Bremische Bürgerschaft

Bremische Bürgerschaft
Das Haus der Bürgerschaft am Bremer Marktplatz (hinten links der St.-Petri-Dom).
Der Plenarsaal im Haus der Bürgerschaft (während einer Landtagssitzung der Bremischen Bürgerschaft im Oktober 2010).

Die Bremische Bürgerschaft ist das Landesparlament der Freien Hansestadt Bremen. Von den 83 gewählten Abgeordneten werden 68 in der Stadt Bremen und 15 in der Stadt Bremerhaven gewählt. Sie tagt im Haus der Bürgerschaft am Marktplatz. Derzeitiger Präsident der Bürgerschaft ist seit dem 7. Juli 1999 Christian Weber.

Die 68 Abgeordneten aus der Stadt Bremen bilden zugleich die Stadtbürgerschaft, die kommunale Volksvertretung der Stadtgemeinde Bremen. Die Stadt Bremerhaven hingegen hat eine ganz eigene Volksvertretung, die Stadtverordnetenversammlung.

Direkter Vorläufer der Bremischen Bürgerschaft war die Ernannte Bremische Bürgerschaft, ein nach dem Zweiten Weltkrieg eingesetztes Gremium zur Kontrolle des Bremer Senats, das von April bis November 1946 tagte. Die Tradition der Bremischen Bürgerschaft reicht bis ins 12. Jahrhundert zurück.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Bürgerschaft

Mittelalter bis 1848/49

Im Mittelalter wurde nach dem gebräuchlichen Stadtrecht und den Statuten von 1433 der Bremer Rat gewählt. Die Vertreter der Bürger – die Meenheit – wurde in den Kirchspielen organisiert. Die Elterleute in Bremen (Olderlude) waren die Sprecher oder Vorsteher der Kaufleute, die den Rath berieten.

Nach dem Aufstand der 104 Männer konnte durch die „Neue Eintracht“ von 1534 sich der Einfluss der Zünfte und damit der Handwerker im Bürgerconvent – getrennt nach den vier Kirchspielen – etwas verstärken.

Nach der Bremer Franzosenzeit wurden 1816 zum Bürgerconvent neue Regelungen erlassen. Dieser nahm in monatlich tagenden Plenarsitzungen auch beratend an Gesetzgebungs- und Haushaltsverfahren teil. Gesetze wurden nur dann gültig, wenn der Rat und der Convent zustimmten. Der Convent teilte seine Beschlüsse durch den Syndicus der Elterleute dem Rat der Stadt mit. Im Convent waren die Elterleute des Kaufmanns, die Bauherren und Diakone der Kirchspiele, die Vertreter der wichtigen Zünfte und die Inhaber des Großen Bürgerrechts aus der Alt- und der Neustadt. Von 300 bis 600 durch den Rat bzw. dem Senat eingeladenen Vertretern nahmen nur ca. 60 bis 70 am Convent teil. Die Elterleute des Kaufmanns hatten im Convent praktisch immer den entscheidenden Einfluss. Für einzelne Fragen wurden Deputationen eingesetzt, in denen Ratsherren und Conventsmitglieder wirkten.

Nach 1848

Nach der Revolution von 1848/49 bestand nach der Landesverfassung eine am 29. März 1849 gewählte Bürgerschaft. Erster Präsident dieser Bürgerschaft war bis zum Oktober 1849 Christian Friedrich Feldmann (1813–1883). Diese demokratische Bürgerschaft wurde aber bereits im März 1852 durch den Senat ohne Rechtsgrundlage aufgelöst.

Der Senat erließ eine neue Wahlordnung für eine Bürgerschaft, die 150 Abgeordnete haben sollte und die für sechs Jahre gewählt wurde. Gewählt wurde in acht Klassen: Wähler mit akademischer Vorbildung, Kaufleute mit Handelskammerwahlrecht, Gewerbetreibende mit Gewerbekammerwahlrecht, übrige Wähler gestaffelt nach Einkommen, Wähler aus Vegesack, Wähler aus Bremerhaven, Wähler mit Landwirtschaftskammerwahlrecht und Wähler aus dem übrigen Landgebiet (siehe dazu die Tabelle in Geschichte der Stadt Bremen). Dieses Klassenwahlrecht galt bis 1918. Die Mehrheit der Bevölkerung war stark unterrepräsentiert. Die Abgeordneten waren nicht durch Parteien vertreten. Nur die wenigen Vertreter der SPD traten ab dem Ende des 19. Jahrhunderts als Fraktion auf.

