- Ernst Heymann
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Ernst Heymann (* 6. April 1870 in Berlin; † 2. Mai 1946 in Tübingen) war ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler. Er war Geheimer Justizrat.
Im Jahre 1889 legte er am Breslauer Maria-Magdalenen-Gymnasium die Reifeprüfung ab. Anschließend studierte er bis 1892 Jura an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Breslau.
Heymann wurde 1899 Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 1902 wurde er auf den Lehrstuhl für Rechtswissenschaft der Albertus Universität Königsberg berufen, zwei Jahre später wechselte er an die Philipps-Universität Marburg. 1914 kehrte er nach Berlin an die Friedrich-Wilhelms-Universität zurück.
Seit dem Jahr 1918 war Heymann ordentliches Mitglied der Preußischen Akademie der Wissenschaften. Von 1926 bis 1938 war er Sekretar der Philosophisch-historischen Klasse der Akademie, danach zunächst bis 1939 kommissarischer Vizepräsident und von 1939 bis 1942 schließlich Vizepräsident. Heymann war langjähriger Vorsitzender der Akademiekommissionen „Deutsches Rechtswörterbuch“, „Deutsche Kommission“ und „Vocabularium Iurisprudentiae Romanae“ sowie Justizsachverständiger der Akademie.
Seit 1926 war Heymann wissenschaftlicher Berater des Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, der heutigen Max-Planck-Gesellschaft. Von 1937 bis 1946 war er Direktor des Instituts und Wissenschaftliches Mitglied der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft.[1]
Heymann war - bis 1938 zunächst kommissarisch - Nachfolger Ernst Rabels, der durch das NS-Regime zur Niederlegung seines Amtes gezwungen worden war. Im Rahmen der Evakuierung Berlins siedelte er 1944 mit den Mitarbeitern des Instituts nach Tübingen über.
Von 1931 bis 1933 war Heymann Präsident der Juristischen Gesellschaft zu Berlin. Zudem war er Mitglied der Zentraldirektion und Leiter der Abteilung „Leges“ der Monumenta Germaniae Historica.
Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten gehörte er im Mai 1934 zu den Gründungsmitgliedern des Ausschusses für Rechtsphilosophie innerhalb der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht.[2] Im Jahre 1939 war Heymann der Autor einer Festschrift für den Führer zum 50. Geburtstag.[2]
Veröffentlichungen
- Englisches Privatrecht, 1904
- Das ungarische Privatrecht, 1917
- Handelsgesetzbuch, 1926
- Handelsrecht, 1938
Weblinks
- Literatur von und über Ernst Heymann im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Gertrud Schubart-Fikentscher: Ernst Heymann. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 9, Duncker & Humblot, Berlin 1972, S. 88 f.
- Zusätzliche Literatur von und über Ernst Heymann im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Ausgewählte Literaturnachweise aus dem Bestand der Akademiebibliothek der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (PDF-Datei; 66 kB)
Einzelnachweise
- ↑ MPI f. ausl. u. int. Privatrecht: Entwicklung des Instituts: Auf- und Ausbau eines Zentrums der rechtsvergleichenden Grundlagenforschung, 6. Dezember 2002.
- ↑ a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, S. 253–254.
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