- Aktuelle Stunde (Parlament)
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Eine Aktuelle Stunde findet in Parlamenten wie dem Deutschen Bundestag statt. Sie behandeln in der Öffentlichkeit diskutierte Themen oder schließen sich einer Debatte an, zu der eine Fraktion weiteren Diskussionsbedarf anmeldet. Die Redezeiten der Abgeordneten dürfen eine festgelegte Zeit nicht überschreiten.
Meist dauern Aktuelle Stunden länger als eine Stunde, da eventuelle Redezeiten von Mitgliedern der Regierung in der Zeitmessung nicht berücksichtigt werden.
Deutscher Bundestag
Für den Deutschen Bundestag wird die Aktuelle Stunde in § 106 Abs. 1 sowie in Anlage 5 der Geschäftsordnung (GOBT) geregelt. Nach der Legaldefinition handelt es sich dabei um eine „Aussprache über ein bestimmt bezeichnetes Thema von allgemeinem aktuellen Interesse in Kurzbeiträgen von fünf Minuten“. Die Aktuelle Stunde muss entweder im Ältestenrat vereinbart worden sein oder von einer Fraktion bzw. von fünf Prozent der Mitglieder verlangt worden sein.
Eine Aktuelle Stunde kann direkt im Anschluss an eine Fragestunde beantragt und durchgeführt werden. Wird die Aktuelle Stunde unabhängig von einer Fragestunde verlangt, so muss dies bis spätestens 12 Uhr des Vortages gegenüber dem Bundestagspräsidenten geschehen.
Pro Tag wird nur eine Aktuelle Stunde durchgeführt. Die Dauer der Aussprache ist auf eine Stunde festgelegt. Spricht ein Redner kürzer als fünf Minuten, so verkürzt sich die Aussprache um die nicht in Anspruch genommene Zeit.
Die Redezeit von Mitgliedern der Bundesregierung, des Bundesrates sowie ihren Beauftragten beträgt dreißig Minuten und wird nicht auf die Dauer der Aussprache angerechnet. Überschreiten die Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrates oder deren Beauftragte ihre Redezeit, so verlängert sich die Aktuelle Stunde um dreißig Minuten.
Falls ein Mitglied der Bundesregierung, des Bundesrates oder ein Beauftragter zum Ende der Aktuellen Stunde das Wort ergreift, dass eine fünfminütige Erwiderung nicht mehr möglich wäre, so können fünf Prozent der Mitglieder bzw. eine Fraktion verlangen, dass zusätzlich noch je ein Sprecher jeder Fraktion das Wort erhält.
Die Aktuelle Stunde wird von einem der Mitglieder eröffnet, die die Aussprache verlangt haben. Die übrige Reihenfolge wird gemäß § 28 GOBT durch den Bundestagspräsidenten bestimmt.
Viele Aktuelle Stunden werden live vom Fernsehsender Phoenix übertragen. Außerdem werden Plenarprotokolle gefertigt, die auch im Internet abrufbar sind, z.B. zur Aktuelle Stunde über den „I love you“-Virus. [1]
Weblinks
- Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT)
- Internet-Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages
Einzelnachweise
- ↑ Plenarprotokoll 14/102 S. 9541–9559
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