Festhaltetherapie

Festhaltetherapie

Die von Martha Welch entwickelte Festhaltetherapie, die von Jirina Prekop ins Deutsche übertragen wurde, ist eine nicht anerkannte Form der Psychotherapie, bei der durch intensives "aggressionsfreies" Festhalten Bindungsstörungen aufgelöst werden sollen. Die Therapie wurde ursprünglich mit Unterstützung des Verhaltensforschers und Nobelpreisträgers Nikolaas Tinbergen für Kinder mit Bindungsstörungen entwickelt und wird heute von Prekop auch im Rahmen der Familientherapie bei Erwachsenen angewendet.

Inhaltsverzeichnis

Zielgruppe

Die Therapie wurde für Menschen mit geistiger Behinderung, Autismus, Verhaltensauffälligkeiten oder psychischen Störungen entwickelt, bei denen angenommen wird, dass die Bearbeitung einer Bindungsstörung therapeutisch hilfreich ist.

Vorgehensweise

In der Festhaltetherapie sollen sich Erwachsene in gegenseitiger Umarmung solange in die Augen schauen und festhalten, bis in dieser Konfrontation zuerst schmerzliche Gefühle, aggressive Impulse oder Ängste auftauchen und ausgedrückt werden und dann solange bis sich die negativen Gefühle auflösen und das Festhalten zur liebevollen Umarmung wird. Kinder werden von einer engen Bezugsperson, selten auch von einem Therapeuten in einer Umarmung fest gehalten. Der Therapeut soll dann den Ausdruck von auftauchenden Erregungsszuständen und Aggressionen unterstützen, indem er dazu ermuntert, sich "auszuschimpfen und auszuweinen" (Prekop 1992). Die Dauer des Festhaltens soll vom Prozess, ohne zeitliche Beschränkung, bestimmt werden und sollte in einer bequemen Lage stattfinden, meist im Sitzen oder Liegen. Idealerweise soll der Prozess so lange dauern, bis sich die Erregung legt und sich eine Bereitschaft zum „freudige[n] Erleben der Zärtlichkeit“ einstellt.

Nach Prekop darf das Festhalten nicht zur Bestrafung oder Züchtigung angewendet werden und auch nicht von einer Bezugsperson, die auf das Verhalten des Kindes innerlich aggressiv oder ablehnend reagiert oder früher das Kind misshandelt hat.

Kritik

Die Methode gilt bei Kritikern als stark umstritten. Angeführt werden verschiedene Gründe, unter anderem wird den Anhängern der Methode eine Fehlinterpretation der Bezugsliteratur vorgeworfen. Der Bremer Erziehungswissenschaftler Georg Feuser meint, dass die Therapie auf irrationalen Annahmen und individuellen Erfahrungen ihrer Vertreter beruhe; sie stelle keine schlüssige therapeutische Konzeption dar und habe demzufolge keinerlei nachweisbaren therapeutischen Wert.[1] Georg Theunissen konstatiert, hier trete ein „unreflektiertes statisches Denken zutage, das den geistig behinderten Menschen einzig und allein von seinen Mängeln her [betrachte]“. [2]

Schließlich werden noch ethisch-humane Gründe angeführt: Die Methode beruhe auf der Anwendung von Gewalt und sei mit den Persönlichkeitsrechten des Therapierten nicht vereinbar. Zweifelhaft sei, wie ein „echter“ Dialog über gewaltsames Vorgehen erreicht werden könne.

Rechtliche Würdigung

Eine Person gegen ihren Willen festzuhalten bzw. zu fixieren kann verschiedene strafrechtliche Tatbestände erfüllen. Eine Person mit Gewalt festzuhalten ist eine unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Mithin handelt es sich also je nach Täter um eine Körperverletzung oder Misshandlung von Schutzbefohlenen. Hier wäre jedoch der Rechtfertigungsgrund der Einwilligung, im Falle von Kindern durch die Eltern, sowie beim Festhalten zur Abwehr eines selbstschädigen Verhaltens der Nothilfe zu berücksichtigen. Eine endgültige Klärung kann also mithin nur im Einzelfall erfolgen, insbesondere wäre zu prüfen, ob Therapeuten diese Therapie in einer Art und Weise anwenden, die gegen die guten Sitten verstößt, und somit die Einwilligung unerheblich ist.[3] Eine weitere Problematik stellt der Rechtfertigungsgrund des Züchtigungsrechts der Eltern dar, welches mit dem Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung vom 2. November 2000 stark eingeschränkt wurde.[4]

Wenn die Festhaltetherapie zu Zwecken der Züchtigung missbraucht wird, handelt es sich je nach Ausführung um eine verbotene körperliche Bestrafung, sowie eine entwürdigende Erziehungsmaßnahme im Sinne des § 1631 BGB.[5] Da Eltern grundsätzlich kein Züchtigungsrecht für ihre Kinder haben, können sie es auch nicht auf Dritte, hier den "Therapeuten", übertragen. Dritte haben auch grundsätzlich kein Züchtigungsrecht. Wer als Dritter Kinder oder unter Vormundschaft stehende Personen körperlich bestraft oder entwürdigend behandelt, handelt mithin stets rechtswidrig.[6]

