Fahneneid der NVA

Fahneneid der NVA

Der Fahneneid wurde in der DDR durch jeden zur Nationalen Volksarmee (NVA) Einberufenen bei seiner Vereidigung geleistet. Der Wortlaut war Bestandteil des Wehrdienstgesetzes. Zunächst nur als „Schwur“ bezeichnet, wurde er erst ab 1962 zum „Fahneneid“.

Inhaltsverzeichnis

Wortlaut (1959 - 1961)

Ich schwöre

Meinem Vaterland, der Deutschen Demokratischen Republik,
allzeit treu zu dienen, sie auf Befehl der Arbeiter- und Bauernregierung
unter Einsatz meines Lebens gegen jeden Feind zu schützen,
den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten,
immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren.

Wortlaut (1962 - 1989)

Ich schwöre

Der Deutschen Demokratischen Republik,
meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen
und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung
gegen jeden Feind zu schützen.

Ich schwöre

An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen
der mit uns verbündeten sozialistischen Länder
als Soldat der Nationalen Volksarmee
jederzeit bereit zu sein,
den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen
und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen.

Ich schwöre

Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter
und wachsamer Soldat zu sein,
den militärischen Vorgesetzten
unbedingten Gehorsam zu leisten,
die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen
und die militärischen und staatlichen Geheimnisse
immer streng zu wahren.

Ich schwöre

Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben,
die militärischen Vorschriften zu erfüllen
und immer und überall die Ehre unserer Republik
und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren.

Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen,
so möge mich die harte Strafe des Gesetzes unserer Republik
und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.


Bausoldaten sowie Angehörige der Grenztruppen der DDR, der VP-Bereitschaften sowie des Ministerium für Staatssicherheit (MfS) schworen einen abgewandelten Fahneneid. Offiziere leisteten zusätzlich zum Eid ein Gelöbnis.

Wortlaut 1990

Die Volkskammer verabschiedete am 26. April 1990 eine neue Eidesformel. Im Juli 1990 wurde diese erstmals angewendet. Vor der Vereidigung wurde der Tagesbefehl des Ministers für Abrüstung und Verteidigung der DDR Rainer Eppelmann am 20. Juli 1990, dem Gedenktag an das Attentat vom 20. Juli 1944 verlesen. Berufssoldaten welche den alten Eid abgelegt hatten, wurden davon entbunden und nach der neuen Eidesformel vereidigt [1][2]. Wer diesen Eid nicht leisten wollte, sollte ursprünglich sofort wegen „ungenügender Eignung für den militärischen Beruf“ entlassen werden. Da die Gefahr bestand, dass viele qualifizierte NVA-Angehörige den Eid verweigern könnten, um schnell aus dem Dienst ausscheiden zu können, wurde die Festlegung des Entlassungstermins bis Ende Dezember in die Verantwortung der einzelnen Kommandeure übertragen [3].

Ich schwöre,
getreu den Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik,
meine militärischen Pflichten stets diszipliniert und ehrenhaft zu erfüllen.

Ich schwöre,
meine ganze Kraft zur Erhaltung des Friedens
und zum Schutz der Deutschen Demokratischen Republik einzusetzen.[4]

Literatur

  • "Der Fahneneid. Die Geschichte der Schwurverpflichtung im deutschen Militär", Sven Lange, ISBN 3861083655

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. NVA - Nationale Volksarmee. erfurt-web.de, abgerufen am 1.April 2009.
  2. Tagesbefehl des Ministers für Abrüstung und Verteidigung der DDR am 20. Juli 1990 in Strausberg. Gedenkstätte Deutscher Widerstand, abgerufen am 1. April 2009.
  3. bw aktuell Nr. 28/2010, abgerufen am 21. Juli 2010
  4. Bruno Thoss, Wolfgang Schmidt:Vom Kalten Krieg zur deutschen Einheit, S.432, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 1995 ISBN 348656160X, 9783486561609, 743 Seiten

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