Truppenfahne (Wehrmacht)

Truppenfahne (Wehrmacht)

Die Truppenfahnen der Wehrmacht waren die ab dem Jahr 1936 den Verbänden der deutschen Wehrmacht gestifteten Feldzeichen. Ihre Einführung bedeutete eine Neubelebung der Tradition deutscher Truppenfahnen nach dem Ersten Weltkrieg, nachdem die Reichswehr keine eigenen Truppenfahnen mehr geführt hatte. Grundsätzlich führten nur Bataillone und selbständige Einheiten (Kompanien etc.) eigene Fahnen.

Inhaltsverzeichnis

Truppenfahnen und -standarten während der Zeit des Nationalsozialismus

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden die von vielen Truppenverbänden noch benutzten Truppenfahnen und -standarten des Deutschen Kaiserreichs abgeschafft. Im Zuge der Flaggengesetze vom 15. September 1935, in denen u. a. die Hakenkreuzflagge als einzig gültige Nationalflagge festgelegt worden war, wurde mit Dekret vom 16. März 1936 die Wiedereinführung von neu geschaffenen Truppenfahnen angeordnet. Die meisten dieser Truppenfahnen wurden in den Jahren 1936 und 1937 offiziell übergeben und es kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Kriegsbeginn im Jahre 1939 alle bestehenden Verbände mit entsprechenden Fahnen ausgestattet worden waren.

Während des Zweiten Weltkrieges wurden keine neuen Truppenfahnen an die Verbände verteilt. Lediglich ein paar individuelle Verbände, wie z. B. das so genannte Führerbegleitbataillon erhielt die Fahnen noch nach dem 1. September 1939 zugeteilt, da diese Verbände noch vor Ausbruch des Krieges „aufgestellt“ worden waren.

Es war beabsichtigt, dass nach einem siegreichen Ende des Krieges besondere Vorschriften erlassen werden, die genaue Regelungen über die Truppenfahnen der militärischen Verbände enthalten sollten. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch angeordnet, dass jede Einheit ihre ursprünglich zugewiesene Truppenfahne bis zum Ende des Krieges beibehalten musste, und zwar unabhängig davon, ob Verbände aufgelöst und anderen zugeteilt oder neue aufgestellt wurden. Dies galt selbst dann, wenn die Einheit etwa vom Heer zur Luftwaffe wechselte.

Die Fahnenparade betreffende Vorschriften

Am 1. Januar 1937 erließ das Oberkommando des Heeres eine Vorschrift, die das Zeigen bzw. Paradieren der Truppenfahnen und –standarten regelte. Danach war dies nur zu bestimmten Ereignissen erlaubt.

1. Entrollte Fahnen und Standarten waren zu folgenden Anlässen zu präsentieren:

a) Zu Ehrenparaden, wie etwa zum Geburtstag des Führers und Oberkommandierenden der Wehrmacht, sofern an diesem Ereignis Truppen mindestens in Bataillonsstärke oder in einer Stärke von wenigstens 3 Zügen mit Waffen teilnahmen.
b) Mit Ehrenkompanien oder Ehrenzügen, die für den Führer aufgeboten wurden.
c) Mit Ehrenbatterien für den Führer, wenn diese an einem Vorbeimarsch teilnahmen.
d) Beim Fahneneid neuer Rekruten
e) Zu feierlichen Ereignissen, besonderen Inspektionen, feierlichen Amtseinsetzungen u.s.w., wenn Truppen mindestens in Bataillonsstärke oder in einer Stärke von wenigstens 3 Zügen mit Waffen teilnahmen.
f) Bei Beisetzungszeremonien, wenn Truppen mindestens in Bataillonsstärke oder in einer Stärke von wenigstens 3 Zügen mit Waffen teilnahmen.

2. Truppenverbände, die zu ihrem Ausbildungslager hin- oder von diesem abmarschierten, mussten die Fahnen und Standarten in eingerolltem Zustand und in der Schutzhülle befindlich, transportieren.

3. Untersagt war das Präsentieren der Fahnen und Standarten bei folgenden Gelegenheiten:

a) Bei Manövern im Felde
b) Bei allgemeinen Manövern der Wehrmacht jedoch mit folgender Ausnahme:

4. Bei einer Feldparade nach Abschluss des Manövers. Die Fahnen und Standarten mussten auf besonderen Befehl ins Manövergebiet gebracht und durften nur während der Parade entrollt werden. Während des Rückmarsches vom Manövergelände mussten alle Fahnen und Standarten eingerollt und geschützt transportiert werden, sofern sie sich in vollständig trockenem Zustand befanden.

Die gleichen Vorschriften galten auch für die Präsentation von Fahnen landgestützter Marineverbände und –schulen mit folgenden Ausnahmen:

1. Punkt 1.c) entfiel

2. Beim Fahneneid neuer Rekruten mussten Marinetruppen mindestens in Bataillonsstärke oder in einer Stärke von wenigstens 3 Zügen in Waffen anwesend sein.

3. Die Präsentation entrollter Fahnen fand auch bei besonderen feierlichen Ereignissen der Marine, wie etwa dem Stapellauf von Kriegsschiffen, statt.

Fahnenkommandos und ihre Zusammensetzung

In der Praxis wurden Truppenfahnen und -standarten ohne Ausnahme von einem Unteroffizier getragen, der von zwei Offizieren aus den unteren Dienstgraden begleitet wurde. Das kleinstmögliche Fahnenkommando bestand aus drei Soldaten, einem Fahnen- bzw. Standartenträger sowie zwei Fahnen- bzw. Standartenoffizieren. Auch Fahnen, die man in größerer Anzahl in einer Reihe oder einem Block trug, wurden grundsätzlich nur von zwei Offizieren begleitet.

In gleicher Weise wurde bei Kavallerieverbände verfahren, nur dass in diesem Fall die Soldaten jeweils auf einem Pferd ritten.

Standartenträger von motorisierten Verbände saßen dagegen neben dem Fahrer auf dem Vordersitz, während die begleitenden Offiziere auf dem Rücksitz des offenen Fahrzeugs Platz nahmen.

Verbände der Panzertruppen war es gestattet, ihre Standarten auf den Fahrzeugen fest im Einstiegsturm zu montieren. Sofern es räumlich möglich war, wurden insgesamt drei Panzerfahrzeuge in einer Reihe ausgerichtet, wobei das mittlere die Standarte mit dem Standartenträger, sowie die beiden äußeren die begleitenden Offiziere transportierten, die alle aufrecht in der geöffneten Turmluke standen.

Beflaggungstage der Wehrmacht

Während des „Dritten Reichs“ wurde in der Wehrmacht an bestimmten Tagen die Beflaggung befohlen. Insgesamt handelte es sich um zehn Ereignisse, an denen entweder die Reichskriegsflagge gehisst oder die Parade der Truppenfahnen angeordnet wurde bzw. beide Vorgehensweisen gleichzeitig befohlen wurden. Im Einzelnen geschah dies an folgenden Tagen:

  1. Am Neujahrstag, dem 1. Januar
  2. Am Reichsgründungstag, dem 18. Januar
  3. Am „Tag der nationalen Erhebung“, dem 30. Januar
  4. Am „Heldengedenktag“, dem dritten Sonntag im März (Flaggen auf Halbmast)
  5. Am Geburtstag des „Führers“, am 20. April
  6. Am „Tag der Luftwaffe“, dem 21. April
  7. Am „Tag der deutschen Arbeit“, dem 1. Mai
  8. Am „Tag der Kriegsmarine“, dem 31. Mai
  9. Am „Tag des Heeres“, dem 29. August
  10. Am „Erntedankfest“, dem ersten Sonntag nach dem Michaelstag (29. September)

Der Gebrauch der Truppenfahnen bei Eideszeremonien

Der Fahneneid hat in der deutschen Militärgeschichte eine lange Tradition. Der Eid des Soldaten auf die Fahne war die Grundlage einer unlösbaren Verbindung mit der er sich dem jeweiligen Führer des Staates, ob König, Kaiser oder Fürst mit seinem Leben zur Verfügung stellte. Bis etwa zur Mitte des 17. Jahrhunderts war es Tradition, dass eine neu aufgestellte militärische Truppe durch ein feierlich durchgeführtes Festnageln des Fahnentuchs an der Fahnenstange ihre „Weihe“ erhielt. Im umgekehrten Falle, nämlich der Auflösung der Truppe, wurde das Fahnentuch von der Stange gelöst und unter den angehörenden Soldaten verteilt, indem jeder ein kleines Stück des Tuchs in Besitz nahm. Der Fahnenträger erhielt dagegen den besonders geschmückten Teil der Fahnenspitze. Solange die Fahne jedoch im Winde flatterte, gehörte der Soldat mit Leib und Leben dem „Kriegsherren“, auf den der Fahneneid geleistet wurde.

