Flickprozess

Flickprozess
Friedrich Flick bei den Nürnberger Prozessen (1947)

Der Flick-Prozess war der fünfte von insgesamt zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus, die im Nürnberger Justizpalast vor einem US-amerikanischen Militärgericht durchgeführt wurden.

Inhaltsverzeichnis

Anklage

Der deutsche Industrielle Friedrich Flick und fünf hochrangige Mitarbeiter der Flick Kommanditgesellschaft wurden dabei diverser Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt, Flick und Otto Steinbrinck warf man auch die Mitgliedschaft in Himmlers Freundeskreis vor, einer Gruppe, die die Nationalsozialisten finanziell unterstützte.

Flick, dem es gelang, in der Zeit des Nationalsozialismus noch vor den Nazi-Größen und anderen Industriellen das bedeutendste deutsche Privatvermögen anzusammeln, wurde insbesondere wegen der Zwangsarbeit in seinen Betrieben angeklagt. Für Flick arbeiteten zwischen 40.000 und 60.000 Arbeiter. Die Arbeitsbedingungen in seinen Lagern waren selbst unter den damaligen Zeitumständen ausgesprochen grausam. Selbst eine Untersuchungskommission des NS-Staates bemängelte im Dezember 1942:

Die Ostarbeiter sind gegenwärtig in Baracken für Kriegsgefangene mit schwerstem Stacheldraht und vergitterten Fenstern untergebracht. Entwesung (Desinfektion) mangelhaft. Viel Ungeziefer. Strohmatratzen mussten entfernt werden, daher Schlafen nur auf Drahtmatratzen. Zuweilen Prügel. Lohnfragen ungeklärt. Essen nicht besonders.

Die Ankläger im Flick-Prozess fassten zusammen, dass

Zwangsarbeiter und die Kriegsgefangenen in den Ruhrbergwerken des Flick-Konzerns unter schrecklichen Bedingungen ausgebeutet wurden und dass Krankheit und Tod in ungeheurem Ausmaß die Folgen dieser Bedingungen waren. Auch ist es offensichtlich, dass in allen Betrieben des Flick-Konzerns besonders schlechte Bedingungen herrschten; in vielen Fällen waren die Unterkünfte elend, die Arbeitszeit übermäßig lang; Angst und Freiheitsentziehung, körperliche Leiden und Krankheit, Misshandlungen aller Art, darunter Auspeitschungen, waren an der Tagesordnung.

Flick begann bereits Ende 1944, Spendenquittungen für demokratische Parteien in der Weimarer Republik zu sammeln, offenbar in der Erwartung, was kommen würde.

Am 22. Dezember 1947 wurde Friedrich Flick zu sieben, Otto Steinbrinck zu fünf Jahren Haft verurteilt, Bernhard Weiß erhielt eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die übrigen Verfahren gegen Konrad Kaletsch, Hermann Terberger und Odilo Burkart endeten jeweils mit einem Freispruch.

Flick fühlte sich unschuldig verurteilt. Er war nicht bereit, in seinem Verhalten etwas anderes zu sehen als Handeln unter Notstand. Als einziger Industrieller reichte er bei der Hohen Kommission Widerspruch gegen sein Urteil ein. Am 25. Februar 1950 wurde er aus dem Gefängnis entlassen. Flick weigerte sich bis zu seinem Tod, den Zwangsarbeitern eine Entschädigung zukommen zu lassen, da dies seiner Meinung nach einem Schuldeingeständnis gleichgekommen wäre.

Die Anklagepunkte

Die Anklageschrift vom 18. März 1947:

  • Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Zwangsarbeit und Deportation zur Sklavenarbeit,
  • Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Plünderung in besetzten Gebieten,
  • Mitgliedschaft in Himmlers Freundeskreis,
  • Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen.

Die Richter

Literatur

Susanne Jung: Die Rechtsprobleme der Nürnberger Prozesse. Dargestellt am Verfahren gegen Friedrich Flick, Tübingen 1992, ISBN 3-16-145941-5; siehe auch E-Book bei books.google.de

Weblinks


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