- Französische Verfassung
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Französische Verfassung steht für:
- die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (vom 26. August 1789), welche der Verfassung von 1791 vorangestellt wurde
- die französische Verfassung (1791), welche Frankreich in eine konstitutionelle Monarchie verwandelte
- die französische Verfassung des Jahres I (1793), die republikanische Verfassung, welche nie zur Anwendung kam
- die französische Verfassung des Jahres III (1795), die das Direktorium einsetzte
- die französische Verfassung des Jahres VIII (1799), die ein Konsulat einsetzte
- die französische Verfassung des Jahres X (1802), die Napoleon auf Lebenszeit als Ersten Konsul einsetzte
- die französische Verfassung des Jahres XII (1804), die das erste französische Kaiserreich etablierte
- die Senatsverfassung vom 6. April 1814 des Königreichs Frankreich, die nicht in Kraft trat.
- die Charte constitutionnelle vom 4. Juni 1814, welche die konstitutionelle Monarchie offiziell restaurierte
- der Acte additionnel aux constitutions de l'Empire de 1815, nach Rückkehr Napoleons von Elba
- die Charte von 1830, die die Julimonarchie einsetzte
- die französische Verfassung (1848), die die II. Republik begründete
- die französische Verfassung (1852) von Napoleon III.
- die französische Verfassung (1875), eigentlich mehrere Verfassungsgesetze, die die Institutionen der III. Republik errichteten
- das Verfassungsgesetz von 1940, mit dem Marschall Philippe Pétain die Vollmacht zur Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs erhielt: Dieses Gesetz bildete die Grundlage des Vichy-Regimes; die Verkündung des Verfassungsentwurfs wurde 1943 von der deutschen Besatzungsmacht unterbunden
- die französische Verfassung (1946), die die IV. Republik begründete (dieser Verfassung war ein gescheiterter Verfassungsentwurf vorausgegangen)
- die Verfassung der Fünften Französischen Republik, mit der Charles de Gaulle die V. Republik gründete. In der Präambel perpetuiert sie feierlich die Geltung der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der Konstituante von 1789 sowie der wirtschaftlichen und sozialen Rechte aus der Präambel der Verfassung von 1946.
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