Auch in moderneren Zeiten wurde der Fahneneid als feierliches Ereignis angesehen und war ebenso bindend.

Vor dem 2. August 1934 leisteten alle Soldaten der bewaffneten Streitkräfte in Deutschland einen Fahneneid auf ihren Staat ab. Als an diesem Tag der amtierende Reichspräsident, Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg verstarb, nutzte Adolf Hitler die Gelegenheit zu verkünden, dass ab sofort die Ämter des Reichskanzlers sowie des Reichspräsidenten zusammengefasst und von ihm selbst ausgeübt werden. Gleichzeitig übernahm er auch die Funktion des Oberkommandierenden der Wehrmacht. Ein von Hitler selbst ausgearbeiteter und auf ihn persönlich zugeschnittener Fahneneid ersetzte zukünftig die alte Formulierung, auf die noch am selben Tage alle Angehörigen der Wehrmacht neu vereidigt wurden:

„Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, daß ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler, dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht, unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.“

Dies war das erste Mal seit der Abdankung von Kaiser Wilhelm II., dass Angehörige der Streitkräfte ihren Treueschwur auf eine Einzelperson ablegten.

Ein neuer Rekrut, der in die Wehrmacht eintrat, legte ab August 1934 seinen Fahneneid in einer besonderen Zeremonie ab. Zu dieser Gelegenheit wurde die entrollte Truppenfahne in Anwesenheit der Mannschaften und Offiziere präsentiert. Vor die angetretenen Soldaten traten in der Regel vier neue Rekruten zur Truppenfahne heran, legten ihre linke Hand auf diese und sprachen die Eidesformel mit erhobener rechter Schwurhand. Durch eine Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 28. Februar 1944, die am 20. April 1944 in Kraft trat, wurde eine Abänderung der Vereidigungsvorschriften in der Truppe angeordnet:

(103. Vereidigung) In Abänderung entgegenstehender Vorschriften wird bestimmt: Alle Soldaten des Heeres und der Luftwaffe sind, wie bei der Kriegsmarine, auf die Reichskriegsflagge zu vereidigen. Diese ist bei der Vereidigung vor der Mitte der zu vereidigenden Truppe anzubringen. Truppenfahnen/Standarten werden dabei nicht mitgeführt.[1]

Als Folge wurden neue Rekruten nicht mehr wie bis dahin auf ihre Truppenstandarten vereidigt, sondern es genügte die eigene Waffe sowie die Anwesenheit der Reichskriegsflagge.

Eine weitere Ausdehnung der Verwendung der Reichskriegsflagge erfolgte durch einen am 28. August 1944 durch Adolf Hitler erfolgten Befehl, dass anstelle der bis dahin benutzten Fahnen und Standarten der einzelnen Truppenverbände ausschließlich die Reichskriegsflagge zu gebrauchen sei: (1.) Anstelle der Truppenfahnen und -Standarten tritt in Zukunft die Reichskriegsflagge. Dieser Befehl wurde am 16. September 1944 veröffentlicht.[2] Die vorher verwendeten Fahnen und Standarten wurden in Museen nach Berlin, Dresden, München sowie Wien verbracht. Als Grund für diese Anordnung kann vermutet werden, dass eine Eroberung dieser Fahnen während eines Kampfverlaufs unbedingt vermieden werden sollte. Eine andere Erklärung könnte im schwindenden Vertrauen liegen, das Hitler gegenüber der Wehrmacht empfand. Dies wäre insbesondere unter dem Eindruck des Attentats vom 20. Juli 1944 auf Hitlers Person verständlich.[3]

Herstellung der Fahnen und Standarten in der Zeit des „Dritten Reichs“

Die Entscheidung von 1936, neue Truppenfahnen einzuführen, stellte die Verantwortlichen vor nicht unerhebliche Probleme. Seit Beginn des Ersten Weltkriegs im Jahre 1914 wurden keinerlei derartige Fahnen mehr hergestellt. Der damals sehr bekannte Maler und Illustrator Paul Casberg wurde damit beauftragt, das Design für die neuen Fahnen und Standarten zu entwerfen. Casberg wurde mit großen Problemen konfrontiert, als er versuchte, erfahrene und geschickte Arbeitskräfte zu bekommen, welche die komplizierten, notwendigen Stickarbeiten übernehmen sollten. Frauen, die noch 1914 derartige aufwändige Arbeiten ausführen konnten, waren im Jahr 1936 nicht mehr in genügender Anzahl zu finden. Kenntnisse über diese Handwerkskunst waren inzwischen weitgehend verloren gegangen.

Die erste Aufgabe Casbergs bestand daher darin, die wenigen Experten auf diesem Gebiet ausfindig zu machen, die ihrerseits neue Kräfte ausbilden konnten. Um die Haltbarkeit der Fahnen und Standarten optimal zu gestalten, war es unvermeidbar, diese von beiden Seiten mit großem Aufwand zu besticken. In der Praxis wurden alle Elemente zunächst auf das Tuch vorgezeichnet und anschließend das seidene Fahnentuch senkrecht auf ein Holzgestell gespannt. Das Tuch wurde dann gleichzeitig von zwei Stickerinnen auf beiden Seiten bearbeitet. Die Stickereien wurden peinlich genau von oben nach unten abgearbeitet. Nach Fertigstellung einer Sektion wurde das Fahnentuch um eine im oberen Teil angebrachte Fahnenrolle aufgewickelt, um das Tuch ständig gespannt zu halten und damit jegliche Verzerrungen der Ornamentik zu vermeiden.

Trotz der Einführung von neuen, nationalsozialistischen Symbolen reichten die Wurzeln vieler Merkmale der neuen Fahnen und Standarten weit zurück in die Deutsche Militärgeschichte. Nicht nur die Größe der Fahnentücher, auch die Wahl der Farben war durch ältere Vorbilder mit beeinflusst. Die Fahnenstange, die Fahnenspitze, die Banderolen, die 74 Nägel um das Fahnentuch an der Stange zu befestigen und vieles andere mehr hatte ihren Ursprung in historischen Vorbildern.

Waffenfarben

Preußische Standarte vor 1807
Truppenstandarte für Artillerieverbändeen in der Grundfarbe Rot

Im Gegensatz zu den sehr unterschiedlich gefertigten Fahnen und Standarten früherer deutscher Heere, die aus vielen verschiedenen Emblemen, Farben und Mustern zusammengesetzt waren, zeigten diejenigen des „Dritten Reichs“ ein relativ einheitliches Grundmuster.

Um zwischen den verschiedenen Truppengattungen innerhalb des Heeres und auch der Luftwaffe unterscheiden zu können, wählte man bestimmte Farben als Unterscheidungsmittel. Diese Farben wurden jeweils als Hintergrundfarbe für die Truppenfahnen verwendet und korrespondierten mit den jeweiligen „Waffenfarben“. Dieses Unterscheidungsverfahren hatte seine Wurzeln bereits im Ersten Weltkrieg, wurde auch in der Reichswehr weitergeführt und gipfelte schließlich in seiner sehr komplexen Form innerhalb der Wehrmacht.

Das Deutsche Heer verfügte über folgende Waffenfarben, die auf den jeweiligen Truppenfahnen und -standarten Verwendung fanden: Weiß, Karminrot, Goldgelb, Zitronengelb, Bordeauxrot, Hellblau, Hellgrün, Schwarz und Altrosa. Nicht ganz sicher ist die Verwendung von Standarten in der Farbe Wiesengrün und unwahrscheinlich solche in der Farbe Kupferbraun.

Die Deutsche Luftwaffe unterschied lediglich die Waffenfarben Goldgelb, Karminrot und Goldbraun.

Marinelandeinheiten und Marineschulen unterschieden keine Waffenfarben. Ihre Fahnen wurden grundsätzlich auf mittelblauem Tuch gefertigt.

