Errungenschaftsgemeinschaft

Errungenschaftsgemeinschaft

Bei der Errungenschaftsgemeinschaft handelt es sich um einen ehelichen Güterstand.

Sie ist ebenso wie die Fahrnisgemeinschaft eine Zwischenform von Gütertrennung und allgemeiner Gütergemeinschaft, bei der eine Gemeinschaft des Vermögens nicht hinsichtlich der Gesamtmasse, sondern nur hinsichtlich gewisser Vermögensteile eintritt. Es handelt sich also um eine Form der beschränkten Gütergemeinschaft.

In einigen Ländern (z. B. Frankreich) ist die Errungenschaftsgemeinschaft derjenige gesetzliche Güterstand, der die Eigentumsverhältnisse während einer Ehe regelt, wenn die Eheleute oder Lebenspartner keine andere Vereinbarung getroffen haben.

Deutschland

Im Deutschen Reich und in der Bundesrepublik Deutschland gab es die Errungenschaftsgemeinschaft bis zum Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes 1958. Bis zu ihrer Abschaffung war sie in §§ 1519 ff. BGB geregelt. Sie gilt (im alten Bundesgebiet) nur noch für vor dem 1. Juli 1958 geschlossene Eheverträge fort (Art. 8 Nr. 7 GleichberG).

Vor Inkrafttreten des BGB im Jahre 1900 war die Errungenschaftsgemeinschaft insbesondere in Württemberg und Teilen Bayerns verbreitet.

Prägend für sie war, dass das in die Ehe eingebrachten Vermögen jedes Ehegatten wie bei der Gütertrennung oder der Zugewinngemeinschaft in dessen Alleineigentum blieb, aber das während der Ehe erworbene Vermögen beiden Eheleuten wie bei der Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Gesamtgut in Form einer Gesamthandsgemeinschaft wurde.

Das eingebrachte Gut umfasste neben dem Vermögen bei Eintritt der Errungenschaftsgemeinschaft z.B. auch Erbschaften und Schenkungen. Neben dem Gesamtgut und dem eingebrachten Gut des Mannes und der Frau gab es noch die Vermögensmasse des Vorbehaltsguts der Frau. Im Gegensatz zur allgemeinen Gütergemeinschaft und der Fahrnisgemeinschaft gibt es die Möglichkeit einer fortgesetzten Gemeinschaft nicht.

DDR

Bis 1990 war die Errungenschaftsgemeinschaft der gesetzliche Güterstand nach dem Familiengesetzbuch der DDR (§ 13 FamGB-DDR-). Sie wurde als Eigentums- und Vermögensgemeinschaft bezeichnet

Mit dem 3. Oktober 1990 wurden die DDR-Ehen durch Anlagebestimmungen des Einigungsvertrags (Art. 234 § 4 EGBGB) in den gesetzlichen Güterstand des BGB übergeleitet, sofern sie nicht binnen zwei Jahren dagegen optierten. In bestimmten Fällen sind aber die damaligen Vorschriften weiterhin anzuwenden.

Literatur

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Errungenschaftsgemeinschaft — Errungenschaftsgemeinschaft, s. Ehegüterrecht, S. 400 u. 403 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ehegüterrecht — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… …   Deutsch Wikipedia

  • Eheliches Güterrecht — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzlicher Güterstand — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… …   Deutsch Wikipedia

  • Güterstand — Das Güterrecht befasst sich mit den Vermögensverhältnissen von Ehegatten und Lebenspartnern. Der Güterstand wird durch Heirat begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt. In einem Konkubinat wird kein… …   Deutsch Wikipedia

  • Güterrecht — Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 2 Güterstandsmodelle (international) 3 Rechtslage in Deutschland 3.1 Anwendbarkeit des deutschen Rechts …   Deutsch Wikipedia

  • Hinkende Ehe — Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen benutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die… …   Deutsch Wikipedia

  • Eherecht (Deutschland) — Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die… …   Deutsch Wikipedia

  • Familiengesetz — Das Familiengesetz der Deutschen Demokratischen Republik (FGB) war vom 20. Dezember 1965 gültig, im Familiengesetzbuch geregelt und von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1966… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”