Erholungsort

Erholungsort

Erholungsort oder staatlich anerkannter Erholungsort bezeichnet eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil, dem aufgrund seiner besonderen Eignung zur Erholung (zum Beispiel im Rahmen eines Erholungsurlaubes mit einwandfreier Luftqualität) ein entsprechendes Prädikat verliehen worden ist. Dies ist ein in mehreren deutschen Ländern verliehenes Prädikat.

In Deutschland erfolgt die Anerkennung zum staatlich anerkannten Erholungsort durch das zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslandes. Die Anerkennung kann sich auch auf eine Gemeinde oder einen Gemeindeteil beziehen. Als Grundlage zur Anerkennung dienen die Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen des Deutschen Heilbäderverbandes e. V. und des Deutschen Tourismusverbandes e. V. (weiterführende Informationen siehe Weblinks).

Es wird an Ortschaften vergeben, deren Luft und Klima laut einem Gutachten Eigenschaften aufweisen, die der Erholung förderlich sind. Dieses Gutachten muss regelmäßig wiederholt werden. Im Gegensatz zu Luftkurorten und anderen Kurorten müssen in Erholungsorten keine medizinischen Einrichtungen zur Durchführung von Kurmaßnahmen vorhanden sein. Voraussetzung ist jedoch eine auf Tourismus ausgelegte Infrastruktur.

Daneben gibt es noch staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen müssen.

Siehe auch

Weblinks


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  • Erholungsort — Kurort; Rückzugsort; Refugium; Paradies; Garten Eden; Idyll; Oase * * * Er|ho|lungs|ort 〈m. 1〉 Ort (am Meer, im Gebirge, auf dem Land), an dem man sich erholen kann, Bad, Sommerfrische …   Universal-Lexikon

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