Zu diesem System existierten nur wenige Ausnahmen, wie etwa die Standarte des so genannten „Führerbegleitbataillons“ sowie die Fahnen der „Landespolizeigruppen“, die von diversen Heeres- und Fallschirmjägerverbänden sowie vom Regiment „General Göring“ verwendet wurden.

Symbolik

Der Adler

Darstellung des Adlers zur Zeit des Nationalsozialismus

Die Nationalsozialisten führten die jahrhundertealte Tradition des Adlers als Wappentier fort, ließen ihn jedoch in seinen Fängen eine aus Eichenlaub bestehende Girlande halten, die das Hakenkreuz – das Parteisymbol der NSDAP – enthielt. Diese Kombination, bestehend aus Adler und Hakenkreuz bildete das offizielle Staatssymbol des „Dritten Reichs“.

Die Form des Adlers beim Heer und der Marine der Wehrmacht („Wehrmachtsadler“) unterschied sich etwas vom „Parteiadler“, indem dieser mit herab gesetzten Schwingen präsentiert wurde. Auch die Luftwaffe verwendete unter dem Einfluss ihres Chefs Hermann Göring eine abgewandelte Form des Adlers, die traditionelle Elemente mit solchen der neuen politischen Bewegung vereinigen sollte.

In der einen oder anderen Form wurde der Adler auf fast allen militärischen Fahnen in der Zeit des „Dritten Reichs“ gezeigt.

Das Eiserne Kreuz

Von 1819 an zeigte man das Eiserne Kreuz auf verschiedenen Preußischen Kriegs- und Dienstflaggen. Ab 1867 wurde es in die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes und in die Kaiserliche Kriegsflagge von 1871 gesetzt. Sein traditioneller Gebrauch wurde zunächst während der Weimarer Republik und anschließend während des „Dritten Reichs“ sowohl als militärische Auszeichnung als auch als Symbol auf den Fahnen und Standarten der Deutschen Wehrmacht fortgesetzt.

Das Hakenkreuz

Das historisch sehr alte Symbol des Hakenkreuzes wurde als Abzeichen des Nationalsozialismus von Adolf Hitler persönlich ausgewählt. In Verbindung mit dem Adler findet man es auf fast allen Militärfahnen und -standarten des „Dritten Reichs“.

Eichenlaub

Die bekannteste Eigenschaft der Eiche ist das harte Holz, das der Stamm liefert. Wegen ihrer Fähigkeit ein hohes Alter zu erreichen und ihrer allgemeinen Stärke, symbolisierte dieser Baum traditionsgemäß positive Eigenschaften, die von Armeen besonders geschätzt wurden. Ein Kranz aus Eichenblättern repräsentiert Stärke und demzufolge wurde sie auf allen Fahnen und Standarten des „Dritten Reichs“ verwendet.

Lorbeerlaub

Eine Girlande aus Lorbeerlaub wurde schon im alten Griechenland als ein Zeichen des Sieges verwendet. Während die Fahnen und Standarten von Heer und Marine ausschließlich Eichenlaub zeigten, verwendete die Deutsche Luftwaffe als Symbol auch Girlanden aus Lorbeerlaub.

Fahnen und Standarten des Heeres

Nicht motorisierte Verbände der Pioniere, der Infanterie sowie Jäger- und Gebirgsjägereinheiten erhielten keine Standarten, sondern Fahnen, die aus einem quadratischen, an den Seiten 125 cm breiten Seidentuch bestanden. Die Standarten für motorisierte Verbände und Kavallerieverbände besaßen dagegen eine Länge von 75 cm und eine Höhe von 51 cm und waren am „fliegenden Ende“ mit einem 25 cm tiefen, „V-förmigem“ Ausschnitt versehen, dem so genannten „Husarenschnitt“. Sowohl Fahnen als auch Standarten waren „durchgestickt“, so dass auf der Rückseite das „gespiegelte“ Bild der Vorderseite zu sehen war.

Allen Truppenfahnen und -standarten gemeinsam war das Design. Das Zentrum des Tuchs zeigte einen in braun gehaltenen „Wehrmachtsadler“, der auf einem auf die Spitze gestellten Hakenkreuz saß. Dieser war in ein weißes Feld gesetzt, das von einer silberfarbenen Girlande aus Eichenblättern umrandet wurde. Unterlegt wurde diese Girlande durch ein schwarzes, fast das ganze Tuch ausfüllendes Eisernes Kreuz. In den vier äußeren Ecken des Tuchs befand sich je ein auf die Spitze gestelltes Hakenkreuz.

Die Truppenfahnen bzw. -standarten waren an drei Seiten mit einer doppelt aufgenähten Einfassung aus silberfarbigen Aluminiumfäden verziert. Diese besaßen eine Breite von 4,5 cm.

Die 3 Meter lange Fahnenstange bestand aus einem Stück Eichenholz, das Schwarz gestrichen und anschließend poliert wurde. Die Fahnenspitze wurde von einem silberfarbenen „Wehrmachtsadler“-Emblem gekrönt.

Die Länge der Standartenstange betrug 2,85 Meter. Diese wurde noch durch silberfarbene Standartenleisten verziert.

Unterhalb der Fahnenspitze befand sich eine 172 cm lange Fahnen- bzw. Standartenbanderole aus silberfarbenen, geflochtenen Aluminiumfäden. Diese war 4,6 cm breit und beidseitig von außen nach innen in schwarz, silber und rot eingefasst. An jedem Ende der Banderole befand sich eine je 18,2 cm lange, silberfarbene Quaste. Oberhalb dieser Quasten befanden sich je eine Metallplakette, auf der ein reliefierter „Wehrmachtsadler“, eine Eichenlaubverzierung, sowie das Datum 16. März 1935 zu sehen waren.

Fahnen des Heeres (Waffenfarben)

Fahnen des Heeres existierten in drei verschiedenen Waffenfarben:

Infanterieverbände: Weiß

Jäger- und Gebirgsjägerverbände: Mittelgrün

Pionierverbände: Schwarz

Bataillonsfahnen (Übersicht)

Bataillonsfahnen nicht motorisierter Verbände (Übersicht)
Heeresfahne Infanterie.svg Heeresfahne Jäger.svg Heeresfahne Pioniere.svg
Infanterie Jäger- und Gebirgsjäger Pioniere

Standarten des Heeres (Waffenfarben)

Standarten des Heeres existierten in zehn verschiedenen Waffenfarben:

Die Standarte für die Panzertruppe war Altrosa grundiert.

Die Standarte für Kavallerie-Verbände war Goldgelb grundiert.

Die Standarte für Artillerieverbände war Rot grundiert.

Die Standarte für Transport- und Versorgungsverbände war Hellblau grundiert.

Die Standarte für Nachrichtentruppen war Zitronengelb grundiert.

Die Standarte für motorisierte Infanterieverbände war Weiß grundiert.

Die Standarte für motorisierte Pionierverbände war Schwarz grundiert.

Die Standarte für motorisierte Jäger- und Gebirgsjägerverbände war Mittelgrün grundiert.

Die Standarte für die Nebeltruppen war Bordeauxrot grundiert.

Standarte für Schützen- und Kradschützenverbände

Die Waffenfarbe Wiesengrün diente den Schützen- und Kradschützenverbände bis zum Beginn des Krieges, als diese Farbe abgeschafft wurde. Die Verbände wurden zu diesem Zeitpunkt anderen Waffengattungen zugeordnet. Da dem 1. Bataillon des Schützen-Regiments 1 am 14. September 1936 eine neue Truppenstandarte zugewiesen wurde, darf davon ausgegangen werden, dass dieses Bataillon eine Standarte in der Grundfarbe Wiesengrün erhielt, die zu Beginn des Krieges abgelegt wurde.

Standarte für Aufklärungsverbände

Eine angeblich für Aufklärungsverbände hergestellte Standarte in der Grundfarbe Kupfer- oder Hellbraun wurde vermutlich nie verausgabt. Diese Verbände erhielten in der Regel Standarten, die der Waffenfarbe ihrer Einheit entsprachen. So erhielten z. B. Aufklärungsverbände von Panzertruppen eine Standarte in Altrosa und solche von Infanterieverbände eine in Weiß.

