- Freigericht (Freigrafschaft)
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Das Freigericht (vrigeregt 1292) ist ein innerhalb einer Freigrafschaft (vrigegrascaph 1253) liegendes Gericht. Während die hochmittelalterliche, auf karolingische Ursprünge zurückgehende Grafschaft im 14. Jahrhundert in den meisten Teilen Deutschlands verschwand, existierte sie vor allem in Westfalen als Freigrafschaft neben anderen Formen der Justiz teilweise bis ins 19. Jahrhundert fort.
Struktur und Entwicklung
Zu jeder westfälischen Freigrafschaft gehörten mehrere Gerichtsstätten unter freiem Himmel (häufig unter hohen Bäumen), (Ding-)Stühle genannt. Die Freigrafschaft gehörte einem Stuhlherren, der einen Freigrafen (vrigreve, 1186) einsetzte. Dieser saß dem alle achtzehn Wochen bei Königsbann tagenden Gericht vor. Sämtliche erwachsenen Männer des Freigerichtsbezirks waren dingpflichtig. Zum Freigericht gehörte auch, wie schon zur Zeit Karls des Großen, ein Schöffenkollegium. In den westfälischen Bistümern Köln, Münster, Paderborn und Osnabrück hat man über 400 Freistühle gezählt. Manche von ihnen hatten eine zwar wechselvolle, aber doch ununterbrochene 1.000-jährige Geschichte.
Die Zuständigkeit der Freigerichte ergab sich im Grunde aus der Zuständigkeit des karolingischen Grafen für die Bannfälle. Das Freigericht war jedenfalls zuständig für Streit über Eigentum an Grund und Boden - daher auch für die Beurkundung von Eigentumsübertragungen - und für todeswürdige Verbrechen. Dabei konkurrierte es aber, wie gesagt, mit anderen Gerichten, vor allem mit dem Gogericht.
Im 14. und 15. Jahrhundert entwickelten sich die Freigerichte zu den berüchtigten Femegerichten. Das wird wenigstens teilweise darauf zurückgeführt, dass 1371 Kaiser Karl IV. den Stuhlherren, Freigrafen und Freischöffen die Durchsetzung des Landfriedens ans Herz legte, sodass in der Folge jeder wirkliche oder vermeintliche Friedensbrecher in ganz Deutschland vor ein westfälischen Freigericht geladen und bei Ausbleiben in die Acht erklärt werden konnte (s. Reichsacht).
Literatur
- Theodor Linder: Die Feme, Geschichte der "heimlichen" Gerichte Westfalens,, 2. Aufl. 1896, Neudruck 1989
- Theodor Lindner: Die Freistühle der westfälischen Feme, Berlin 1931
- Albert K. Hömberg: Grafschaft, Freigrafschaft, Gografschaft, Münster 1949.
- Heinrich Mitteis: Deutsche Rechtsgeschichte, 15. Auflage, München 1978
Kategorien:- Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland)
- Geschichte Westfalens
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