- Faustrecht
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Das Faustrecht ist eine in früheren Jahrhunderten existierende, als überholt geltende Rechtsordnung im objektiven Sinn („Das Recht des Stärkeren“), in welcher der Einzelne seine Ansprüche anderen gegenüber selbst durchsetzt. Als Rechtsinstitut zur eigenmächtigen Durchsetzung bestehender Rechte dominierte das Faustrecht weite Teile des Mittelalters, bis es zunächst in den Städten, später v.a. im Zuge der Territorialstaatsbildung allgemein zu einer Prädominanz der herrschaftlichen bzw. staatlichen Gewalt kam, die den Berechtigten auf die gerichtliche Durchsetzung seiner Ansprüche verwies. Der Klagspiegel, als wichtigstes Rechtsbuch des ausgehenden Mittelalters, verpönte bereits jegliche Form des Faustrechts aufs Schärfste.
Der Film verwendet dieses Sujet gerne im Western-Genre. Ein anderer Vertreter des Faustrechtes ist auch Götz von Berlichingen in Johann Wolfgang von Goethes gleichnamigen Drama sowie Michael Kohlhaas, in der nach ihm betitelten Novelle von Heinrich von Kleist.
Das Ausüben von Faustrecht ist nunmehr kein zustehendes Recht im subjektiven Sinne, sondern Missachtung gültiger Rechtsnormen.
Der Begriff des Faustrechts wird häufig von Kritikern des Anarchismus verwendet, um auf das Problem der Rechtsfindung und -durchsetzung in einer libertären Gesellschaft hinzuweisen. Anhänger einer staatsfreien Gesellschaft verweisen demgegenüber auf das Naturrecht.
Historisch war die gesellschaftliche Akzeptanz von Blutrache oder dem mittelalterlichen System der Fehde ein Zeichen von Faustrecht. Heute ist hiervon nur noch das Recht zur Notwehr ein Überbleibsel in unserer Rechtsordnung.
Siehe auch: Recht, Selbstjustiz
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