Nach 1919

Eine Bremer Nationalversammlung von 1919 beschloss 1920 eine neue Verfassung. Die Bürgerschaft - wählbar von allen Frauen und Männern über 20 Lebensjahre - hatte nun 120 Mitglieder (Landtag). Die Abgeordneten erhielten nur Aufwandsentschädigungen. Der Bürgerschaftspräsident leitete die Sitzungen. Es wurden Deputationen aus Vertretern des Senats und der Bürgerschaft gebildet.

Nach 1945

1946 gab es kurzfristig eine von der US-amerikanischen Militärregierung ernannte Bürgerschaft mit 60 Mitgliedern. Die erste gewählte Bürgerschaft vom 13. Oktober 1946 hatte 80 Mitglieder aus der Stadt Bremen. Am 13. Februar 1947 kamen noch 20 Abgeordnete aus Bremerhaven hinzu. Bis 2003 hielt sich die Zahl der Landtagsabgeordneten auf 100 bis sie auf Grund eines Gesetzes auf 83 reduziert wurde, davon 68 aus Bremen und 15 aus Bremerhaven.

Wahl

Die Bremische Bürgerschaft wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl aufgrund von Listenwahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen gewählt. Die Wahlperiode dauert vier Jahre und endet jeweils am 7. Juni.[1] Die Wahl zur 18. Bürgerschaft fand am 22. Mai 2011 statt.

Wahlsystem

Jeder Wahlvorschlag kann so viele Bewerber enthalten, wie Sitze für den Wahlbereich vergeben werden. Jeder Wahlberechtigte kann fünf Stimmen auf ganze Listen bzw. darin verzeichnete Bewerber beliebig verteilen (Kumulieren und Panaschieren).[2]

Wegen der Personenwahl müssen auf dem Stimmzettel alle Bewerber namentlich aufgeführt und mit fünf Feldern für die Stimmen versehen werden. Daher wurden bei der Bürgerschaftswahl 2011 Stimmzettelhefte im Format DIN A4-quer verwendet.[3]

Das Wahlgebiet ist in den Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven unterteilt. Für beide Bereiche werden getrennte Wahlvorschläge eingereicht, die 5 %-Sperrklausel wird getrennt angewendet und auch die Sitzzuteilung erfolgt separat – 68 Sitze für den Wahlbereich Bremen und 15 für Bremerhaven. Die Sitzverteilung erfordert mehrere Schritte:[4]

  • Bei der Auszählung werden die auf die Listen (Listenwahl) und die einzelnen Bewerber (Personenwahl) abgegebenen Stimmen erfasst.
  • Die über Listenwahl und Personenwahl auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Stimmen werden addiert. Diese Zahlen sind die Grundlage für die Sitzverteilung unter den Parteien und Wählergemeinschaften gemäß dem Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers.
  • Aus der Anzahl der über Listenwahl einerseits und über Personenwahl andererseits für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen wird nach Sainte Laguë/Schepers bestimmt, wie viele Sitze nach der Reihenfolge auf der Liste bzw. nach der Rangfolge der erhaltenen Personenwahl-Stimmen der einzelnen Bewerber zugeteilt werden.
  • Zunächst werden die Sitze nach der Listenwahl verteilt. Die übrigen Sitze werden an die Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen vergeben, denen noch keinen Sitz über die Listenwahl zugeteilt wurde. Diese beiden Schritte sind auch durchzuführen, wenn ein Bewerber in die Bürgerschaft nachrückt.

Für die Wahl zur Stadtbürgerschaft wird dieses Verfahren mit den Stimmen für den Wahlbereich Bremen wiederholt, wobei die von nichtdeutschen EU-Bürgern abgegebenen Stimmen einbezogen werden.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zur Wahl der Bürgerschaft ist jeder Deutsche, der seit mindestens drei Monaten seinen festen Wohnsitz im Land Bremen hat, und mindestens 16 Jahre alt ist.[5] Das passive Wahlrecht besteht mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Bürger der Mitgliedsstaaten der EU sind nur für die Wahl zur Stadtbürgerschaft den Deutschen gleichgestellt. Daher kann die Stadtbürgerschaft anders zusammengesetzt sein, als der stadtbremische Anteil der Landtagsabgeordneten.