Bataillonsstandarten (Übersicht)

Bataillonsstandarten motorisierter Verbände und Kavallerie-Verbände (Übersicht)
Standarte Kavallerie.svg Standarte mot Infanterie.svg Standarte mot Pioniere.svg Standarte Artillerie.svg Standarte mot Schützen.svg
Kavallerie Infanterie Pioniere Artillerie Jäger- und Gebirgsjäger
Standarte Nachrichteneinheiten.svg Standarte Nebeltruppen.svg Standarte Panzertruppe.svg Standarte Versorgungstruppen.svg Standarte Schützen- und Kradschützen.svg
Nachrichtentruppen Nebeltruppen Panzertruppen Transport- und Versorgungsverbände Schützen- und Kradschützenverbände

Standarte des "Führerbegleitbataillons"

Standarte des "Führerbegleitbataillons"
Standarte FFB.svg Standarte Artillerie.svg
Rechte Seite Linke Seite

Die Aufgabe, die Person Adolf Hitlers zu schützen, war ursprünglich Angehörigen des Heeres vorbehalten. Dazu bestand ab 1938 eine mobilmachungsabhängige Sicherungskompanie, welche im Herbst 1939 zum „Führerbegleitbataillon“ erweitert wurde. Kommandant des Führerhauptquartiers, zugleich Kommandeur des Bataillons war anfangs Generalmajor Erwin Rommel.

Am 30. September 1939 wurde dem Bataillon eine einzigartige Truppenstandarte überreicht. Während einer Zeremonie im Kasernengelände des Regiments „General Göring“ in Berlin-Reinickendorf überreichte Hitler persönlich seinem neu geschaffenen Begleitbataillon die neue Truppenstandarte. In ihrem generellen Aussehen hatte sie zwar die Form einer Heeresstandarte, kombinierte jedoch auf ihrer rechten Seite das Design der so genannten „Führerstandarte“ mit dem auf der linken Seite befindlichen Äußeren einer Artilleriestandarte.

Es sei erwähnt, dass diese Standarte die einzige Ausnahme für die Regel darstellte, dass die Waffenfarbe der Einheit auch als Grundfarbe für die Standarte übernommen wurde. Die Karminrote Grundfarbe bedeutete nicht, dass das „Führerbegleitbataillon“ eine Artillerieeinheit war, vielmehr war Weiß die Waffenfarbe, die dem Bataillon als Infanterieeinheit zugewiesen wurde. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass der Designer der Standarte die Farbe Karminrot wählte, um farblich besser zum strahlenden Rot der rechten Seite („Führerstandarte“) zu passen.

Die linke Seite der Standarte entsprach in allem der Truppenstandarte, die bei Artillerieverbände verwendet wurden und war Karminrot grundiert.

Die rechte Seite der Standarte war der so genannten „Führerstandarte“, also der persönlich von Adolf Hitler benutzten Standarte, nachempfunden. Auf einem weiß grundierten, kreisförmigem Feld befand sich ein schwarzes, aufrecht stehendes Hakenkreuz. Um dieses Feld war eine Girlande aus goldfarbenen Eichenblättern angebracht. In den vier Ecken der Standarte befanden sich je zwei goldfarbene „Wehrmachtsadler“ bzw. zwei goldfarbene Adler in der Form des NSDAP-Partei-Adlers. Die rechte Seite war wie die linke Karminrot grundiert.

Alle weiteren Merkmale der Standarte entsprachen denjenigen der allgemeinen Heeresstandarten.

Fahne der ehemaligen Polizeigruppe „General Göring“

Fahne der ehemaligen Polizeigruppe „General Göring“, die ab 1936 von verschiedenen Infanteriebataillonen verwendet wurde

Nach den Artikeln des Versailler Vertrages wurde im Jahr 1919 längs des Rheins eine entmilitarisierte Zone eingerichtet. Das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches westlich des Rheins, sowie ein 50 Kilometer breiter Streifen östlich davon wurden zur "Entmilitarisierten Zone" erklärt. Danach war es deutschen Streitkräften nicht gestattet, in diesem Gebiet Truppen zu stationieren oder das Gebiet auch nur zu betreten. Diese Einschränkung galt jedoch nicht für Polizei-Regimenter. Um den Versailler Vertrag zu umgehen, wurden ab dem Jahr 1935 mehrere Polizeigruppen in Düsseldorf, Köln, Duisburg, Koblenz und einigen anderen Orten in dieser Zone stationiert.

Nachdem am 7. März 1936 deutsche Truppen die Entmilitarisierte Zone besetzt hatten, wurden mehrere Landespolizei-Abteilungen in Infanterie-Bataillone umgewandelt. Zur Erinnerung an ihren bis dahin geltenden Status als Polizei-Einheit wurde mehreren neu geschaffenen Bataillonen gestattet, ihre alten Landespolizei-Fahnen weiter zu führen. Im Einzelnen betraf diese Sonderregelung folgende Verbände:

  • Das 1. Bataillon der Infanterieregimenter 77–80
  • Das 2. Bataillon der Infanterieregimenter 37 und 81
  • Das 3. Bataillon der Infanterieregimenter 78 und 79

Die Truppenfahne bestand aus einem quadratischen Seidentuch, das eine Seitenlänge von 126 cm hatte und war dunkelgrün grundiert. Die Rückseite der Fahne war identisch mit der Vorderseite. Der Adler blickte ebenfalls zur Fahnenstange.

Im Zentrum der Fahne befand sich auf einem weißen, kreisförmigem Feld ein schwarzer, preußischer Adler, der ein Schwert sowie 3 Blitze in seinen Fängen hielt. Über dem Adler war in einem Spruchband das lateinische Motto „Pro Gloria et Patria“ (Für Ruhm und Vaterland) angebracht. Das weiße Feld wurde durch einen silberfarbenen Lorbeerkranz umsäumt. Diesem hinterlegt war ein großes, das gesamte Tuch umfassende, auf der Spitze stehendes, weißes Hakenkreuz. Dieses war am Rand schmal schwarz eingefasst. Die Schenkel des Hakenkreuzes wurden zum Fahnenrand hin gekürzt. In jeder der vier Fahnenecken befand sich eine silberfarbene Repräsentation einer brennenden Granate.

Die Fahnenstange und -spitze entsprach den Ausführungen, die allgemein im Heer gebraucht wurden.

Unterhalb der Fahnenspitze befand sich eine 172 cm lange Fahnenbanderole, die aus silberfarbenen Aluminiumfäden hergestellt worden war. Diese war durch dunkelgrüne Streifen eingefasst. Ein weiterer befand sich im Zentrum der 4,6 cm breiten Banderole, an deren Enden sich je eine in silberfarbenen und dunkelgrünen Streifen eingefasste Quaste befand. Anders als bei den übrigen Heeresbanderolen üblich, wurde keinerlei Plakette oberhalb der Quaste angebracht.

Standarte des Infanterieregiments 271

Standarte des Infanterie Regiments 271
(Vorder- und Rückseite)

Die SA-Standarte „Feldherrnhalle“ war vor dem Krieg eine der Elite-Einheiten der SA. Neben ihren vielen Sondertätigkeiten hatte sie auch die Aufgabe, die Ehrenwache vor dem in München befindlichen Gebäude Feldherrnhalle zu stellen. Auf Grund dieser Tatsache wurde dieser Standarte im September 1936 von Adolf Hitler persönlich der Titel „Feldherrnhalle“ verliehen. Ab Januar 1937 wurde die SA-Standarte der Kontrolle der Luftwaffe mit ihrem Chef Hermann Göring (der auch den SA-Rang eines Obergruppenführers hielt) übergeben. Bei Ausbruch des Krieges im September 1939 wurde die Einheit sowohl in reguläre Verbände der Luftwaffe, als auch in das Infanterie Regiment 271 des Heeres überstellt. Zur Erinnerung an ihre bis dahin geltende Zugehörigkeit zur SA, war es den Verbände dieses Regimentes gestattet, neben ihrer regulären weiß grundierten Infanterie Bataillons Fahne, die ursprüngliche Standarte der SA zu führen.

Die Standarte (der Ausdruck ist nicht gleichzusetzen mit den allgemeinen Standarten des Heeres, sondern betrifft hier die speziell in der SA und SS benutzen Fahnentypen), bestand aus einem rechteckigen, 70 x 60 cm großen, rot grundierten Tuch.

