- Finanzierungsbedarf
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Der Finanzierungsbedarf ist das Ergebnis der Finanzierungsbedarfsrechnung im Rahmen der Kreditaufnahme.
Die Finanzierungsbedarfsrechnung beantwortet die Frage, welche Fremd- und Eigenmittel im Rahmen eines Investitionsvorhabens für welchen Zeitraum zur Verfügung stehen müssen. Im Rahmen eines Kreditantrags wird eine Finanzierungsbedarfsrechnung durch die Bank vorgenommen.
Der Gesamtfinanzierungsbedarf ist zunächst einmal die Summe aller Ausgaben, die im Rahmen eines Investitionsvorhabens anfallen.
Bei einer Baufinanzierung sind dies beispielsweise:
Kaufpreis, Bau- oder Sanierungskosten, Grunderwerbssteuer und Notargebühren. Wichtig ist die Berücksichtigung von Bauzeitzinsen und einem Puffer für Unvorhergesehenes.
Zieht man vom Gesamtfinanzierungsbedarf das vorhandene Eigenkapital sowie die vorgesehene Eigenleistung ab, so ergibt sich der Fremdfinanzierungsbedarf. In der Höhe dieses Fremdfinanzierungsbedarfs müssen Kredite bei Banken oder anderen Kreditgebern aufgenommen werden.
Das bestehende Eigenkapital ist teilweise nicht sofort verfügbar sondern erst nach der Fälligkeit von Geldanlagen, der Zuteilung von Bausparverträgen oder dem Eingang des Verkaufserlöses bisheriger Immobilien. In diesen Fällen ist eine Zwischenfinanzierung im Rahmen der Finanzierungsbedarfsrechnung vorzusehen.
Die Finanzierungsbedarfsrechnung ist eine ex ante-Kalkulation. Ergibt sich im Laufe des Investitionsvorhabens, dass die Kosten höher sind als geplant, so ist eine Nachfinanzierung notwendig. Diese ist typischerweise mit höheren Kosten verbunden. Ob eine Nachfinanzierung möglich ist, hängt von der Bonität des Kreditnehmers ab.
Kategorie:- Kreditgeschäft
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