- Finanzberater
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Ein Finanzberater berät Kunden über Geldanlagen, Kredite und Versicherungen. Diese Beratung erfolgt entweder anlassbezogen oder im Rahmen einer systematischen Finanzplanung.
Synonym verwendet sind Begriffe wie Anlageberater, Vermögensberater oder Financial Advisor.
Viele Finanzberater sind in Finanzvertrieben wie beispielsweise DVAG, MLP AG, AWD oder OVB organisiert.
Inhaltsverzeichnis
Unterscheidungen
Der Begriff des Finanzberaters ist, im Gegensatz zu dem des Versicherungsberaters, gesetzlich nicht geschützt. Es gibt drei wesentliche Unterscheidungskriterien bei der Auswahl der Finanzberater.
- Vergütungsmodelle der Finanzberatung:
- Bezahlung des Beraters in Form eines Honorars durch den Kunden → Honorarberatung,
- Bezahlung des Beraters in Form von Provisionen durch die Anbieter der verkauften Finanzprodukte → Versicherungsmakler, Finanzmakler, Handelsvertreter, Versicherungsvertreter
- Arten der Zusammenarbeit mit Finanzproduktanbietern:
- Berater arbeitet für einen Produktanbieter und verkauft ausschließlich Produkte dieses Unternehmens → Einfirmenagent
- Berater arbeitet für einen Produktanbieter, verkauft aber Produkte verschiedener Unternehmen → Mehrfachagent, mehrfach gebundener Vermittler
- Berater ist formell unabhängig von Produktanbietern, jedoch an einen bestimmten Finanzvertrieb gebunden → Handelsvertreter
- Berater ist tatsächlich unabhängig von Produktanbietern → Makler, Honorarberater
Provisionshonorierte Finanzberater werben häufig mit angeblicher „Unabhängigkeit“ und „Objektivität“ – Behauptungen, die von Verbraucherschützern aufgrund der offensichtlichen wirtschaftlichen Abhängigkeit von bestimmten Unternehmen bezweifelt werden.
- Qualifikation des Beraters.
Qualifikation kann nachgewiesen werden durch:- Ausbildungsabschlüsse und Zertifizierungen
- Berufserfahrung
- Referenzen
Bezeichnung
Für die Finanzberatung sind eine Gewerbeanmeldung und eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung erforderlich. Eine Prüfung von Kenntnissen und Fähigkeiten ist durch die ab dem Jahr 2008 geltenden EU-Vermittlerrichtlinien, welche eine Zulassungsprüfung durch die IHK beinhalten, gewährleistet.
Ausbildungsgänge und Zertifizierungen
Ausbildung, berufliche Qualifikation
In Deutschland werden folgende von der IHK anerkannten Abschlüsse angeboten:
- Fachberater für Finanzdienstleistungen
- Fachwirt für Finanzberatung
- Finanzfachwirt
- Fachkaufmann für betriebliche Altersversorgung
- Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung
Financial Planning Standards Board Deutschland e. V.
Vom Financial Planning Standards Board Deutschland e. V.[1] wird eine Zertifizierung zum Certified Financial Planner (CFP) angeboten.[2] Zurzeit sind die Studiengänge der European Business School[3] und der Frankfurt School of Finance & Management vom Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. akkreditiert.
EFPA
Von der European Financial Planning Association (EFPA) werden in 10 europäischen Ländern anerkannte Zertifizierungen angeboten:
- European Financial Adviser
- European Financial Planner
Einzelnachweise
- ↑ Financial Planning Standards Board Deutschland e. V.
- ↑ CFP Zertifizierung
- ↑ Ausbildung zur CFP Zertifizierung
Siehe auch
- Vergütungsmodelle der Finanzberatung:
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