Auf der Vorderseite befand sich in einem weißen, kreisförmigem Feld ein aufrecht stehendes, schwarzes Hakenkreuz. Oberhalb bzw. unterhalb des Feldes waren in weißer Seidenstickerei die Worte „DEUTSCHLAND ERWACHE“ angebracht.

Die Rückseite war identisch mit der Vorderseite, die dort aufgebrachten Worte waren jedoch „NAT.SOZ. DEUTSCHE ARBEITERPARTEI“ bzw. „STURMABTEILUNG“.

Das Fahnentuch war an drei Seiten mit einer aus Wolle bestehenden schwarz-weiß-roten Einfassung versehen. An der oberen, nicht eingefassten Seite war durch eine Schlaufe eine kurze, hölzerne Stange geführt, die an ihren Enden jeweils mit einer hölzernen Eichel verdickt war. Das „frei hängende“ Fahnentuch wurde mit zwei Seidenschnüren am Namenschild befestigt.

Die 230 cm hohe Standartenstange wurde von einem goldfarbenen Adler gekrönt, der auf einem geflochtenen Kranz aus Lorbeerzweigen saß. Innerhalb des Lorbeerkranzes befand sich ein aufrecht stehendes, schwarzes Hakenkreuz.

Fahne des Grenadier-Regiments 134

Fahne des
Grenadier-Regiments 134

Im Zuge des erfolgreichen Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 wurden deren bewaffneten Streitkräfte rasch in die Wehrmacht eingegliedert. Dem Infanterie-Regiment Nr. 134 wurde gestattet, zusätzlich zur gewöhnlichen, weiß grundierten Infanterie-Fahne die so genannte „Hoch- und Deutschmeister“-Fahne, eine alte Traditionsfahne der kaiserlichen österreichischen Armee, zu führen. Diese Fahne wurde bereits seit 1868 vom „Hoch- und Deutschmeister“-Regiment Nr. 4 gezeigt. Die vom Infanterie-Regiment Nr. 134 benutzte Fahne war in allem diesem historischen Vorbild nachempfunden. Lediglich die Farbgebung des „Flammenrands“ wurde geändert. Dieser bestand in der alten TraditionsFahne aus Dreiecken in den Farben Gelb-Rot-Weiß-Schwarz.

Die Fahne bestand aus einem rechteckigen goldgelben Tuch, das auf beiden Seiten das identische Muster zeigte.

Im Zentrum der Fahne befand sich ein doppelköpfiger Adler, das Symbol der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Der Rand der Fahne war an drei Seiten mit einem 10 cm breiten Rand eingefasst. Dieser bestand aus einer Serie von 69 abwechselnd schwarz-weiß-rot gefärbten flammenartigen Dreiecken.

Die Fahnenstange, die vermutlich aus Eichenholz bestand, war in ihrer gesamten Länge mit diagonal und spiralförmig verlaufenden Bändern in den Farben Gelb, Rot, Weiß und Schwarz gefärbt. Die Fahnenspitze bestand aus einer goldfarbenen, nicht weiter verzierten Speerspitze.

Obwohl an der ursprünglichen kaiserlichen „Hoch- und Deutschmeister“-Fahne Banderolen in hellblauer Farbe angebracht waren, wurden solche nicht an der neuen Fahne verwendet.

Fahne des 3. (Jäger) Bataillons Infanterie Regiment 92

Truppenfahne des 3. (Jäger) Bataillons des
Infanterie Regiments 92

Um die traditionell guten Verbindungen zur Finnischen Armee zu stärken, wurde am 17. November 1941 durch das Oberkommando des Heeres beschlossen, dass das 3. Bataillon des Infanterieregiments 92 von diesem Zeitpunkt an den Titel 3. (Jäger) Bataillon bzw. Jägerbataillon „Finnland“ führen durfte. Mit diesem Titel sollte es in die historischen Fußstapfen des früheren Königlich Preußischen Reserve Jäger Bataillons Nr. 27 (Finnische Jäger) treten. Dem Jägerbataillon „Finnland“ war es gestattet, eine eigene Truppenfahne zu führen.

Die Truppenfahne entsprach im Wesentlichen der von Jäger- und Gebirgsjägerverbände benutzten Version auf hellgrünem Tuch, wies jedoch folgende Unterschiede auf:

Anstelle der in den Ecken der Fahne normalerweise angebrachten vier Hakenkreuze befanden sich vier Finnische Abzeichen. In der unteren linken und oberen rechten Ecke wurde das Finnische Staatswappen umgeben von Pinienzweigen gezeigt. In der oberen linken und unteren rechten Ecke befand sich je eine Repräsentation des so genannten „Finnischen Jäger Kreuzes“, einer Auszeichnung des früheren Reserve Jäger Bataillons Nr. 27 des Ersten Weltkriegs.

Fahnen der Luftwaffe

Wie beim Heer auch wurden die Truppenfahnen der Luftwaffe – bis auf wenige Ausnahmen – nach einem gemeinsamen Muster hergestellt.

Das quadratische Fahnentuch besaß eine Seitenlänge von 126 cm und war an drei Seiten mit silberfarbenen Aluminiumfäden verziert.

Im Zentrum der linken Seite der Fahne befand sich ein schwarzes Eisernes Kreuz, das auf ein weißes Feld gesetzt war. Um dieses Feld wurde kreisförmig eine Girlande aus silberfarbenem Eichenlaub geführt. An seiner Basis wurde diese Girlande mit silberfarbenen Bändern zusammengehalten. Von der vier Ecken der Fahne ausgehend erstreckten sich bis zur Girlande hin vier weiße, stilisierte Propellerblätter, die noch schwarz eingefasst waren. Jedes dieser Propellerblätter trug in seiner äußeren Ecke ein schwarzes, aufrecht stehendes Hakenkreuz.

Die rechte Seite entsprach der linken mit folgenden Ausnahmen: Anstelle des Eisernen Kreuzes befand sich im Zentrum der Fahne der „Luftwaffen-Adler“ in Silber, der auf einem auf die Spitze gestellten, ebenfalls silberfarbenen Hakenkreuz saß. Die Girlande bestand nicht aus Eichen- sondern aus Lorbeerblättern.

Die 3 Meter lange Fahnenstange bestand aus einem Stück Eichenholz, das Schwarz gestrichen und anschließend poliert wurde. Die Fahnenspitze wurde von einem silberfarbenen „Luftwaffenadler“-Emblem gekrönt.

Die unterhalb der Fahnenspitze befestigte Fahnenbanderole entsprach in allem der Ausführung, die auch beim Heer verwendet wurde. Anders als bei dieser wurde jedoch keine Metallplakette oberhalb der Quasten angebracht.

Fahne für Fliegende Verbände, Technische Schulen und Luftkriegsschulen

Die Fahne für diese Verbände war Goldgelb grundiert.

Fahne für Flak-Artillerie-Verbände und -Schulen

Die Fahne für diese Verbände war Karminrot grundiert.

Fahne für Luftwaffen-Nachrichten-Verbände und -Schulen

Die Fahne für diese Verbände war Goldbraun grundiert.

Fahne des 3. Bataillons des Fallschirmjäger-Regiments 1

Es existieren sowohl schriftliche als auch mündliche Berichte, dass dieses Bataillon mit einer Fahne in der Grundfarbe Grün ausgestattet wurde.

Da in diesem Regiment sowohl das 1. als auch das 2. Bataillon besondere Fahnen bzw. Standarten führen durften (s.u.), könnte es sein, dass diese Regelung auch für das 3. Bataillon zutraf und eine grün grundierte Luftwaffenfahne gebraucht wurde. Im „Normalfall“ wäre eine Goldgelb grundierte Fahne zu führen gewesen.

