- FinöV
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Dem Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (BRG 96.059) [1], kurz FinöV genannt, haben die Stimmberechtigten der Schweiz am 29. November 1998 zugestimmt. Der Bundesbeschluss war der Startschuss für eine umfassende Modernisierung und Ausbau der Bahninfrastruktur.
In den nächsten 20 Jahren sollen für rund 30.5 Mrd. Schweizer Franken (Stand 1995)
- die erste und zweite Etappe der Bahn 2000 mit der Neubaustrecke Mattstetten–Rothrist als Kernstück
- die NEAT mit den neuen Basistunnel durch Gotthard, Lötschberg, Ceneri und Zimmerberg
- die Anschlüsse der Ost- und Westschweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitverkehrs-Netz (auch HGV-Anschluss genannt) sowie
- die Lärmsanierung der Eisenbahnen
umgesetzt werden.
Inhaltsverzeichnis
Finanzierung
Die Finanzierung der 30.5 Milliarden CHF soll aus einem Fonds erfolgen. Dieser wird gespeist durch:
- zwei Drittel der Erträge aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA
- Einnahmen aus der Mehrwertsteuer
- Erträgen der Mineralölsteuer
- Darlehen, die der Bund am Kapitalmarkt aufnimmt
Budget 2007
Für das Jahr 2007 sind gemäss NEAT-Standbericht Nr. 21 bei Einlagen von 1'291 Millionen CHF Entnahmen von 1'985 Millionen vorgesehen. Die Einnahmen setzen sich aus der LSVA (610 Mio., unverändert), der MWST (295 Mio., +15%) und der Mineralölsteuer (386 Mio., -2.6%) zusammen.
Die Entnahmen entfallen hauptsächlich auf die NEAT (1.550 Milliarden CHF), auf die Lärmsanierung (200 Mio.), den HGV-Anschluss (150 Mio.), die Bahn 2000 (80 Mio.) und als Planungskredit für die ZEB (5 Mio.).Da mehr Mittel entnommen werden als der FinöV-Fonds zur Zeit enthält kommt es zu einer Bevorschussung durch den Bund, welche bis Ende 2010 auf 9,5 Milliarden Franken steigen wird. [2]
FinöV II
Gemäss der ergänzenden Botschaft 'FinöV II' vom 8. September 2004 soll die Finanzierung durch Darlehen wegfallen und alle bestehenden Darlehen zurückbezahlt werden.
Abgrenzung zum Alpentransit-Beschluss
Die NEAT war grundsätzlich von den Stimmberechtigten bereits in der Volksabstimmung vom 27. September 1992 gutgeheissen worden. Mit der FinöV-Vorlage erfolgte 1998 jedoch eine Redimensionierung des NEAT-Projekts und dessen Finanzierung wurde neu geregelt.
Siehe auch
- HGV-Anschluss-Gesetz
- Verlagerungspolitik
- Transitverkehr
- Öffentlicher Verkehr
- Kombinierter Verkehr
- Politisches System der Schweiz
Weblinks
Kategorien:- Rechtsquelle (Schweiz)
- Eidgenössische Volksabstimmung
- Öffentlicher Verkehr
- Verkehrspolitik (Schweiz)
- Schienenverkehr (Schweiz)
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