- Ernst Amadeus Wolff
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Ernst Amadeus Wolff (* 1. Oktober 1928 in Trostdorf[1]; † 3. Mai 2008 in Darmstadt), auch E. A. Wolff, war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtsphilosoph.
Nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft im September 1945 bestand er im Jahr 1947 in Schwäbisch Hall die Reifeprüfung. Er studierte Jura an den Universitäten Erlangen und Tübingen und wurde 1956 durch die Juristische Fakultät der Eberhard-Karls-Universität mit einer Arbeit zur Tatherrschaft als Merkmal der Täterschaft promoviert.
1964 erhielt er einen Ruf an die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Von 1972 bis 1993 war er Ordinarius für Strafrecht, Strafprozess und Rechtsphilosophie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
Werke (Auswahl)
- Tatherrschaft als Merkmal der Täterschaft. o. O. 1956
- Der Handlungsbegriff in der Lehre vom Verbrechen. Heidelberg 1964
- Kausalität von Tun und Unterlassen. Heidelberg 1965
- Das neuere Verständnis von Generalprävention und seine Tauglichkeit für eine Antwort auf Kriminalität. In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft. Band 97, 1984, S. 786–830
Einzelnachweise
- ↑ Gerhard Lüdtke, Hans Strodel, Hans Jaeger: Kürschners deutscher Gelehrten-kalender. 17 Auflage. de Gruyter, Berlin, New York 1992, ISBN 3110117541.
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