- Entdrosselung
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Als Entdrosselung, insbesondere von Klein- und Leichtkrafträdern, bezeichnet man eine Art von Manipulation an in der Geschwindigkeit durch technische Maßnahmen beschränkten Fahrzeugen zur Erhöhung der Geschwindigkeit. Es werden also die Maßnahmen zur Beschränkung der Geschwindigkeit umgangen oder aufgehoben.
Inhaltsverzeichnis
Arten von Drosselungen
Die Leistungsbeschränkungen können durch verschiedene technische Maßnahmen umgesetzt sein. Gängige Methoden sind unter anderem:
- Drosselung über die Motorsteuerung;
- geänderte Vergaserbedüsung/Einspritzzeiten und Drosselklappenanschlag;
- Reduktion des Ansaugquerschnitts zwischen Motor und Vergaser
- geänderter Variator bei stufenlosen Automatikgetrieben (kürzere Übersetzung);
- Interferenzrohr am Auspuff oder
- Reduzierhülse im Auspuff/Abgastrakt.
Gründe für die Drosselung
Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Fahrerlaubnis sehen für Leicht- und Kleinkrafträder Geschwindigkeits- oder Leistungsobergrenzen vor. Die Hersteller wiederum sind bemüht diese Grenzen bis zum Maximum auszureizen, um ihre Produkte verkaufen zu können. Gute Fahrleistungen sind in diesem Marktsegment neben dem Design das wichtigste Verkaufsargument. Ein ungedrosselter 49 cm³ Zweitaktmotor beschleunigt einen Motorroller ohne weiteres auf 70 km/h. Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder (Mokick) beträgt hingegen 45 km/h (ehemals 50 km/h) oder 25 km/h (Mofa, Leichtmofa nur 20 km/h). Es ist daher notwendig, die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges auf den gewünschten Wert zu reduzieren. Der Einbau eines kleineren Motors empfiehlt sich nicht, da der Motorroller zügig beschleunigen und die Geschwindigkeit auch am Berg halten soll.
Für Mokick und Mofa werden die gleichen Motoren verbaut, da es in der Großserienfertigung wesentlich kostengünstiger ist, vorhandene Motoren durch kleine technische Veränderungen in der Leistung zu begrenzen, als zwei verschiedene Fertigungslinien mit unterschiedlichen Motoren zu betreiben. Eine spätere Entdrosselung ist so viel kostengünstiger zu realisieren. In der Praxis gibt meist der Verkäufer eines Klein- oder Leichtkraftrades auf Nachfragen die Hinweise zur Entdrosselung der Fahrzeuge. Dieses, rechtlich nicht ahndbare, Verhalten kann als eine Art der Verkaufsförderung angesehen werden, da die meist jugendlichen Käufer von z. B. Motorrollern diese bereits mit der Absicht erwerben, die Drosselung aufzuheben.
Rechtliche Folgen
Die Allgemeine Betriebserlaubnis erlischt (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 StVZO) bei derartigen Manipulationen und das Fahrzeug ist oft nicht mehr in der Fahrerlaubnis der Fahrers erfasst.
Die Entdrosselung selbst ist weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit. Erst die Fahrt mit einem manipulierten Fahrzeug im Straßenverkehr ist häufig sowohl Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), Betrug (§ 263 StGB) gegenüber der Versicherung als auch Fahren ohne Betriebserlaubnis. Erstere beiden sind Straftaten und letzteres ist eine Ordnungswidrigkeit. Den Täter erwarten in der Regel empfindliche Strafen.
Im Falle eines Unfalls ist der Fahrer eines rechtswidrig entdrosselten Fahrzeuges nicht versichert. Der Halter ist in solchen Fällen gemäß § 7 StVG für die entstandenen Schäden haftbar.
Eine legale Entdrosselung ist möglich, wenn das entdrosselte Fahrzeug beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation vorgeführt wird (hinsichtlich der rechtlichen Beschränkungen auf der Fahrt zur Prüfung siehe § 28 StVZO) und die Leistungsänderung dort in den Papieren eingetragen wird bzw. wenn eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt wird (§ 21 StVZO). Hat der Fahrer die nötige Fahrerlaubnis und das Fahrzeug entsprechend versichert und angemeldet darf er damit am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Entdrosselung ist für Fahrzeuge mit 125 cm³ ebenfalls ein Betrug der Versicherung gegenüber, obwohl die Versicherung für die entdrosselten Leichtkrafträder preiswerter ist als für die auf 80 km/h gedrosselten Versionen, da diese bereits von Personen ab 16 Jahren gefahren werden dürfen und die Unfallzahlen entsprechend höher sind.
Fahrer mit Stufenführerschein müssen die ersten zwei Jahre auch gedrosselte Krafträder fahren.
Umweltaspekte
Je nach technischer Umsetzung kann sich das Abgasverhalten des gedrosselten Motors gravierend verschlechtern. Insbesondere über das Steuergerät oder über Drehzahlbegrenzer gedrosselte Motoren sind hier problematisch. Eine einfache Methode der Drosselung ist es, bei Erreichen der Höchstgeschwindigkeit über den Drehzahlbegrenzer oder das Steuergerät den Zündfunken abzuschalten. Es wird in diesem Falle weiter Gemisch angesaugt und unverbrannt ausgestoßen. Die Kohlenwasserstoffe im Abgas sind giftig und ein Belastung für die Umwelt. Das Benzin wird also ungenutzt in die Umwelt abgegeben und der Verbrauch ist unnötig hoch.
Eine Drosselung über eine kürzere Übersetzung des Getriebes führt zu unnötig hohem Spritverbrauch, da der Motor stets mit zu hoher Drehzahl läuft.
Die Drosselung über den Auspuff (Interferenzrohr, Reduzierhülse) führt bei angepasster Vergaserbedüsung in der Regel nicht zu einem höheren Spritverbrauch. Ist der Vergaser nicht angepasst wird wegen des behinderten Luftstromes mit zu fettem Gemisch (zu viel Benzin im Gemisch) gefahren und der Verbrauch ist zu hoch.
Technisch aufwändigere Drosselungsmethoden (z. B. Vergaserbedüsung und Drosselklappenanschlag) beeinflussen den Kraftstoffverbrauch nicht negativ. Vergleichsfahrten von gedrosselten und ungedrosselten Krafträdern haben hier keine Unterschiede hinsichtlich des Abgasverhaltens oder des Verbrauchs ergeben.
Literatur
- Hans-Hermann Braess, Ulrich Seiffert: Vieweg Handbuch Kraftfahrzeugtechnik. 2. Auflage, Friedrich Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden, 2001, ISBN 3-528-13114-4
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