Fahneneid

Fahneneid
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Ein Fahneneid ist eine feierliche Treuebekundung von Soldaten.

In der deutschen Bundeswehr gibt es - je nach Status des Soldaten - eine Vereidigung oder ein Gelöbnis. In Österreichs Bundesheer wird das Gelöbnis des Soldaten als Angelobung bezeichnet, und in der Schweiz werden Soldaten im Aktivdienst vereidigt. In der DDR gab es ebenfalls einen Fahneneid.

Inhaltsverzeichnis

Historisches

Bereits römische Legionäre mussten bei Dienstantritt einen Fahneneid (sacramentum) auf den Kaiser und Staat leisten und diesen jährlich erneuern. Im Deutschen Reich wurde das Gelöbnis als Fahneneid bezeichnet und tatsächlich bei denjenigen Truppenteilen, die eine Fahne oder eine Standarte führten auch dieser gegenüber geleistet. Das Gelöbnis der Bundeswehr für Rekruten ist dagegen kein Eid, nur Berufs- und Zeitsoldaten leisten einen Eid.

Die Mannschaften der Artillerie leisteten den Fahneneid gegenüber ihrem Geschütz, selbst wenn der betreffende Truppenteil eine Fahne geführt hatte.

Die vom deutschen Kaiser ernannten Offiziere leisteten diesem den Eid, also

  • die Höchstkommandierenden der Kontingente,
  • die Kommandeure, die Truppen mehrerer Kontingente befehligten
  • die Festungskommandanten und
  • die Soldaten aus dem Reichsland Elsaß-Lothringen, das vom Kaiser direkt verwaltet wurde

Ansonsten leisteten die Truppen den Eid dem Landesherrn des Staates, dem der Schwörende angehörte. Nur die Offiziere der Truppen, die durch Militärkonvention in den Verband des preußischen Kontingents aufgenommen wurden, leisteten den Fahneneid dem König von Preußen. (zur rechtlichen Organisation bis 1918 siehe: Deutsches Heer (Deutsches Kaiserreich) )

Deutsche Soldateneide

  • Reichswehreid vom 14. August 1919:
„Ich schwöre Treue der Reichsverfassung und gelobe, dass ich als tapferer Soldat das Deutsche Reich und seine gesetzmäßigen Einrichtungen jederzeit schützen, dem Reichspräsidenten und meinen Vorgesetzten Gehorsam leisten will.“
  • Neue Eidesformel der Reichswehr vom 2. Dezember 1933:
„Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich meinem Volk und Vaterland allzeit treu und redlich dienen und als tapferer und gehorsamer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.“
  • Reichswehreid (März/Mai 1935 in Wehrmacht umbenannt) ab 20. August 1934:
„Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, dass ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht, unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.“
„Ich schwöre Dir, Adolf Hitler, als Führer und Kanzler des Deutschen Reiches, Treue und Tapferkeit. Ich gelobe Dir und den von Dir bestimmten Vorgesetzten Gehorsam bis in den Tod! So wahr mir Gott helfe!“

Siehe auch

Literatur

  • Sven Lange: Der Fahneneid. Die Geschichte der Schwurverpflichtung im deutschen Militär, Edition Temmen, Bremen 2003, ISBN 3-86108-365-5

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