- Ferdinand (Hessen-Homburg)
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Ferdinand von Hessen-Homburg
Ferdinand Heinrich Friedrich (* 26. April 1783 in Homburg vor der Höhe; † 24. März 1866 ebenda) war letzter Landgraf von Hessen-Homburg.
Leben
Er war der fünfte Sohn von Landgraf Friedrich V. und seiner Frau Karoline von Hessen-Darmstadt, einer Tochter des Landgrafen Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt und Henriette Karoline von Pfalz-Zweibrücken, der großen Landgräfin.
Im Jahre 1800 trat er 17-jährig in das österreichische Kürassierregiment »Karl von Lothringen« ein. Nach zeitgenössischen Berichten besaß er »die Idealgestalt eines Panzerreiters«. Auf allen Schlachtfeldern der napoleonischen Kriege war er zu finden und wurde mehrfach schwer verwundet. Nach der Völkerschlacht bei Leipzig verlieh ihm Kaiser Franz die höchste Auszeichnung der österreichischen Armee, den Maria Theresia-Orden. 1822 schied er aus dem aktiven Militärdienst mit dem Rang eines Generals der Kavallerie (Feldzeugmeister) aus.
Ferdinand, der niemals heiratete, wurde »sehr alt und sehr reaktionär« (Herbert Rosendorfer). Er bewohnte mit seinem Leibjäger ein bescheidenes Nebengebäude des Homburger Schlosses (die Orangerie) und widmete sich seinen Leidenschaften, der Jagd und dem Studium der römisch-germanischen Zeit des Taunus. Am 8. September 1848 trat er - nach dem Tode seines Bruders, Landgraf Gustav - die Regierung an. Mit eiserner Sparsamkeit, wie er sie selbst vorlebte, wurde Schuld um Schuld abgetragen, um die zerrütteten Finanzen Hessen-Homburgs in den Griff zu bekommen. Ein Gutteil trug das noch unter seinem Bruder, Landgraf Philipp, konzessionierte Spielcasino der Brüder François und Louis Blanc bei. Die Revolution von 1848 machte auch vor dem kleinen Hessen-Homburg nicht halt und so berief Ferdinand auf das Verlangen des Landes im April 1849 einen konstituierenden Landtag ein und akzeptierte die noch von seinem Vorgänger, Landgraf Gustav, gegebene Verfassung. Nach dem Ende der Deutschen Nationalversammlung, hob er diese Verfassung am 20. April 1852 durch landgräflichen Erlass wieder auf und regierte – durchaus von seinen Landeskindern geliebt – als souveräner Landgraf sein Ländchen autoritär bis zu seinem Tode. Im September 1850 war er unter den ersten Fürsten, die den restaurierten Bundestag beschickten.
Er starb am 24. März 1866 im dreiundachtzigsten Lebensjahr ohne Nachkommen, worauf Hessen-Homburg – laut Erbvertrag – an Hessen-Darmstadt, nach dem Krieg von 1866 aber an Preußen fiel. Er wurde in der Gruft des Bad Homburger Schlosses beigesetzt und füllte damit den letzten freien Platz.
Literatur
- Jaromir Hirtenfeld: Der Militär-Maria-Theresien-Orden und seine Mitglieder, Wien 1857, S.1222-1223
- Karl Schwartz, Landgraf Friedrich V. von Hessen-Homburg und seine Familie. Aus Archivalien und Familienpapieren, Rudolstadt 1878
- Hessen-Homburg Ferdinand Heinrich Landgf. von. In: Österreichisches Biographisches Lexikon 1815–1950 (ÖBL). Band 2, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 1959, S. 305.
- Walther: Ferdinand. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 6, Duncker & Humblot, Leipzig 1877, S. 690 f.
Vorgänger Amt Nachfolger Gustav Landgraf von Hessen-Homburg
1848–1866Großherzog Ludwig III. von Hessen-Darmstadt Kategorien:- Landgraf (Hessen-Homburg)
- Militärperson (Kaisertum Österreich)
- Träger des Maria-Theresia-Ordens (Ritter)
- Träger des k.u. Sankt Stephans-Ordens
- Träger des Guelphen-Ordens
- Haus Hessen (Linie Hessen-Homburg)
- Geboren 1783
- Gestorben 1866
- Mann
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