Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission
Kurztitel: Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Abkürzung: FRUG, FinMarktRL-UmsG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Kapitalmarktrecht
Datum des Gesetzes: 16. Juli 2007 (BGBl. I S. 1330)
Inkrafttreten am: Überwiegend 1. November 2007
Letzte Änderung durch: Art. 19a Nr. 4 G vom 21. Dezember 2007
(BGBl. I S. 3089, 3139)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
28. Dezember 2007
(Art. 20 G vom 21. Dezember 2007)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz ist ein deutsches Artikelgesetz, mit dem die Umsetzung der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente in nationales Recht erfolgt. Der Entwurf wurde vom Bundeskabinett am 15. November 2006 verabschiedet. Nachdem der Bundestag das FRUG in 2. und 3. Lesung beschlossen hat, wurde die Gesetzesvorlage vom Bundesrat in seiner Sitzung am 11. Mai 2007 verabschiedet und am 19. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Aus dem Gesetz ergeben sich umfangreiche Änderungen im Bereich des Wertpapierhandels und somit im vor allem Wertpapierhandelsgesetz. Als Artikel 2 enthält es zudem ein neues Börsengesetz, welches am 1. November 2007 das alte Börsengesetz abgelöst hat. Zum selben Zeitpunkt treten auch die meisten Änderungen durch das FRUG in Kraft. Lediglich die Ermächtigungen zum Erlass von Verordnungen sind bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft getreten.

Auf Grundlage der durch das FRUG ins Wertpapierhandelsgesetz aufgenommenen Ermächtigungen wurde am 20. Juli 2007 die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) erlassen. Die Langform des Verordnungsnamens „Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen“ lässt bereits erkennen, welche Sachverhalte mit der Verordnung geregelt werden. Bei den Pflichten eines Finanzinstrumente (das sind im Grundsatz alle Arten von Wertpapieren, die im Rahmen von Geldanlagen angeboten werden) anbietenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens (Sparkassen, Banken und andere Anbieter von Finanzdienstleistungen) gegenüber ihren Kunden handelt es sich im Wesentlichen um Richtlinien (hier stark verkürzt wiedergegeben):

  • zur Einstufung des Kunden (Klassifizierung nach dem Grad der Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Finanztiteln),
  • zur Gestaltung von Kundeninformationen,
  • über die vom Kunden einzuholenden Informationen,
  • zu den Berichtspflichten gegenüber Kunden,
  • zur Bearbeitung von Kundenaufträgen (wird sehr differenziert behandelt),
  • über Organisations- und Aufzeichnungspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen.

Ebenfalls am 20. Juli 2007 erließ das Bundesministerium der Finanzen die „Erste Verordnung zur Änderung der Finanzanalyseverordnung“ (FinAnV) und regelt damit im Wesentlichen Organisationspflichten von Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Beide genannten Verordnungen traten wie das FRUG am 1. November 2007 in Kraft.

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