Zur Anrechenbarkeit der Festhaltetherapie bei der Pflegeversicherung stellte die zweite Kammer des Sozialgerichtes Ulm fest, dass die Zeiten für diese im Falle eines elfjährigen, hyperaktiven schwerhörigen Kindes mit Störungen der Feinmotorik, mäßiger geistiger Retardierung sowie Rückstand in der sozialen Kontaktaufnahme und Sprachentwicklung dem Zeitbedarf für die Grundpflege hinzuzurechnen sind.[7]

Anfang März 2010 wurde aufgrund der Anwendung der Festhaltetherapie ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter einer Wohngruppe für lern- und geistig behinderte sowie verhaltensauffällige Kinder wegen körperlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung eingeleitet.[8]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Georg Feuser: Aspekte einer Kritik des Verfahrens des "erzwungenen Haltens" (Festhaltetherapie) bei autistischen und anders behinderten Kindern und Jugendlichen. In: Behindertenpädagogik, Heft 2, Mai 1988, 27. Jahrgang [1]
  2. Georg Theunissen: Pädagogik bei geistiger Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten, 4. Auflage, Klinkhardt Verlag, S. 153ff
  3. Dirk Fabricius, Der praktische Fall - Strafrecht - Heilung oder Kindesmisshandlung?, JuS 1991, 393-399
  4. Strafgesetzbuch - Leipziger Kommentar, 11. Auflage, Hans Lilie, § 223, Rz. 10
  5. Staudinger/Ludwig Salgo (2002), § 1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge Rz. 86, 89
  6. Staudinger/Ludwig Salgo (2002), § 1631 BGB Inhalt und Grenzen der Personensorge, Rz. 90-92
  7. SG Ulm 2. Kammer, S 2 P 251/96 vom 17. Oktober 1996
  8. Verdacht auf Kindesmisshandlung bei Diakonie. Die Welt, 9. März 2010.

Literatur

  • Landesverband Hessen e.V. im Verband Deutscher Sonderschulen, Fachverband für Behindertenpädagogik (Hrsg.): Behindertenpädagogik – Vierteljahresschrift für Behindertenpädagogik und Integration Behinderter in Praxis, Forschung und Lehre. Psychosozial-Verlag, Gießen, ISSN 0341-7301; hier: 27. Jg., Heft 2/1988 (Schwerpunktheft zur Festhaltetherapie; mehrere kritische Aufsätze)
  • Irina Prekop: Festhalten und Festhaltetherapie; in: Susanne Fikar: Körperarbeit mit Behinderten, 2. erw. Aufl., Wittwer Verlag, Stuttgart 1992 (= Lernen durch Handeln: Pädagogische Schriftenreihe, Bd. 10), ISBN 3-87919-223-5.
  • Georg Theunissen: Pädagogik bei geistiger Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten: ein Kompendium für die Praxis. 4., neu bearb. und stark erw. Aufl., Klinkhardt Verlag, Bad Heilbrunn 2005 (= Prävention - Integration - Rehabilitation), ISBN 3-7815-1355-6.
  • Irina Prekop: Der kleine Tyrann: welchen Halt brauchen Kinder?. Vollst. Taschenbuchausg., 1. Aufl., Goldmann Verlag, München 2006 (= Goldmann, 16885; Mosaik bei Goldmann), ISBN 3-442-16885-6.

Weblinks

Gesundheitshinweis Bitte den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten!
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Festhaltetherapie — Festhaltetherapie,   Autismus …   Universal-Lexikon

  • Jiřina Prekopová — Jirina Prekop, eigentlich Jiřina Prekopová (* 14. Oktober 1929 in Prostějov) ist eine tschechische Psychologin. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Kritik 3 Werke 4 Literatur 4.1 …   Deutsch Wikipedia

  • Prekop — Jirina Prekop, eigentlich Jiřina Prekopová (* 14. Oktober 1929 in Prostějov) ist eine tschechische Psychologin. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Kritik 3 Werke 4 Literatur 4.1 …   Deutsch Wikipedia

  • Jirina Prekop — Jirina Prekop, eigentlich Jiřina Prekopová (* 14. Oktober 1929 in Prostějov) ist eine tschechische Psychologin. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Asperger-Autismus — Klassifikation nach ICD 10 F84.0 Autismus, Frühkindlicher Autismus, Infantiler Autismus, Kanner Syndrom …   Deutsch Wikipedia

  • Aspergersyndrom — Klassifikation nach ICD 10 F84.0 Autismus, Frühkindlicher Autismus, Infantiler Autismus, Kanner Syndrom …   Deutsch Wikipedia

  • Aspie — Klassifikation nach ICD 10 F84.0 Autismus, Frühkindlicher Autismus, Infantiler Autismus, Kanner Syndrom …   Deutsch Wikipedia

  • Atypischer Autismus — Klassifikation nach ICD 10 F84.0 Autismus, Frühkindlicher Autismus, Infantiler Autismus, Kanner Syndrom …   Deutsch Wikipedia

  • Autie — Klassifikation nach ICD 10 F84.0 Autismus, Frühkindlicher Autismus, Infantiler Autismus, Kanner Syndrom …   Deutsch Wikipedia

  • Autismusspektrum — Klassifikation nach ICD 10 F84.0 Autismus, Frühkindlicher Autismus, Infantiler Autismus, Kanner Syndrom …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”