Fahnen der Luftwaffe (Rechte und linke Seite)
Lw Fahne Fliegende Einheiten VR.svg Lw Fahne Flak Artillerie VR.svg Lw Fahne Nachrichteneinheiten VR.svg Lw Fahne Fallschirmjäger VR.svg
Fliegende Verbände Flak-Artillerie Nachrichtenverbände III. Bataillon FJR 1

Fahne des 1. Bataillons des Regiments „General Göring“

Fahne des 1. Bataillons des Regiments „General Göring“

Die Ursprünge des Regiments „General Göring“ reichen zurück bis in das Jahr 1933 und dem damaligen Preußischen Innenminister Hermann Göring. Im Zuge von Sondereinsätzen aller Art wurde eine spezielle Polizeitruppe, die so genannte „Luftaufsicht“, herangezogen, die insbesondere für Fallschirmeinsätze ausgebildet war. In den folgenden Jahren wurde diese Truppe stark ausgebaut und mit dem Namen „Landespolizeigruppe General Göring“ versehen, bis sie schließlich am 1. April 1935 als reguläres Luftwaffenregiment „General Göring“ aufgestellt wurde.

Entgegen dem allgemeinen Erlass vom 21. April 1936, nach dem alle Luftwaffenverbände neue Truppenfahnen erhalten sollten, durfte dieses Regiment ihre ursprünglichen Landespolizeigruppen-Fahnen weiter führen.

Die Fahne des 1. Bataillons entsprach in allem der von einigen Heeresbataillonen geführten ehemaligen Fahne der „Landespolizeigruppe General Göring“ (s.o.) mit folgenden Ausnahmen:

Die Fahnenspitze bestand aus einem silberfarbenen Preußischen Polizeistern, in dessen Mitte sich ein auf der Spitze stehendes Hakenkreuz befand.

Direkt unterhalb der silberfarbenen Schleife des Lorbeerkranzes befand sich ein kleines Schild, das mit dem Emblem „Kreuz des Südens“ verziert war. Dieses Schild war schwarz eingefasst und durch ein schwarzes Kreuz in vier Teile geviertelt. Im oberen linken Feld befand sich eine rot grundierte Anordnung von fünf weißen Sternen, die das „Kreuz des Südens“ repräsentieren sollte. Das Schild war der so genannten Petersflagge, der Flagge der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft nachempfunden worden.

Fahne des 2. und 3. Bataillons des Regiments „General Göring“

Die Fahnen, die vom 2. und 3. Bataillon verwendet wurden, entsprachen derjenigen des 1. Bataillons mit folgenden Ausnahmen:

Die Fahnenspitze bestand aus dem allgemein in der Luftwaffe verwendeten „Luftwaffenadler“.

Die Fahne enthielt nicht das Emblem „Kreuz des Südens“.

Fahne des 1. Bataillons des Fallschirmjäger-Regiments 1

Die Fahnen dieses Bataillons entsprachen denjenigen der vom 2. und 3. Bataillon des Regiments „General Göring“ benutzten mit folgender Ausnahme:

Die Fahnenspitze bestand aus dem Preußischen Polizeistern.

Standarte des 2. Bataillons des Fallschirmjäger-Regiments I

Standarte des 2. Bataillons des Fallschirmjäger-Regiments I

Als im Jahr 1936 die erste Fallschirmjäger-Einheit aufgestellt wurde, bestand diese aus Freiwilligen, die ausschließlich von Heeresverbände stammten. Am 4. November 1938 wurde dem damaligen Heeres-Fallschirmschützen-Bataillon IV eine Heeresstandarte für motorisierte Infanterieverbände überreicht. Als die Einheit am 1. Januar 1939 vom Heer zur Luftwaffe wechselte und zum 2. Bataillon des Fallschirmjäger-Regiments 1 wurde, gestattete man dem Bataillon, die ursprüngliche Heeres-Infanterie-Standarte weiter zu führen.

Ehrenstandarte der „Legion Condor

Ehrenstandarte der "Legion Condor" (ohne Banderolen)
Legion Condor Links.svg Legion Condor Rechts.svg
Linke Seite Rechte Seite

Die „Legion Condor“ war eine auf Hitlers Befehl ab dem Jahr 1936 eingesetzte Formation, die sich aus Verbänden der aktiven Luftwaffe zusammensetzte und durch unabhängige Truppenteile der Wehrmacht (Panzer-, Nachrichten-, Transportverbände, Marine-, Ausbildungsverbände) ergänzt wurde, um General Franco im Spanischen Bürgerkrieg zu unterstützen und neue Waffen und Kampfverfahren im Kampf auszuprobieren.

Während ihrer gesamten Einsatzzeit in Spanien führte die Legion keine besondere Fahne. Im Verlauf der Siegesparade im April 1939 in Barajas überreichte General Franco der Deutschen Einheit eine besondere Standarte, die speziell zu diesem Zweck in Spanien hergestellt worden war. Mit Rückkehr der Legion Condor nach Deutschland wurde diese „Ehrenstandarte“ auch bei Siegesparaden in Hamburg und Berlin präsentiert. Nachdem die Legion wieder aufgelöst worden war, wurde die Standarte schließlich in der so genannten „Standartenhalle“ des Reichsluftfahrtministeriums in Berlin ausgestellt. Mit dem Fall von Berlin im Mai 1945 erbeutete die „Rote Armee“ neben vielen anderen Fahnen und Standarten der Wehrmacht auch die „Ehrenstandarte“ der „Legion Condor“, wo sie noch heute im „Zentralen Museum der Sowjetischen Streitkräfte“ in Moskau zu sehen ist.

Das seidene Standartentuch, auf dem verständlicherweise die spanischen Farben Rot und Gelb überwogen, besaß eine Breite von 53 cm und eine Höhe von 52 cm. Drei Seiten der Standarte waren mit goldgelb gefärbten Fransen verziert.

Im Zentrum der linken Seite der Standarte befand sich ein Eisernes Kreuz, auf dem ein Deutscher „Luftwaffenadler“ angebracht war. Dem Eisernen Kreuz hinterlegt war ein gelbes diagonales Kreuz, das vier stilisierte Propellerblätter darstellen sollte. In den Ecken des Standartentuchs befanden sich vier unterschiedlich Embleme:

  • Ein silberfarbener „Luftwaffenadler“
  • Das Staatswappen Spaniens in der Ausführung von 1938
  • Die silberfarbenen Buchstaben L.C., was für „Legion Condor“ stand
  • Das Symbol der spanischen Falange-Partei in Form von fünf roten Pfeilen gehalten von einem Joch.

Die rechte Seite der Standarte war identisch mit einer spanischen Regimentsfahne und zeigte die spanische Nationalflagge in den Farben rot-gelb-rot auf der sich im Zentrum das Staatswappen in der Form von 1938 befand.

Das Standartentuch wurde an der braunen Standartenstange mit fünf je 6 cm breiten Tuchschlaufen befestigt. An der Stangenspitze war ein 12,5 cm hoher und 24 cm breiter, bronzefarbener „Luftwaffenadler“ angebracht.

Unterhalb der Spitze befanden sich zwei mit gelben Schnüren befestigte Standartenbanderolen. Zum einen eine in den spanischen Farben rot-gelb-rot gehaltene, sowie eine weitere in gelb-weiß-rot-gelb-rot-weiß-gelb gefärbte Banderole, die dem Trageband der „Spanischen Militär Medaille“ entsprach. Diese Medaille in Silber war auch am Ende der zweiten Banderole angebracht.

Fahnen der Marine

Fahne für landgestützte Marineverbände
Marinefahne links.svg Marinefahne rechts.svg
Linke Seite Rechte Seite

Die erste Truppenfahne, die an eine landgestützte Marineeinheit im „Dritten Reich“ verliehen wurde, übergab man am 14. September 1936 während des 8. Parteitags der NSDAP in Nürnberg der entsprechenden Einheit. Derartige Marine-Truppenfahnen wurden zu verschiedenen Zeitpunkten an Verbände von Marine-Artillerie-Bataillonen, landgestützten Marine-Stamm-Verbände sowie diversen Marine-Schulen übergeben.

Die Fahnen bestanden aus einem mittelblauen quadratischen Seidentuch mit einer Seitenlänge von 126 cm. Sie waren an drei Seiten mit goldfarbenen Fransen verziert, die eine Breite von 4,5 cm aufwiesen.

Im Zentrum der linken Fahnenseite befand sich ein schwarzes, auf der Spitze stehenden Hakenkreuz. Dieses war von einer goldfarbenen Girlande aus Eichenblättern umgeben. Ausgehend von den vier Ecken der Fahne befanden sich vier weiße, gold eingefasste, stilisierte Propellerblätter, die sich bis zum Rand der Girlande erstreckten. In den vier äußeren Ecken des Tuchs befanden sich vier Abzeichen. In der oberen linken und unteren rechten Ecke war ein goldfarbener Anker abgebildet, während die verbleibenden Ecken jeweils ein Eisernes Kreuz schmückte.

