Elterliche Gewalt

Elterliche Gewalt

Der Begriff elterliche Gewalt ist eine vormals im Familienrecht im deutschsprachigen Raum verbreitete und heute noch in Luxemburg[1] und in Südtirol[2] übliche Bezeichnung für die elterliche Sorge, die Zusammenfassung der elterlichen Pflichten und Rechte.

In der Kriminalprävention wird der Begriff in abweichender Bedeutung als Anwendung von Gewalt an Kindern durch ihre Eltern im Sinne einer Misshandlung oder Körperstrafe verwendet, insbesondere im Ausdruck „Opfer elterlicher Gewalt“ in Studien zu Umfang und Auswirkungen innerfamiliärer Gewalt.

Begriffsbildung in der nationalen Gesetzgebung

In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Begriff der elterlichen Gewalt im Rahmen der Sorgerechtsreform (dem Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge vom 18. Juli 1979) mit Wirkung zum 1. Januar 1980 im damaligen § 1709 BGB durch „elterliche Sorge“ ersetzt. Deutsche Gerichte betonten bereits vor der Gesetzesänderung zunehmend die Pflichtengebundenheit des Elternrechts und bevorzugten den Begriff der Elternverantwortung.[3] Bereits ein früherer Gesetzentwurf hatte vorgesehen, den Ausdruck elterliche Gewalt durch elterliche Sorge zu ersetzen.[3] Die Änderung der Bezeichnung erklärt sich damit, dass der Gesetzgeber Elternrecht nicht mehr als ein Herrschaftsrecht über das Kind, sondern als ein dienendes Recht ansah.[4]

In Familienrecht der DDR, das von 1966 bis 1990 im Familiengesetzbuch (FGB) geregelt wurde, war der Begriff der elterlichen Gewalt durch den Begriff des Erziehungsrechtes ersetzt worden. (Siehe Erziehungsrecht statt Elterliche Gewalt)

In der Schweiz wurde der Begriff mit Wirkung zum 1. Januar 2000 durch elterliche Sorge ersetzt.[5]

Im österreichischen Familienrecht wird die elterliche Verantwortung für ein Kind als Obsorge bezeichnet.

In Luxemburg ist der Begriff „elterliche Gewalt“ mehr gebräuchlich als „elterliche Sorge“.[1]

Siehe auch

Personensorge, Kinderrechte, Kindesmisshandlung, Erziehung

Einzelnachweise

  1. a b Elterliche Verantwortung – Luxemburg bei: Europäisches Justizielles Netz (mit Links zur Abhandlung der Thematik der elterlichen Sorge in einzelnen EU-Staaten)
  2. Zur Terminologiearbeit im Bereich “Sprache und Recht”: Methode und Stand der Arbeiten. Abgerufen am 24. Mai 2009.
  3. a b Wenn die Tochter einen Freund hat. In: Die Zeit, Nr. 48/1976
  4. Rosemarie Nave-Herz (Hrsg.): Wandel und Kontinuität der Familie in der Bundesrepublik Deutschland. Enke-Verlag, 1988, ISBN 3-432-96691-1, S. 24
  5. Elterliche Sorge. In: Wörterbuch der Sozialpolitik. Abgerufen am 24. Mai 2009.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • elterliche Gewalt — elterliche Gewalt …   Deutsch Wörterbuch

  • Elterliche Gewalt — Elterliche Gewalt. Die durch die Natur für die Eltern begründeten Machtbefugnisse über ihre Kinder werden vom Bürgerlichen Gesetzbuch § 1626–1698 unter dem Namen der elterlichen Gewalt im wesentlichen dahin geordnet: Die e. G. wird während der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Elterliche Gewalt — Elterliche Gewalt, die den Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern zustehenden Rechte und Pflichten. Die Rechtswirkungen der E. G. zeigen sich (nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. § 1616 fg.) namentlich in der Verpflichtung des Kindes zu… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Elterliche Sorge (Deutschland) — Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht. Er wurde in Deutschland 1980 mit der Reform der elterlichen Sorge eingeführt. Vorher benutzte das Gesetz den Begriff „elterliche Gewalt“. Umgangssprachlich wird kurz vom… …   Deutsch Wikipedia

  • elterliche Sorge — elterliche Sorge,   das Recht und die Pflicht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen (§§ 1626 ff. BGB). Die elterliche Sorge umfasst die Personen und die Vermögenssorge. Bis zur Neuregelung des elterlichen Sorgerechts durch Gesetz vom… …   Universal-Lexikon

  • Gewalt an Schulen — äußert sich in physischer und psychischer Gewalt zwischen Schülern, zwischen Schülern und Lehrern, zwischen Schulfremden und Schülern bzw. Lehrern sowie als Gewalt gegen öffentliches Eigentum (siehe auch Vandalismus) oder privates Eigentum. Eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewalt — (Vis), 1) die in ihrer Überlegenheit sich geltend machende Kraft; 2) die Anstrengung dazu u. die Besiegung gegentretender Hindernisse; 3) das Vermögen einer freien Kraftäußerung in Bezug auf etwas, das derselben überliegt, mit u. ohne Befugniß;… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gewalt — Stärke; Herrschaft; Macht; Beherrschung; Heftigkeit; Wucht; Ungestüm; Schmackes (umgangssprachlich); Schwung; Karacho (umgangssprachlic …   Universal-Lexikon

  • Gewalt — Unter den Begriff Gewalt (von althochdeutsch waltan – stark sein, beherrschen) fallen Handlungen, Vorgänge und Szenarien, in denen bzw. durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd und/oder schädigend eingewirkt wird.… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewalt in Computerspielen — Bei Gewalt in den Medien handelt es sich um gewalthaltige Inhalte in den verschiedenen Medien. Im Fokus der Kontroverse und der wissenschaftlichen Untersuchungen bezüglich der Thematik stehen vor allem Filme, Printmedien und Computerspiele. Ziel… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”