Französische Verfassung (1958)

Französische Verfassung (1958)

Die aktuelle Französische Verfassung wurde am 4. Oktober 1958 ratifiziert und bisher 18 Mal abgeändert, zuletzt am 4. Februar 2008. Sie wird auch als Verfassung der V. Republik bezeichnet und ersetzte die Verfassung der IV. Republik, welche vom 28. Oktober 1946 stammt. Ihr Hauptinitiator war Charles de Gaulle, formuliert wurde sie von Michel Debré.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Die Präambel erinnert sich der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 und der in der Präambel der Verfassung von 1946 niedergelegten wirtschaftlichen und sozialen Rechte sowie der Umweltcharta von 2004. Aus dieser Präambel hat der Conseil constitutionnel in einem Urteil zur Vereinigungsfreiheit[1] das Konzept eines Bloc de constitutionnalité entwickelt, innerhalb dessen den 1789 und 1946 erklärten Grundrechten die gleiche Qualität als Verfassungsnormen zukommt wie dem eigentlichen Verfassungstext von 1958.

Artikel 1 erklärt Frankreich zu einer unteilbaren, laizistischen, demokratischen und sozialen Republik, die ihre Souveränität durch das Volk erhält.

Sie sieht die Wahl des französischen Präsidenten sowie des Parlaments, die Regierungsbildung und ihre Befugnisse sowie die Beziehungen innerhalb dieser vor. Weiterhin garantiert sie eine unabhängige Justiz und sieht die Schaffung eines Conseil constitutionnel als Verfassungsgericht sowie eines Conseil économique et social als beratendes Gremium vor. Der Präsident erhält weitgehende politische Befugnisse.

Ermöglicht werden die Ratifizierung internationaler Abkommen sowie Verträge, welche mit der EU in Verbindung stehen. Es ist unklar, ob die genaue Formulierung mit dem europäischen Recht vereinbar ist.

Die Verfassung legt auch die Möglichkeiten, sie selbst abzuändern fest: Dies ist entweder durch ein Referendum oder durch einen parlamentarischen Prozess mit Einwilligung des Präsidenten möglich. Normalerweise laufen solche Anträge wie folgt ab: Die Abänderung muss im gleichen Wortlauf von beiden Kammern des französischen Parlaments akzeptiert werden, daraufhin muss sie entweder von einer einfachen Mehrheit in einem Referendum oder von einer 3/5-Mehrheit in beiden Kammern gemeinsam angenommen werden. Charles de Gaulle umging diesen Mechanismus jedoch schon 1962 und veranlasste direkt ein Referendum über eine von ihm vorgeschlagene Verfassungsänderung, welche auch angenommen wurde. Dieses Vorgehen wurde damals sehr kontrovers diskutiert. Der Conseil constitutionnel entschied jedoch, dass ein Referendum „der unmittelbare Ausdruck der Volkssouveränität“[2] sei, erklärte sich für nicht zuständig für die inhaltliche Beurteilung von durch Referendum angenommenen Gesetzen und ließ somit die Verfassungsänderung zu.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Entscheidung 71-44 DC
  2. Entscheidung 62-20 DC

Literatur

  • La Constitution. Introduite et commentée par Guy Carcassonne; Paris: Seuil.
  • Frédéric Monera, L'idée de République et la jurisprudence du Conseil constitutionnel - Paris : L.G.D.J., 2004 [1]-[2].

Weblinks


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