- Elefantenrennen
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Elefantenrennen ist in Teilen Deutschlands ein allgemein gebräuchlicher Begriff der Umgangssprache, der im übertragenen Sinne die Situation beschreibt, wenn ein LKW einen anderen auf einer Autobahn oder einer anderen Straße mit mehreren Fahrstreifen mit nur geringem Geschwindigkeitsunterschied überholt.[1]
In der bundesdeutschen Straßenverkehrsordnung wird dieser Vorgang als „Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit“ bezeichnet und wird – da nicht gestattet – mit 80 Euro Bußgeld sowie einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet.
Inhaltsverzeichnis
Quantitative Betrachtung
Der Überholvorgang dauert meist mehrere Minuten, aufgrund des geringen Geschwindigkeitsunterschieds zwischen den Beteiligten, vorgegeben durch das gesetzliche Tempolimit von 80 km/h + 6 km/h Toleranz und durch die auf 90 km/h justierten Geschwindigkeitsbegrenzer im LKW. Selbst bei grober Unterschreitung der jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstände von 50 m bei über 50 km/h für LKW darf unter 10 km/h Differenzgeschwindigkeit nicht überholt werden. Eine Differenzgeschwindigkeit von einem Meter pro Sekunde entspricht 3,6 km/h, so dauert also bei 4 km/h Unterschied ein Elefantenrennen mindestens eine halbe Minute, wenn sehr knapp aufgefahren wird, und nach Lichthupensignal des Überholten auch wieder sofort eingeschert wird.
Rechnet man das Ausscheren und Einscheren sowie den Abstand vor dem Überholvorgang mit ein, wird bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von 2 km/h ein typisches Überholmanöver 3 Minuten dauern und sich über 4 Kilometer erstrecken. Teilweise scheitern solche Versuche und werden abgebrochen, insbesondere wenn der erhöhte Luftwiderstand den geringen Geschwindigkeitsüberschuss aufzehrt, oder wenn die Steigung sich ändert.
Der erzielte Zeitvorteil ist sehr gering, selbst über einen Tag gerechnet. So benötigt man für eine Strecke von 500 km mit konstant genau 80 km/h 6 Stunden und 15 Minuten. Ist die Strecke dann wirklich durchgehend frei und wird mit permanent 82 km/h durchfahren, werden immer noch 6 Stunden und 6 Minuten benötigt, also keine 10 Minuten weniger. Diese 10 Minuten Zeitgewinn für einen LKW-Fahrer stehen im Gegensatz zu wesentlich höheren Zeitverlusten der sehr vielen PKW-Fahrer auf zweispurigen BAB Strecken.
Ahndung
Das Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit wird seit April 2004 mit einem Bußgeld (verbunden mit Punkteintrag im Verkehrszentralregister) geahndet, statt wie bisher nur mit einem Verwarnungsgeld. Diese Vorschrift richtet sich nach dem Wortlaut der Verordnung an alle Verkehrsteilnehmer. Die Neuregelung im Bußgeldkatalog verzichtet darauf, eine Mindestdifferenzgeschwindigkeit festzulegen, verweist aber in der Begründung auf eine schon ältere Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main,[2] worin das Überholen eines mit 70 km/h fahrenden Lastzuges durch ein Fahrzeug, das nur 10 km/h schneller fährt, als unzulässig angesehen wurde.
Urteile
Dauert ein Überholvorgang mit einer Differenzgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h (§ 5 2 Satz 2 StVO) auf einer zweispurigen Autobahn mehr als 45 Sekunden, handelt es sich um ein ordnungswidriges Verkehrsmanöver, wenn dadurch der Verkehrsfluss unangemessen behindert wird. Im vorliegenden Fall hatte ein Sattelzug auf der A 1 über eine Strecke von ca. zwei Kilometern und einer Dauer von 80 Sekunden einen anderen LKW überholt. Das Elefantenrennen[3] hatte nach den Feststellungen des Gerichts zu einer deutlichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer geführt, so dass ein Bußgeld verhängt werden durfte.[4] Ein Transportunternehmer aus Kiel, hatte gegen die LKW-Überholverbote auf der A 7, der A 45 und der A 8 geklagt und ist vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Die Richter entschieden der Großteil der LKW-Überholverbote ist rechtmäßig. Der Transporteur hatte beklagt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für LKW Überholverbote Verbote mit einem Nachweis einer konkreten örtlichen Gefahr fehlten.[5]
Weitere Maßnahmen
Das Bundesland Rheinland-Pfalz hatte eine Initiative für ein LKW-Überholverbot bei Eis, Schnee sowie bei starken Regenfällen auf Autobahnen, in den Bundesrat eingebracht[6]. Außerdem sind von den 12.200 Autobahnkilometern in Deutschland ca. 2.500 km staugefährdet. Deshalb soll es außerdem zeitliche und regionale LKW-Überholverbote zur Staubekämpfung geben.[7]
Einzelnachweise
- ↑ Überholverbot Zeichen 277 mit Kommentar
- ↑ VersR 1994, 700
- ↑ Der Film: Ein typisches Beispiel wie ein „Elefantenrennen“ eingeleitet wird und dann … ?
- ↑ OLG Hamm, Az. 4 Ss Owi 629/08 = km/h Unterschied beim überholen ... + im Zeitraum 45 Sek. + ... die Differenzgeschwindigkeit
- ↑ Verkehrsrundschau vom 23. September 2010 LKW-Überholverbote sind rechtmäßig
und BVerwG 3 C 32.09 & BVerwG 3 C 37.09 vom 23. September 2010 - Klage wegen LKW Überholverbote
und OLG Zweibrücken Az: 1 SsRs 45/09 v. 16. November 2009
und OLG Frankfurt a.M. (VersR 1994, S. 700)
und Bay VGH 11 BV 08.481 und 482 vom 29. Juli 2009 Klage wegen LKW Überholverbote
und WDR - Kommentare vom 24. September 2010 zu den Urteilen BVerwG 3 C 37.09 und 3 C 32.09 - Transporteur ist gegen LKW- Überholverbote größtenteils gescheitert. - ↑ Verkehrsrundschau - Die Bundesrat-Initiative bei starken Regen, Eis und Schnee zum Überholverbot für LKW
- ↑ Abendblatt vom 21. Februar 2009 Überholverbot bei Schnee, starken Regenfällen und Nebel.
Weblinks
Wiktionary: Elefantenrennen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- Glosse: Die Zeit, 37/2002 : Elefanten auf der Überholspur
- Bericht: Frankfurter Allgemeine Zeitung Elefantenrennen kosten nur Sprit ... verursachen die gefährlichen Überholmanöver auf der BAB nicht nur Staus, sie bringen auch den Kkw nichts
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