- Interkulturelle Ehe
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Die interkulturelle Ehe ist eine Form der Exogamie und bezeichnet die Ehe zwischen Angehörigen unterschiedlicher Nationalitäten, Ethnien oder Kulturkreise. Im Gegensatz zur interkonfessionellen und zur interreligiösen Ehe spielt die religiöse Weltanschauung keine primäre Rolle.
Eine negative Bewertung der interkulturellen Ehe lässt sich in den allermeisten Gesellschaften zu allen Zeiten belegen. Zu Zeiten des Kolonialismus wurden seitens der Kolonialmächte die Ehen von Repräsentanten der "Herrenschicht" mit den als "rassisch minderwertig" angesehenen Einheimischen problematisiert, ein Beispiel dafür ist die Mischehendebatte im deutschen Reichstag (1912). Vielfach wurden "gemischtrassige" Ehen auch durch den Staat ausdrücklich verboten, beispielsweise durch das „anti-miscegenation law“ in den USA, eine Praxis, die in 16 Staaten der USA erst 1967 durch ein höchstrichterliches Urteil ein Ende fand.
Eine besondere historische Rolle spielt die Verfolgung der „Mischehen“ von Nichtjuden mit Juden während des Dritten Reichs.
Jegliche Gesetze oder staatliche Regeln, die die Wahl des Ehepartners ethnisch, national, kulturell oder religiös beschränken, stehen im Konflikt mit dem Menschenrecht auf freie Wahl des Ehepartners (Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte).
Siehe auch
- Exogamie
- interkonfessionelle Ehe
- Interkultureller Dialog
- interreligiöse Ehe
Kategorien:- Interkultureller Dialog
- Eheform
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