- Europäische Messgeräterichtlinie
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Die Europäische Messgeräterichtlinie (MID) ("Measuring Instruments Directive") wurde am 30. April 2004 im Amtsblatt L 135 der Europäischen Union als Richtlinie 2004/22/EG veröffentlicht und trat damit am selben Tage in Kraft. Jedoch erfolgt ihre Anwendung durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erst ab dem 30. Oktober 2006 und es wird eine voraussichtlich 10-jährige Übergangszeit geben.
Nach dem derzeitigen deutschen Eichrecht darf ein Hersteller ein eichpflichtiges Messgerät nur dann in den Verkehr bringen, wenn er für das Baumuster eine Zulassung erhalten hat und jedes einzelne Gerät geeicht ist. Wenn die MID in den nächsten zwei Jahren durch eine Novelle des Eichrechts in nationales Recht umgesetzt ist, hat der Hersteller die Wahl zwischen verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren. Die bisherige Rolle des Staates als Prüfer und Zertifizierer übernehmen dann sogenannte Benannte Stellen. Diese werden für die Zertifizierung von Produkten, aber auch für die Anerkennung und Überwachung von Qualitätsmanagementsystemen tätig und für diese Aufgaben von den national zuständigen Ministerien benannt.
Inhalt der Europäischen Messgeräterichtlinie ist das Aufstellen von Anforderungen, welche die zehn Messgerätearten erfüllen müssen:
- MI-001 Wasserzähler
- MI-002 Gaszähler und Mengenumwerter
- MI-003 Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch
- MI-004 Wärmezähler
- MI-005 Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Flüssigkeiten außer Wasser (Durchflussmesser)
- MI-006 Selbsttätige Waagen
- MI-007 Taxameter
- MI-008 Maßverkörperungen
- MI-009 Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen
- MI-010 Abgasanalysatoren
Im Hinblick auf ihr In-Verkehr-Bringen und/oder ihre Inbetriebnahme und Messaufgaben aus einem der folgenden Gründen:
- des öffentlichen Interesses
- des Gesundheitsschutzes
- der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- des Umweltschutzes
- der Erhebung von Steuern und Abgaben
- des lauteren Handels
Umsetzung in deutsches Recht
Zur Umsetzung in deutsches Recht gab es am 2. Februar 2007 eine Änderungen des Eichgesetzes (veröffentlicht unter BGBl. I Nr. 3 vom 7. Februar 2007 S. 58). Außerdem wurde eine Anpassung an die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgenommen und Bezeichnungen der Bundesministerien aktualisiert.
Außerdem werden die Eichordnung und die Richtlinien zum Eichen von Messgeräten betroffen sein. Diese Umsetzungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ausgearbeitet und sind aktuell noch in der Diskussion. Verschiedene Interessengruppen versuchen, ihren Einfluss darauf geltend zu machen.
Die Eichordnung wurde mit Verordnung vom 8. Februar 2007 angepasst.
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