- Fachoffizier
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Die Bezeichnung Fachoffizier ist in den meisten Armeen eine Funktionsangabe und kein eigentlicher Dienstgrad.
Inhaltsverzeichnis
Schweiz
In der Schweizer Armee ist ein Fachoffizier meist Leiter eines bestimmten Bereiches innerhalb des Stabs. Hauptsächlich übernehmen Fachoffiziere Spezialistenfunktionen wie zum Beispiel Presse- und Informationsoffizier (PIO), Air Operator, Chef Personelles (S1).
Dienstgrad
Der Fachoffizier (Fachof; frz.: officier spécialiste (of spéc); it: ufficiale specialista (uff spec)) trägt ein spezielles Dienstgradabzeichen, ist aber in der Gesetzgebung nicht explizit unter den Dienstgraden aufgeführt. In Auslandseinsätzen wird er als Spec Of (Specialist Officer) bezeichnet. NATO-Code: OF-1/2/3/4 (Oberleutnant bis Oberstleutnant) je nach Funktion.
Fachoffiziere sind hochspezialisierte Zivilpersonen aber auch Soldaten und Unteroffiziere mit besonderen Fachkenntnissen (meist mit höherem Schul- oder Universitätsabschluss). Bei Bedarf der Armee werden ihnen Offiziersfunktionen übergeben. Diesen Vorgang bezeichnet die Militärdienstverordnung (Anh. 1 MDV) Ernennung - im Gegensatz zur Beförderung, welche die Übertragung eines höheren Grades bezeichnet.
In der Praxis wird die Bezeichnung Fachof meist mit dem korrespondierenden Besoldungsgrad ergänzt: z.B. Fachof (Hptm).
Rechte und Pflichten
Die Rechte und Pflichten eines Fachoffiziers sind identisch mit jenen eines Laufbahnoffiziers in gleicher Funktion (Oberleutnant bis Oberstleutnant). Er/Sie bezieht einen Funktionssold entsprechend der Gradstufe. Fachoffiziere haben alle mit ihrer Funktion und Einteilung verbundenen Kurse und Einsätze zu leisten, mit Ausnahme der Ausbildungsdienste für einen höheren Grad. Als Spezialisten leisten sie jedoch maximal 300 Ausbildungsdiensttage (d.h. WK-Tage mit der Einteilungsformation).
Gesetzesbestimmungen
Art. 104 MG (Militärgesetz; Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung)
1 Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten mit besonderen Kenntnissen können bei Bedarf mit Offiziersfunktionen betraut werden. Sie haben die damit verbundenen Dienste, mit Ausnahme der Ausbildungsdienste für einen höheren Grad oder eine neue Funktion, zu leisten.
2 Sie werden zum Fachoffizier ernannt und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Offiziere in gleicher Funktion.
3 Der Bundesrat bestimmt die Funktionen, die übertragen werden können, und regelt die Voraussetzungen für die Ernennung.
4 Wird die Offiziersfunktion nicht mehr ausgeübt, so wird die Ernennung zum Fachoffizier in der Regel belassen. Der Bundesrat legt die Ausnahmen fest.
Deutschland
In der Bundeswehr gibt es die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes. Besonders geeignete Feldwebel können in diese Laufbahn übernommen werden. Das Laufbahnziel ist der Hauptmann (A11). In Spitzenverwendung kann der Stabshauptmann (A13) erreicht werden.
Siehe auch:
Kategorien:- Dienstgrad (Bundeswehr)
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- Offiziersdienstgrad
- Dienststellung
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