- Feuerwehranfahrtszone
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Feuerwehranfahrtszonen (Abkürzung FAZ) sind in Deutschland amtliche Verkehrszeichen, die einen bestimmten Bereich auf öffentlich gewidmetem Verkehrsgrund als An- und Abfahrtszone für Feuerwehrfahrzeuge kennzeichnen. In Österreich ist hierfür die Bezeichnung Feuerwehrauffahrtszone üblich.
Diese Stationierungsverbote dienen vor allem der Gewährleistung der Brandbekämpfung für Bauwerke. Sie werden auf Vorschlag der örtlichen Berufsfeuerwehr durch die Straßenverkehrsbehörde eingerichtet. Es gibt keinerlei Ausnahmen, außer für Fahrzeuge mit Sonderrechten.
Das Verkehrszeichen besteht aus dem Zeichen 283 mit dem Zusatzschild „Feuerwehranfahrtszone“ oder „Feuerwehranfahrtszone (einschl. Gehweg)“ und ist eine Spezialität des Haltverbots. Zur Gefahrenabwehr kann die Polizei sämtliche Fahrzeuge, die sich innerhalb dieser Zone befinden, abschleppen lassen. Das Verwarnungsgeld beträgt bundeseinheitlich 35 Euro.
Eine ähnliche Kennzeichnung ist die Ausweisung als Rettungsweg sowie die amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt.
Kategorien:- Straßenverkehrsordnungsrecht
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