Wahl der Stadtteilbeiräte

In der Stadtgemeinde Bremen werden zur Wahrnehmung der Stadtteilangelegenheiten in 22 Orts- und Stadtteilen Beiräte gewählt. Das aktive und passive Wahlrecht richtet sich nach den Bestimmungen für die Stadtbürgerschaft. Die Beiratswahlen finden seit 1991 parallel zu den Bürgerschaftswahlen statt. Die jüngsten wurden am 22. Juni 2011 abgehalten.

Änderungen am Wahlrecht seit 1947

Die erste Bürgerschaftswahl fand am 12. Oktober 1947 statt. Daher endeten die vierjährigen Wahlperioden jeweils an einem 12. Oktober. Am 1. März 1995 hat die Bürgerschaft erstmals die Selbstauflösung beschlossen (Piepmatzaffäre) und das Ende der 13. Wahlperiode auf den 7. Juni 1995 festgesetzt. Seitdem enden die Legislaturperioden der Bürgerschaft jeweils an einem 7. Juni.

Zunächst bestand die Bürgerschaft aus 100 Abgeordneten – 80 aus Bremen, 20 aus Bremerhaven. Durch Gesetz vom 22. Mai 2003 wurde die Anzahl der Abgeordneten auf insgesamt 83 verringert. In der folgenden 16. Wahlperiode (2003–2007) stellte Bremen 67 Abgeordnete und Bremerhaven 16 Abgeordnete. Infolge einer Anpassung des Wahlgesetzes an die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung der beiden Städte werden seit 2007 aus Bremen 68 Abgeordnete und aus Bremerhaven 15 Abgeordnete gewählt.

Ursprünglich gab es eine reine Verhältniswahl über Listen mit fester Reihenfolge der Bewerber. Jeder Wahlberechtigte konnte eine Stimme an eine Liste vergeben. Erstmals bei der Bürgerschaftswahl 2011 galt das aktuelle Fünfstimmen-Wahlsystem.

Das Wahlalter betrug ursprünglich 21 Jahre, seit 1970 18 Jahre und wurde 2009 auf 16 Jahre gesenkt. Für die Wahlen zu den Beiräten gilt das aktive Wahlrecht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bereits seit der Einfügung des § 3 Abs. 3 in das Gesetz über Beiräte und Ortsämter durch Ortsgesetz vom 16. Oktober 2006 (BremGBl. S. 436). Nichtdeutsche EU-Bürger sind seit 1999 bei Kommunalwahlen wahlberechtigt.

Wahlergebnisse

Wahlergebnisse von 1919 bis 1933

Anzahl der 200 Abgeordneten der Bremischen Nationalversammlung nach Parteien:

  • 1919: SPD 67, DDP 39, USPD 38, Landeswahlverband (DVP und DNVP) 29, KPD 15, Wirtschaftliche Verbände 12

Anzahl der 120 Abgeordneten der Bürgerschaft nach Parteien:

Wahlergebnisse ab 1946

Siehe den Überblick zu den Wahlergebnissen und den Senaten in Bremen

In den Listen sind die Wahlergebnisse, die Sitzverteilungen und die Mitglieder der Bremischen Stadtbürgerschaften enthalten:

Aktuelle Wahlergebnisse

Bei der Wahl vom 22. Mai 2011 wurde die SPD wie in den vorhergehenden Legislaturperioden stärkste Partei.

