- FWDL
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Als FWDL bezeichnet man einen freiwillig Wehrdienst leistenden Soldaten in der Bundeswehr. FWDL sind Grundwehrdienstleistende (GWDL), die ihre Dienstzeit über den Grundwehrdienst hinaus verlängern, jedoch kein Soldat auf Zeit werden. Wenngleich sie aufgrund der Freiwilligkeit des Dienstes nach Ableistung des sechsmonatigen Grundwehrdienstes gewisse Ähnlichkeit mit Zeitsoldaten aufweisen, so werden sie dennoch nicht vereidigt und erhalten Leistungen ausschließlich nach dem Wehrsoldgesetz (WSG) und dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG). Diese Form des Wehrdienstes gibt es seit 1. Januar 1996.
FWDL sind fast ausschließlich Mannschaftsdienstgrade, abgesehen von einigen wenigen Stabsärzten; wer als FWDL in die Laufbahn der Reserve(unter)offizieranwärtern wechselt, wird bei Dienstzeitende zum Dienstgrad Unteroffizier/Fahnenjunker der Reserve befördert.
Die Dienstzeit von FWDL beträgt mindestens 7 und maximal 23 Monate. Frühestens nach dem 12. Dienstmonat werden FWD-Leistende vom Obergefreiten zum Hauptgefreiten befördert. Sie erhalten neben dem Wehrsold ab dem 7. Dienstmonat einen Wehrdienstzuschlag, dafür entfällt der Mobilitätszuschlag (eine Art Entfernungspauschale). Der Wehrdienstzuschlag beträgt ab dem 7. bis zum 12. Dienstmonat 613,50€ pro Monat, vom 13. bis 18. Dienstmonat 675,-€ pro Monat und vom 19. bis zum 23. Monat 736,-€ pro Monat[1]. Darüber hinaus erhalten Sie eine erhöhte "besondere Zuwendung" (Weihnachtsgeld) und ein erhöhtes Entlassungsgeld.
Mit Beantragung des freiwilligen Wehrdienstes erklärt sich der Soldat immer einverstanden, an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen. Ob es zu einem Einsatz kommt, hängt vom Einsatz der jeweiligen Einheit und der Ausbildung des einzelnen Soldaten ab.
Siehe auch
Weblinks
- § 6b – Wehrpflichtgesetz: Freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst
Einzelnachweise
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