Freie Städte

Freie Städte

Mit Freistadt oder Freie Stadt werden Städte bezeichnet, die sich selbst verwalteten, und zwar unabhängig von der politischen Struktur, in die sie eingebettet sind.

Mittelalter

Ursprünglich wurden so die Städte bezeichnet, die sich im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts von der Stadtherrschaft ihrer (Erz-)Bischöfe in oft langwierigen Kämpfen hatten befreien können. Sie besaßen fast alle Rechte der öffentlichen Gewalt, Selbstbesteuerung, Heerbann, meist auch die Gerichtshoheit. Beispiele sind Köln, Soest, Mainz (bis 1462), Augsburg, Worms, Speyer, Straßburg und Basel

Im Gegensatz zu den Reichsstädten waren die Freien Städte dem Kaiser weder Steuern noch Gefolgszwang schuldig und durften vom Reich nicht verpfändet werden. Nur zur Verteidigung der Stadt und zu Kreuzzügen konnten sie herangezogen werden.

Königliche Freistädte in Ungarn sind Städte mit dem Recht auf Selbstverwaltung, ab 1405 auf Teilnahme am Reichstag privilegierter Städte. Beispiele sind: Eisenstadt und Rust (heute in Österreich), sowie Sopron (dt. Ödenburg, heute in Ungarn.)

Da die Freien Städte auf dem Immerwährenden Reichstag bzw. im Städtekolleg des Reichstags zusammen mit den Reichsstädten eine Gruppe bildeten, wurden sie unter dem Oberbegriff Freie- und Reichsstädte zusammengefasst. Im Zuge einer sprachlichen Verwischung entstand daraus der Begriff Freie Reichsstadt.

19. Jahrhundert

Von diesen mittelalterlichen Stadtrepubliken sind zu unterscheiden die nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 übrig gebliebenen freien Reichsstädte, von denen Augsburg und Nürnberg jedoch bereits 1805 bzw. 1806 vom Königreich Bayern annektiert wurden. Die Freien und Hansestädte Hamburg und Lübeck und die Freie Hansestadt Bremen wurden 1810 von Napoleon I. zur Stärkung der Kontinentalsperre aus dem Rheinbund ins Kernland des Kaiserreichs Frankreich integriert, wurden aber nebst Frankfurt am Main vom Wiener Kongress als Freie Städte anerkannt. Als solche traten sie am 8. Juni 1815 dem Deutschen Bund bei. Außerdem wurde durch den Wiener Kongress auch Krakau als Freie Stadt erklärt, jedoch nach dem polnischen Aufstand von 1846 dem österreichischen Galizien einverleibt. Die Freie Stadt Frankfurt fiel infolge des Deutschen Krieges 1866 an Preußen, während Hamburg, Bremen und Lübeck Glieder des Norddeutschen Bundes und 1871 des Deutschen Reiches wurden. Lübeck wurde 1937 im Zuge des Groß-Hamburg-Gesetzes unter Verlust sämtlicher Exklaven in die preußische Provinz Schleswig-Holstein integriert.

20. Jahrhundert

Ein Sonderfall ist die Bezeichnung Freie Stadt für Danzig, als diese von 1920 bis 1939 der Oberhoheit des Völkerbundes unterstand.

Am 27. November 1958 forderte die Sowjetunion unter Nikita Chruschtschow in einer Note an die Westmächte, dem so genannten Berlin-Ultimatum, West-Berlin in eine Freie Stadt unabhängig von der Bundesrepublik Deutschland und der DDR umzuwandeln, was abgelehnt wurde.

Weiterhin nennt sich ein Kopenhagener Stadtteil Freistadt Christiania.


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