Stimmverteilung

SPD 38,6 %
GRÜNE     22,5 %
CDU 20,3 %
LINKE 5,6 %
BiW 3,7 %
FDP 2,4 %
PIRATEN 1,9 %
Übrige 5,0 %

Sitzverteilung der Bürgerschaft des Landes Bremen

Sitzordnung in der Bremischen Bürgerschaft
SPD 36 Sitze
GRÜNE 21 Sitze
CDU 20 Sitze
LINKE 5 Sitze
BIW 1 Sitze

Sitzverteilung der Bremischen Stadtbürgerschaft

SPD 30 Sitze
GRÜNE 17 Sitze
CDU 16 Sitze
LINKE 5 Sitze

Ausschüsse/Deputationen

Ständige parlamentarische Ausschüsse

In der 18. Wahlperiode hat die Bürgerschaft (Landtag) neun Ständige Parlamentarische Ausschüsse eingesetzt:

  • Haushalts- und Finanzausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss
  • Petitionsausschuss
  • Rechtsausschuss
  • Gleichstellungsausschuss
  • Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit
  • Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit
  • Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen

Die Stadtbürgerschaft hat in der 18. Wahlperiode vier Ständige Parlamentarische Ausschüsse eingesetzt:

  • Haushalts- und Finanzausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiräte

Untersuchungsausschüsse

In der 18. Wahlperiode hat die Bürgerschaft am 18. November 2011 den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Umstände der Infektionswelle und der Todesfälle von frühgeborenen Kindern in der neonatologischen Intensivstation im Klinikum Bremen-Mitte (KBM) sowie der damit in Zusammenhang stehenden mutmaßlichen Missachtung von Vorschriften der Krankenhaushygiene, der Nichtbeachtung von Meldevorschriften sowie struktureller, personeller und organisatorischer Mängel hinsichtlich der Einhaltung von Hygienevorschriften und Notwendigkeiten und Möglichkeiten von Verbesserungen in diesem Bereich – kurz PUA Krankenhaus-Keime – eingesetzt.[6]

In der 17. Wahlperiode gab es keine Untersuchungsausschüsse in der Bremischen Bürgerschaft.

16. Wahlperiode:

  • Aufklärung von mutmaßlichen Vernachlässigungen der Amtsvormundschaft und Kindeswohlsicherung durch das Amt für soziale Dienste (2006–2007)
  • Aufklärung von Schädigungen der kommunalen Krankenhäuser durch Entscheidungen von Geschäftsführern und durch mangelnde Steuerung und Kontrollversagen (2006–2007)

15. Wahlperiode:

  • Aufklärung von Tatbeständen zur unzulässigen Einflussnahme auf die Funktion, Amtsführung und Personalbesetzung des unabhängigen Rechnungsprüfungsamts Bremerhaven (2002–2003)
  • Unregelmäßigkeiten bei Bauvorhaben und Immobiliengeschäften zum Schaden Bremens (2002–2003)

Deputationen

Hauptartikel: Deputationen (Bremen)

Deputationen sind Ausschüsse zur Unterstützung von Verwaltungshandeln. Sie werden wie Ausschüsse tätig, sind jedoch bei den zuständigen senatorischen Behörden angesiedelt. Sie werden durch die Fraktionen der Bremischen Bürgerschaft mit Abgeordneten und sog. Deputierten (fachkundigen Bürgern) besetzt. Den Vorsitz hat der jeweilige Senator inne. Die Vertreter der Bürgerschaft wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher und mindestens einen Stellvertreter.[7]

Der Präsident

Die Befugnisse und Aufgaben des Präsidenten der Bürgerschaft sind in Artikel 92 der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen festgelegt:

Der Präsident der Bürgerschaft eröffnet, leitet und schließt die Beratungen. Ihm liegt die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung sowohl in der Versammlung selbst als auch unter den Zuhörern ob. Wird die Ruhe durch die Zuhörer gestört, so kann er ihre Entfernung veranlassen. Der Präsident der Bürgerschaft verfügt über die Einnahmen und Ausgaben der Bürgerschaft nach Maßgabe des Haushaltes und vertritt die Freie Hansestadt Bremen in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten der Bürgerschaft. Der Vorstand der Bürgerschaft ist Dienstvorgesetzter aller im Dienste der bremischen Bürgerschaft stehenden Personen, er stellt sie ein und entlässt sie. Dabei hat er den Stellenplan zu beachten.

Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft

1911 bis 1918 Rudolph Quidde
1931 bis 1932 Emanuel Backhaus (NSDAP)
1946 bis 1966     August Hagedorn (SPD)
1966 bis 1971 Hermann Engel (SPD)
1971 bis 1995 Dr. Dieter Klink (SPD)
1995 bis 1999 Reinhard Metz (CDU)
seit 1999 Christian Weber (SPD)

Das Haus der Bürgerschaft

Der 1966 eingeweihte Neubau des Hauses der Bremischen Bürgerschaft am Bremer Marktplatz.

