum abgeschafften POZ-Verfahren ist das Kreditinstitut des Karteninhabers bei Zahlungsausfällen jedoch nicht verpflichtet und berechtigt, Name und Adresse des Karteninhabers an den Händler weiterzugeben[3], was ein erhöhtes Risiko für den Händler darstellt.
  • POZ (Point of Sale ohne Zahlungsgarantie), im Gegensatz zum OLV und ELV, die Verfahren des Handels sind, war POZ bis zu seiner Abschaffung am 31. Dezember 2006 ein Verfahren des ZKA. Während des Bezahlvorganges erfolgte eine Sperrenabfrage bei der Kopfstelle des Karten ausgebenden Kreditinstituts. War die Karte nicht als gesperrt gemeldet, wurde vom Händler eine Lastschrift erstellt. Der Kunde erteilte mit seiner Unterschrift eine Lastschrift mit Einzugsermächtigung und gab sich damit einverstanden, dass sein Kreditinstitut auf Anfrage Name und Adresse an den Händler (bei Ausfällen bzw. Rücklastschriften) weitergibt.

Studien zu Zahlungsverfahren

  • Breitschaft, Markus; Krabichler, Thomas; Stahl, Ernst; Wittmann, Georg: Sichere Zahlungsverfahren für E-Government. In: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Hrsg.): E-Government-Handbuch. Bundesanzeiger Verlag, 2004. Aktualisierte Version Mai 2005. ISBN 3-89817-180-9, 144 Seiten, 43 Abbildungen, 32 Tabellen, Studie als PDF-Download vom BSI
  • Stahl, Ernst; Krabichler, Thomas; Breitschaft, Markus; Wittmann, Georg: Zahlungsabwicklung im Internet – Bedeutung, Status-quo und zukünftige Herausforderungen. Regensburg 2006. ISBN 3-937195-12-2, 229 Seiten, über 80 Abbildungen, Näheres zur Studie und Management Summary als PDF

Einzelnachweise

  1. Händlerbedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft auf electronic-cash.de
  2. Zahlungssystemgebühren auf electronic-cash.de
  3. LG Wuppertal, Urteil vom 23. Dezember 1996, 14 O 113/96, NJW-RR 1998, 775

Siehe auch

Weblinks


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