- Famulatur
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Die Famulatur (von lat. famulus = Gehilfe) ist in Deutschland ein durch die Approbationsordnungen für werdende Ärzte und Apotheker vorgeschriebenes Praktikum von viermonatiger (Medizin) bzw. achtwöchiger (Pharmazie) Dauer. Die Famulatur darf nicht während der Vorlesungszeit absolviert werden.
Medizin
Die Famulatur bei Medizinstudenten dauert vier Monate und muss in Form einer praktischen Tätigkeit in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis absolviert werden.
Die Famulatur ist zwischen dem Ersten und Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten. Nach der Approbationsordnung müssen zwei Monate in einem Krankenhaus und ein Monat in einer Arztpraxis absolviert werden. Die Ableistung des weiteren Monats kann wahlweise in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis geschehen.
Famulaturen in der Ambulanz einer Klinik, einer Poliklinik oder einer Notaufnahme können als Praxisfamulatur anerkannt werden. Je nach Universität und Bundesland besteht teilweise auch die Möglichkeit, eine Famulatur in bestimmten klinisch-theoretischen Universitätsinstituten (z. B. Rechtsmedizin, Pathologie, Pharmakologie oder Mikrobiologie) als Äquivalent einer Praxisfamulatur anerkennen zu lassen. In manchen Bundesländern werden derartige Famulaturen nur für den Wahlmonat angerechnet.
Famulaturen können auch unterteilt werden, wobei der kleinste Famulaturabschnitt je nach Bundesland eine gewisse Mindestdauer aufweisen muss. Diese beträgt z. B. in Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg 14 Tage, in Hessen hingegen 30 Tage.
Pharmazie
Auch für Pharmaziestudenten schreibt die Approbationsordnung eine Famulatur vor, die zweimal vier Wochen dauert und zwischen Studienbeginn und erstem Staatsexamen durchgeführt werden muss. Die Famulatur dient dazu, den Studenten mit pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut zu machen. In zweiter Linie soll er auch die Organisation, die Betriebsabläufe, die Rechtsvorschriften für Apotheken und die Fachsprache kennenlernen.
Mindestens vier Wochen müssen unter Anleitung und in Verantwortung eines Apothekers in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet werden, die übrigen vier Wochen können auch in einer Krankenhausapotheke, in einer Bundeswehrapotheke, in der pharmazeutischen Industrie oder bei einer amtlichen Arzneimitteluntersuchungsstelle durchgeführt werden. Auch eine Famulatur im europäischen Ausland ist möglich.pharmazeutisch-technische Assistentenen sind von einer Famulatur befreit.Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und Apothekerassistenten werden nicht mehr ausgebildet bzw.neu anerkannt.
Weblinks
- Gesetzestext der ÄAppO § 7 zur Famulatur
- Famulantenaustausch über die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland
- Pflichtfamulatur in Österreich
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