- Ahnenpaß
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Der Ahnenpaß wurde seit 1933 vom „Reichsverband der Standesbeamten Deutschlands“ herausgegeben; er diente dem Nachweis der „arischen Abstammung“ seiner Inhaber.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Vorgeschichte
Der Nachweis der „arischen Abstammung“ bis zu den Großeltern war im Nationalsozialismus durch verschiedene Gesetze (Nürnberger Gesetze, Berufsbeamtengesetz, später auch Deutsches Beamtengesetz) vorgeschrieben. So beseitigte etwa das „Reichsbürgergesetz“ – eins der beiden Nürnberger Gesetze – mit der Unterscheidung zwischen „Reichsbürgern“, die im vollen Besitz aller Rechte waren, und „Staatsbürgern“, die nicht über die Reichsbürgerschaft verfügten und unter Sonderrecht gestellt waren, die Gleichheit vor dem Gesetz. Um die Behörden auf solcher Grundlage handlungsfähig zu machen, wurde 1933, kurz nach der so genannten „Machtergreifung“, der Ahnenpaß eingeführt.
Hintergrund
Dem Ahnenpaß lag die Vorstellung der Zugehörigkeit zu einem „Volk“ qua Genealogie statt aufgrund von kulturellen Merkmalen zugrunde. Seine Erfinder imaginierten ein „deutsches Volk“ als „Blutsgemeinschaft“ und als Kollektiv von Menschen mit angeborenen gemeinsamen Persönlichkeitsmerkmalen. Um innerhalb der Bevölkerung nach rassistischen Kriterien die Angehörigen der „deutschen Volksgemeinschaft“ von den rassisch unerwünschten Minderheiten wie Juden, Roma und Sinti trennen und die einen privilegieren und die anderen aussondern zu können, bedurfte es administrativer Instrumente. Ein solches Instrument war der Ahnenpaß.
Zwar war der Besitz eines Ahnenpasses keine Pflicht, er wurde aber doch jedermann – so auch Nicht-„Ariern“ – nahegelegt. Ihn zu erstellen, war aufwändig, weil Angaben nur aufgrund von Originalurkunden bzw. beglaubigten Abschriften anerkannt wurden. Ein vollständiger, vom Standesamt und/oder kirchlich beglaubigter Ahnenpaß ersetzte den andernfalls geforderten Nachweis einzelner Geburts-, Tauf- und Trauurkunden.
Inhalt
Er enthielt Vordrucke zur Bescheinigung von Geburt, Taufe, Heirat und Tod des Inhabers und seiner Vorfahren bis zur fünften Generation (Urururgroßeltern, auch: Altgroßeltern) nach Vorlage entsprechender Urkunden.
Verbleib
Nach Vorlage bei einer Behörde oder Dienststelle wurde der Ahnenpaß wieder ausgehändigt. Das heißt, Ahnenpässe sind nicht archiviert worden. Nur die Abstammungsnachweise von Angehörigen der SS wurden vom Rasse- und Siedlungshauptamt einbehalten und nach 1945 im Berlin Document Center archiviert und befinden sich heute in der Abteilung R des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde.
Literatur
- Der Ahnenpaß des Ehepaares. Verlag für Standesamtswesen, Berlin 1939.
- Eric Ehrenreich: The Nazi Ancestral Proof: Genealogy, Racial Science, and the Final Solution. Bloomington, Indiana: Indiana University Press, 2007, ISBN 978-0-253-34945-3
- Cornelia Essner: Die „Nürnberger Gesetze“ oder Die Verwaltung des Rassenwahns 1933–1945. Schöningh, Paderborn 2002, ISBN 3-506-72260-3.
- Volkmar Weiss: Die Vorgeschichte des arischen Ahnenpasses. In: Genealogie, 50. Jg. (2001) S. 417-436, 497-507 und 615-627.
Kategorien:- Verwandtschaft
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