Die rechte Fahnenseite entsprach der linken mit folgenden Ausnahmen:

Im Zentrum des Tuchs befand sich anstelle eines Hakenkreuzes ein Eisernes Kreuz.

In zwei der Ecken der Fahne befanden sich anstelle des Eisernen Kreuzes jeweils ein goldfarbener „Wehrmachtsadler“.

Die 3 m lange Fahnenstange bestand aus Eichenholz, war schwarz gestrichen und wurde anschließend poliert. Die Fahnenspitze bestand aus einem Wehrmachtsadler aus Messing, der vergoldet war.

Die unterhalb der Fahnenspitze angebrachte Fahnenbanderole entsprach den Ausführungen, die auch im Heer Verwendung fand. Jedoch wurde die oberhalb der Quasten befindliche Metallplakette in einer goldfarbenen Version gezeigt. Das kürzere Ende der Banderole trug eine Plakette mit dem Datum 16. März 1936, während das längere Ende das Datum 16. März 1935 aufwies.

Die Rückseiten der Plaketten, auf denen keinerlei Symbole oder Aufschriften zu sehen waren, durfte während des Krieges von Marineoffizieren, die größere Verbände befehligten, mit Gravuren versehen werden. Dort wurden wichtige Daten dieser Verbände, z. B. von Seeschlachten, eingetragen.

Fahnen und Standarten der Waffen-SS und ausländischer Verbände, die direkt der Wehrmacht unterstellt waren

Siehe Hauptartikel: Truppenfahne (Waffen-SS)

Fahnen- und Standartenspitzen

Die Fahnen- bzw. Standartenspitzen waren in der Wehrmacht ziemlich einheitlich gestaltet. Dabei wurden folgende unterschieden:

  • Beim Heer betrug die Höhe der Spitze, einschließlich des Schaftes 28,6 cm. Die Spitze bestand aus hellem, silberfarbenem, geschliffenem und poliertem Aluminium. Sie besaß eine größte Breite von 11,5 cm. Der Schaft hatte eine Höhe von 7,6 cm, einen größten Durchmesser von 4 cm und war leicht konisch geformt. Der silberfarbene Wehrmachtsadler innerhalb des zugespitzten Rahmens besaß eine Höhe von 11,7 cm und eine Spannweite von 8,6 cm. Das unterhalb des Adlers auf der Spitze stehende Hakenkreuz hatte eine Seitenlänge von 3,1 cm. Wie bei allen Truppenfahnen und -standarten üblich, blickte der Adler stets nach vorne.
  • Die Fahnenspitze bei der Luftwaffe bestand ebenfalls aus einer silberfarbenen Aluminium-Legierung. Anders als bei Heer und Marine hatte diese jedoch die dreidimensionale Form eines fliegenden Adlers mit ausgebreiteten Schwingen. In seinen Fängen hielt der Adler ein kleines silberfarbenes Hakenkreuz, das zwischen zwei Eichenblättern ruhte.
  • Die Fahnenspitze bei der Marine entsprach in ihrem Aussehen derjenigen des Heeres. Jedoch bestand sie aus vergoldetem Messing.
  • Die Fahnenspitze des 1. Bataillons des Regiments „General Göring“, sowie des 1. Bataillons des Fallschirmjäger-Regiments 1 bestand aus dem ursprünglich an der Fahne der „Landespolizeigruppe General Göring“ angebrachten Preußischen Staatspolizei-Stern, in den ein kleines Hakenkreuz gesetzt wurde.
  • Die Fahnenspitze der TraditionsFahne des Regiments 134 „Hoch- und Deutschmeister“ hatte die Form einer goldfarbenen, breit ausgeformten Speerspitze, die nicht weiter verziert war.
  • Die Fahnenspitze der Standarte der „Legion Condor“ bestand aus einem bronzefarbigem „Luftwaffenadler“, der sich im Flug befand. Er war 12,5 cm hoch und besaß eine Spannweite von 24 cm. In seinen Fängen hielt er ein bronzefarbiges Hakenkreuz, das zwischen zwei Eichenblättern ruhte.

Fahnen- und Standartenträger der Wehrmacht

Brust- und Ärmelschilde

Schon seit dem Jahr 1806 war es in der Deutschen Armee üblich, dass diejenigen Soldaten, die als besonders tapfer und mutig galten, die Ehre hatten, die Truppenfahne der Einheit tragen zu dürfen. Vor dem Jahr 1898 besaßen diese Fahnenträger keinerlei besondere Abzeichen, jedoch wurde durch „Allerhöchste Kabinetts-Order“ vom 15. Juni 1898 angeordnet, dass Fahnenträger der Armee von nun an besondere Ehrenzeichen tragen sollten. Diese Ehrenzeichen bestanden aus einem wollenen Ärmelabzeichen, das auf dem rechten Oberarm der Uniform angebracht wurde sowie einem metallenen Brustschild, der um den Hals gehängt wurde. Diese Praxis wurde bis zum Jahr 1919 aufrecht gehalten, als man in der Weimarer Republik die Kennzeichen abschaffte.

Die Nationalsozialisten führten die alte Tradition jedoch 1933 wieder ein, und in den ersten drei Jahren erhielten Fahnenträger die alten kaiserlichen Insignien wieder zugewiesen. Mit dem „Fahnendekret“ vom 4. August 1936 wurden für Fahnenträger neue Symbole eingeführt, die aber an die alte Tradition anknüpften. Die Kennzeichen bestanden aus einem metallenen Ringkragen, der an einer Halskette befestigt war (Ausnahme: Fahnenträger von Marine-Verbände, die keinen Ringkragen trugen) sowie einem Ärmelschild aus Tuch, auf dem ein besonderes Design aufgestickt war. Während der Brustschild nur bei Tragen einer Fahne angelegt wurde, waren die Ärmelschilde fest mit den Uniformen der Fahnenträger verbunden. Grundsätzlich war auf ihnen das Abbild der jeweiligen Truppenfahne mit der entsprechenden Waffenfarbe zu sehen.

Trageschärpen

Trageschärpe des Heeres (hier für die Nebeltruppen)
Trageschärpe der Luftwaffe (hier für die Nachrichtentruppe)

Die erste für das Deutsche Heer eingeführte Trageschärpe stammt aus dem Jahr 1901 und wurde durch einen persönlichen Erlass des Deutschen Kaisers befohlen. Jede der Schärpen war farblich individuell an die Farbe der jeweiligen Uniformknöpfe angepasst und besaß am unteren Ende einen Tragebecher aus rotem Russischem Leder.

In der Wehrmacht wurden unterschiedliche Schärpen benutzt:

  • Das Heer unterschied Schärpen für Kavallerie-Verbände und solche für „unberittene Truppen“, also den Großteil des Heeres. Der eigentliche Unterschied zwischen diesen Schärpen bestand in den bei der Kavallerie-Schärpe im unteren Teil zusätzlich angebrachten Karabinerhaken. Diese wurden mit einem speziellen Lederstreifen, auf dem ein Tragebecher sowie einen Tragring angebracht war, verbunden.
    • Alle Schärpen wurden aus Saffianleder gefertigt und waren an beiden Seiten mit einer 4 cm breiten Verzierung aus silberfarbenen Aluminium-Fäden versehen. Der sich in der Mitte befindliche Stoffstreifen korrespondierte in seiner Färbung mit der Waffenfarbe der jeweiligen Einheit, so besaßen z. B. Infanterie-Verbände einen Mittelstreifen in Weiß, Nebeltruppen dagegen einen in Bordeauxrot. Am unteren Ende der Schärpe befand sich ein 24 cm langer schwarzer Lederstreifen, auf dem ein 7 cm langer Becher angebracht war. Dieser trug das untere Ende der Fahnen- bzw. Standartenstange.
  • Die Schärpen der Luftwaffe entsprachen in allem denjenigen des Heeres, jedoch war der untere Lederstreifen nebst Becher braun gefärbt.
  • Die Schärpen der Marine gab es in zwei Ausführungen. Die „normale“ Ausführung entsprach den Schärpen des Heeres, jedoch waren die Aluminiumverzierungen in goldfarbener Version angebracht. Der in der Mitte befindliche Stoffstreifen war grundsätzlich von mittelblauer Farbe. Die „einfache“ Ausführung bestand aus einem einfachen braunen oder auch schwarzen Lederstreifen, der keinen farblich abgesetzten Mittelstreifen sowie Aluminiumverzierungen besaß.
  • Die Schärpen des Regiments „General Göring“ und solcher Verbände, die die ehemalige Fahne der „Polizeigruppe General Göring“ führen durften, entsprachen denjenigen der Luftwaffe, jedoch war der mittlere Stoffstreifen dunkelgrün gefärbt.
  • Die Schärpe der „Legion Condor“ wurde nur während der Siegesparaden in Spanien und Deutschland kurzfristig verwendet und war im Wesentlichen in den „spanischen“ Farben gelb und rot gehalten.
  • Es sei erwähnt, dass Fahnenträger des Grenadierregiments 134 „Hoch- und Deutschmeister“ die Fahnen ohne die Hilfe einer Schärpe trugen. Auch führten sie keinerlei Ringkragen oder Ärmelschild. Dies hatte seinen Grund in historischen Vorbildern der Kaiserlich-Österreichischen Armee.

