- Ersatzkaiser
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Als Ersatzkaiser bezeichnete man auf Grund seiner umfangreichen Befugnisse den Reichspräsidenten der Weimarer Republik.
Der Sozialdemokrat Hermann Molkenbuhr bezeichnete den Reichspräsidenten schon am 25. Februar 1919 als Kaiserersatz. Das Reichspräsidentenamt war zwar weder erblich noch auf Lebenszeit vergeben, verfügte aber über umfangreiche Kompetenzen, insbesondere das Recht zur Auflösung des Reichstags, zur Entlassung und Ernennung des Reichskanzlers und zum Erlass von Notverordnungen. Die starke Rolle des Reichspräsidenten zeugte von einem tiefen Misstrauen gegen Parlament und Parteien und sollte die Handlungsfähigkeit Deutschlands in politischen Krisenzeiten sicherstellen und eine Identifikationsfigur, wie es zuvor der Kaiser war, darstellen.
Die starke Position des Reichspräsidenten wurde nach dem Zweiten Weltkrieg häufig für das vorläufige Ende der Demokratie in Deutschland mitverantwortlich gemacht. Auf Grund der Erfahrungen aus der Weimarer Republik verleiht das Grundgesetz dem heutigen Bundespräsidenten im Vergleich nur wenig Macht.
Siehe auch: Präsidialkabinett, Friedrich Ebert, Paul von Hindenburg, Weimarer Verfassung
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