- Fahrsteiger
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Der Steiger ist eine Aufsichtsperson im Bergbau. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist der erfolgreiche Besuch einer Bergfachschule (Technikerschule), einer Bergschule (Fachhochschule) oder eines Studiums an einer technischen Hochschule und die Bestellung als Aufsichtsperson durch eine Bergbehörde.
Er trägt Verantwortung für einen Teil des Bergwerks und die ihm unterstellten Personen.
Man unterscheidet zwischen Elektrosteiger, Maschinensteiger, Wettersteiger, Vermessungssteiger und bergmännischen Steigern wie Abbausteiger und Fördersteiger. Einzelne Beförderungsstufen in diesem Beruf sind: Grubensteiger (oder einfach "Steiger"), Reviersteiger, Fahrsteiger und Obersteiger. An der Spitze der Stufen steht der Betriebsführer.
Auch im 19./20. Jahrhundert führte ein Steiger in der Regel eine Schicht innerhalb eines Revieres. Unter ihm standen noch Aufseher und Vorarbeiter. Früher war der Steiger ein Beamter der Bergbehörde und gewährleistete die Präsenz des Staates vor Ort. Eine Ausbildung an einer Bergschule war bereits damals nötig.
Der Steiger wird in einem sehr populären Bergmannslied, dem Steigerlied (Glückauf, Glückauf; der Steiger kommt,...), besungen.
Literatur
- Helmuth Trischler: Steiger im deutschen Bergbau - Zur Sozialgeschichte der technischen Angestellten 1815-1945. Beck, München 1986, ISBN 3-406-32995-0
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