- Elterleute in Bremen
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Die Elterleute in Bremen (olderlude) waren in Bremen im Mittelalter die Sprecher oder Vorsteher der Kaufleute im Gremium der „Elterleute des Kaufmanns“ („Olderlüde des Koopmanns“). Sie mussten freie Kaufleute und ehelich geboren sein.
Geschichte
Die bremische Kaufmannschaft war schon ab dem 12. Jahrhundert organisiert und beriet nach dem Bremer Stadtrecht den „Rath“ der Stadt bei ihren Handelsabkommen.
Nachdem durch das Gelnhauser Privileg Kaiser Friedrich I. Barbarossa 1186 die Stadt Bremen als politische Körperschaft anerkannt wurde, entwickelte sich eine zunehmend selbst verwaltete Bürgerschaft.
14 Ratsherren und 16 Vertreter der vier Stadtviertel berieten und kodifizierten ab 1303 das Bremer Stadtrecht. Die Kaufleute als Organisation gehörten noch nicht dazu.
Ab dem 14. Jahrhundert waren auch die Kaufleute Teil des politischen Organs der Stadt (Bremer Rat), das aus dem amtierenden Rat, den Vertreten der vier Stadtviertel (Kirchspiele) und den Elterleuten bestand. 1358 bewirkten die Kaufleute durch ihre Elterleute den Wiedereintritt von Bremen in die Hanse.
In einem Vertrag von 1426 einigte sich „de ghemeyne copman der stad Bremen“ (‚die Gemeinschaft der Kaufleute‘) mit dem Bremer Rat darauf, die „vorstendere der tunnen“ (‚Vorsteher der Tonnen‘) mit der Markierung des Weserstromes durch Tonnen und Baken zu beauftragen um die Sicherheit ihrer Schiffe auf See zu erreichen. Sie erhoben dafür Schiffsgebühren. Die Verwaltung des Tonnenwesens nahmen ab etwa 1483 (andere Quellen 1450) bis 1849 die Olderlüde des Koopmanns war. Bis 1921 war als Nachfolgeorganisation die Handelskammer Bremen dann dafür zuständig.
1428 gab es vier Elterleute, die den Vorstand der Kaufmannschaft bildeten. Alle zwei Jahre wurden zwei Elterleute neu gewählt. Ausgeschiedene und amtierende Elterleute bildeten die Elterleute der Kaufmannschaft. 1451 gaben sich die Elterleute der bremischen Kaufmannschaft eine Satzung. Mit den Statuten für die kopmann tho Bremen begann die organisierte Selbstverwaltung der bremischen Wirtschaft. Geregelt wurden die Organisation, die Aufgaben, die Interessenvertretung gegenüber dem Rat, die Bedingungen für die Aufnahme, die Wahl der Vorsteher (die Elterleute) und das Versammlungswesen.
Der zunehmende Einfluss der Elterleute auf die Politik in Bremen führte 1530 zum sogenannten „Aufstand der 104 Männer“, also zum Aufstand der unterprivilegierten kleinen Handwerker und der breiteren Schichten. Der Aufstand wurde 1532 niedergeschlagen, die Anführer hingerichtet und die gut betuchten Kaufleute erhielten ihren Schütting und die Herrschaft über Bremens Wirtschaftsleben wieder zurück. Nun wurden auch viele Elterleute zu Ratsherren der Stadt gewählt.
1689 hatten die Elterleute ein von Bremer Kaufleuten finanziertes Konvoischiff, die Fregatte Goldener Löwe, ausgerüstet und zum Schutz vor französischen Kriegs- und Kaperschiffen auf der England-Route eingesetzt. Da dieses Schiff zu klein war, wurden schon Anfang 1691 auf Kosten der Konvoikasse mit der dreimastigen Fregatte Wappen von Bremen ein stärkeres Konvoischiff angeschafft.
Im 17. Jahrhundert wandelt sich der Zeit entsprechend auch der Name. Aus dem plattdeutschen Olderlüde wurde die lateinische Bezeichnung Collegium Seniorum. Die im 19. Jahrhundert aufgekommene Schreibvariante "Aeltermann" gilt nicht als korrekt.
Die Wappen von Elterleuten aus dem 16., 17. und 18. Jahrhundert befinden sich neben denen der Bürgermeister und der Ratsherren in den Fenstern der Marktfassade des Bremer Rathauses.
Siehe auch
- Ältermann
- Weiteres dazu bei Handelskammer Bremen
- Januargesellschaft
- Geschichte der Stadt Bremen
Literatur
- Herbert Schwarzwälder: Das Große Bremen-Lexikon. Edition Temmen, Bremen 2003, ISBN 3-86108-693-X.
- Lydia Niehoff: 550 Jahre Tradition der Unabhängigkeit. Chronik der Handelskammer Bremen. Schünemann, Bremen 2001, ISBN 3-7961-1827-5.
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