Projektierte Gedenkbanderolen

Banderole "Sudetenland"
Banderole "Memel"
Banderole "Österreich"
Banderole "Böhmen und Mähren"

Während des Jahres 1939 wurde von Adolf Hitler befohlen, dass diejenigen Verbände , die an bestimmten militärischen Operationen teilgenommen hatten, mit besonderen Gedenkbanderolen ausgestattet werden sollten. Dies betraf die „Einmärsche“ nach Österreich, ins Sudetenland, nach Böhmen und Mähren sowie in das Memelgebiet. Obwohl das Oberkommando der Wehrmacht exakte Regulationen über die geplante Verleihung dieser Banderolen nach dem Ende des Krieges ausgab, wurden keine mehr hergestellt. Trotzdem wurden die genauen Spezifikationen bekannt gegeben.

Die Längen aller Banderolen sollten für Wehrmachtsfahnen 100 cm bei einer Breite von 15 cm sein, während Standarten mit 60 cm langen bzw. 10 cm breiten Banderolen ausgestattet werden sollten.

Für den Anschluss Österreichs sollte die Banderole die Farben des Tragebands der Erinnerungsmedaille vom 13. März 1938 zeigen, ein breites rotes Band, das auf beiden Seiten schmal in den Farben weiß-schwarz-weiß eingefasst war. Dies war eine Kombination der Farben Deutschlands und Österreichs. Eine weiße Aufschrift auf der Banderole sollte das Datum 13. März 1938 zeigen.

Für die „Angliederung“ des Sudetenlands sollte die Banderole die Farben des Tragebands der Erinnerungsmedaille vom 1. Oktober 1938 zeigen, ein Band in den Farben schwarz-rot-schwarz, das beidseitig schmal weiß eingefasst war. Die Farben Schwarz, Rot und Schwarz waren die Farben des Sudetenlandes. Eine Aufschrift auf der Banderole sollte „Sudetenland 1. Oktober 1938“ lauten.

Zur Erinnerung an die vollständige Besetzung der Tschechoslowakei war eine gleichfarbige Banderole geplant. Um diese von der „Sudetenlandbanderole“ unterscheiden zu können, sollte am unteren Ende der Banderole eine bronzefarbige Spange, die ein Abbild der „Prager Burg“ (Hradschin) zeigen sollte, befestigt werden. Eine Aufschrift war nicht geplant.

Die Angliederung des Memelgebietes von Litauen wurde der Deutschen Kriegsmarine als „besonders ehrenhaftes Verhalten“ angerechnet. Zur Erinnerung an die Landung und den Einmarsch in das Memelgebiet war eine Banderole geplant, die die Farben des Tragebands der Erinnerungsmedaille vom 22. März 1939 zeigen sollte. Ein zentrales grünes Band wurde beidseitig durch ein weißes und rotes eingefasst. Dieses wurde an den Rändern nochmals durch ein schmales weißes Band abgeschlossen. Die Banderole sollte die goldfarbene Aufschrift „Memel 22. März 1939“ tragen.

Die Siegesparade der Roten Armee in Moskau

Als die Truppen der Roten Armee im April 1945 Berlin stürmten, erbeuteten sie in der zerstörten Stadt unter anderem auch die Exponate verschiedener staatlicher Museen. Darunter befanden sich auch zahlreiche der seit September 1944 dort befindlichen deutschen Truppenfahnen und -standarten, die das alliierte Bombardement unbeschadet überstanden hatten und schließlich in die sowjetische Hauptstadt verbracht wurden.

Am 23. Juni 1945 wurde durch eine Order Stalins eine Siegesparade für den folgenden Tag befohlen. Am Morgen des 24. Juni 1945 versammelten sich die Truppenverbände auf dem Roten Platz. Nach der Inspektion der versammelten Kräfte durch Marschall Schukow und Marschall Rokossowski und einem anschließenden Truppenvorbeimarsch, erschienen nach einem Trommelwirbel um 9.55 Uhr Ortszeit 200 russische Soldaten, die insgesamt 200 erbeutete deutsche Truppenfahnen und -standarten trugen. Diese wurden bald in einer Linie präsentiert und anschließend gesenkt, so dass die Fahnenspitzen und das Tuch den Boden berührten. An erster Stelle befand sich (allerdings ohne das Tuch) die Standarte der Leibstandarte SS Adolf Hitler mit ihrem auffälligen Namenschild. Der offizielle Sprecher der Roten Armee verkündete, dass die Banner, die dort getragen werden, mit ihren gesenkten Fahnenstangen und dem Seidentuch, das nun den Boden berührt, den Roten Platz zu kehren scheinen. Dies sei die politische Exekution des Faschismus.

Später wurden die Fahnen – wie durch Dokumentarfilmaufnahmen belegt ist – von ihren Trägern mit einer bewusst verächtlichen Geste vor dem Lenin-Mausoleum auf dem Roten Platz „in den Staub“ geworfen. Nach Ende der Veranstaltung wurde dieser Bereich des Roten Platzes in demonstrativer Weise speziell gereinigt und desinfiziert.

Nach Beendigung der Siegesparade wurden die Fahnen nicht, wie vielfach behauptet, verbrannt, sondern in die Fahnenhalle des Zentralmuseums der russischen Streitkräfte verbracht, wo sie noch heute ausgestellt sind.[4]

Rechtshinweise

In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung von Symbolen des „Dritten Reichs“ strafbar unter den §§ 86, 86a StGB.

Verboten ist sowohl das Verbreiten der genannten Kennzeichen als auch das öffentliche Verwenden sowie das Verwenden in einer Versammlung (Abs. 1 Nr. 1). Ebenso sind entsprechende Vorbereitungshandlungen, namentlich das Herstellen, das Vorrätighalten sowie das Ein- und Ausführen strafbar (Abs. 1 Nr. 2).

Ausgenommen hiervon sind Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB).

Siehe auch

Literatur

  • Brian Leigh Davis: Flags & standards of the Third Reich, Macdonald & Jane´s, London 1975, ISBN 0356048799
  • Davis/McGregor: Flags of the Third Reich, Vol. 1: Wehrmacht, Osprey Military, Men-at-Arms-Series Nr. 270, London, 1994, ISBN 1-85532-446-6
  • Rueddenklau/Günther: Die Fahnen und Standarten des deutschen Heeres 1936-1944, Druffel & Vowinckel, 2005, ISBN 3806111669

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Heeres-Verordnungsblatt 16. Ausgabe vom 27. März 1944, Teil B, Blatt 7
  2. Schreiben des Chefs der Heeresrüstung und Befehlshabers des Ersatzheeres vom 16. September 1944
  3. DAVIS/MCGREGOR: Flags of the Third Reich, Vol. 1, S. 17, Reed International Books, London 1994, ISBN 1855324466
  4. Deutsch-Russisches Museum Berlin-Karlshorst: Unsere Russen - Unsere Deutschen. Bilder vom Anderen 1800 bis 2000. Ch. Links Verlag, Berlin 2007, ISBN 3861534606, S. 224 bis 225.

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