Das Haus der Bürgerschaft wurde 1965/66 nach Plänen des Architekten Wassili Luckhardt gebaut. Seit 1992 steht es unter Denkmalschutz.[8]

Geschichte

Ab dem Ende des 15. Jahrhunderts standen hier mehrere Giebelhäuser, die 1860 bis 1863 abgerissen wurden.[9] An deren Stelle entstand bis 1864 unter Zurücknahme der Fluchtlinie die neugotische Neue Bremer Börse. Dieser Bau wurde jedoch von großen Teilen der Bevölkerung als zu klobig und unpassend an dieser Stelle empfunden. Die Börse wurde 1943 bei einem Luftangriff vollständig zerstört und die Ruine wurde 1957 nach dem Grundstückverkauf der Handelskammer Bremen an das Land Bremen abgerissen. 1958 schrieb das Land einen Architekturwettbewerb für einen neuen Sitz der Bürgerschaft aus. Von den 71 eingereichten Entwürfen sollten die zwei Siegerentwürfe überarbeitet werden.

In der Öffentlichkeit entbrannte eine kontroverse Diskussion über die Gestaltung des Baus. Es wurde 1960 ein neuer Wettbewerb ausgeschrieben, den 1961 der international anerkannte Architekt Wassili Luckhardt gewann.[10] Der nach langer Diskussion mehrfach überarbeitete Entwurf sah eine senkrechte Stein- und Glasgliederung der Fassade mit acht angedeuteten Giebeln in der Dachlinie vor. Dieser Plan erschien vielen Bremer Bürgern immer noch zu modern für den Marktplatz. Die 1961 auch deshalb gegründete Lüder von Bentheim-Gesellschaft sprach sich seit 1961 gegen einen modernen Neubau aus und wollte, dass an dieser Stelle mehrere Giebelhäuser realisiert werden sollten. Der Präsident der Bürgerschaft August Hagedorn entschied mit der Mehrheit des Hauses, dass der überarbeitete Luckhardt-Entwurf umgesetzt werden sollte. 1966 konnte das neue Haus der Bürgerschaft eröffnet werden.

Der dann vierzig Jahre genutzte provisorische Hinterausgang über eine Holztreppenkonstruktion wurde Anfang des 21. Jahrhunderts durch eine Steintreppe ersetzt; die Reste der alten Börse wurden nach Plänen der Architekten Schomers und Schürmann mit zwei modern gestalteten Stockwerken ergänzt und mit dem Bürgerschaftsgebäude durch eine Brücke verbunden.

Siehe auch

Weblinks

Fußnoten

  1. Bremer Wahl-ABC. Stand: März 2011. landeswahlleiter.bremen.de, abgerufen am 5. Juni 2011.
  2. § 6 BremWahlG. Gesetzesportal Bremen, abgerufen am 7. November 2010.
  3. Bürgerschaftswahl 2011: Stimmzettel wird Form eines Heftes haben. Senatspressestelle, abgerufen am 7. November 2010.
  4. § 7 Wahlgesetz. Gesetzesportal Bremen, abgerufen am 17. Juni 2011.
  5. § 1 Wahlgesetz. Gesetzesportal Bremen, abgerufen am 11. Oktober 2010.
  6. Beschlussprotokoll Bürgerschaft (Land) 9. Sitzung. bremische-buergerschaft.de, 18. November 2011, abgerufen am 18. November 2011.
  7. Gesetz über die Deputationen. Gesetzesportal Bremen, abgerufen am 7. Februar 2011.
  8. Ergebnisseite der Denkmaldatenbank. Landesamt für Denkmalpflege Bremen, abgerufen am 18. Juni 2011.
  9. Siehe auch: Haus Balleer
  10. Haus der Bürgerschaft am Markt zu Bremen; Bericht des Präsidenten der Bürgerschaft [A. Hagedorn] über die Errichtung des Hauses der Bürgerschaft an der Ostseite des Marktplatzes vom 25. Okt. 1961; [auch als Broschüre veröffentlicht]

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